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Ernennungsurkunde

Begonnen von Oli0911, 12. September 2020, 07:00:53

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Schweinepriester

Das Dienstzeitfestsetzungschreiben habe ich auch zuerst bekommen, und dann später die Ernennungsurkunde.
Meine offizielle SaZ Ernennung kam dann noch später.
Das hat nichts mit ihrem Sohn (persönlich) zutun, oder mit den Vorgesetzten,
das kann unendlich viele verschiedene Gründe haben.
Einfach mal beim Spieß nachfragen, der beißt nicht.

Gerrey


KlausP

Ja, wann denn sonst? Im Normalfall kommen die Berufungsunterlagen innerhalb der erste 2 bis 3 Wochen nach Dienstantritt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gerrey

Weil es doch immer heißt erstmal truppenarzt untersuchung,sonst ist es ja in etwa so ( zur corona zeit)
Ernnenung bekommen und truppenarzt mustert aus im schlechtesten Fall.

KlausP

Ja, und? Das Eine hat mit dem Anderen doch gar nichts zu tun. Die Berufung in das Dienstverhältnis soll innerhalb der ersten 5(?) Werktage nach Dienstantritt erfolgen. Wenn der Truppenarzt (was nicht die Regel sondern eine extreme Ausnahme ist) jemanden für nicht dienstfähig befindet wird die Urkunde, falls sie schon vorliegt, eben nicht ausgehändigt. und der Soldat wegen Dienstungähigkeit entlassen. Die Berufung in das Dienstverhältnis wird erst mit der Entgegenahme der Urkunde durch den Soldaten wirksam.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Davon abgesehen kann ein Soldat auch nach Annahme der Berufungsurkunde noch wegen (vorübergehender) Dienstungähigkeit entlassen werden
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Abgesehen davon, dass das Einstellungsverfahren beim Truppenarzt wesentlich vereinfacht wurde- die vereinfachte Entlassung aus medizinischen Gründen kann innerhalb der ersten 4 Wochen erfolgen.
Kann aber sein, dass das Coronatechnisch noch Sonderregelungen gibt.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Gerrey

Zitat von: ulli76 am 17. September 2020, 11:14:51
Abgesehen davon, dass das Einstellungsverfahren beim Truppenarzt wesentlich vereinfacht wurde- die vereinfachte Entlassung aus medizinischen Gründen kann innerhalb der ersten 4 Wochen erfolgen.
Kann aber sein, dass das Coronatechnisch noch Sonderregelungen gibt.




Das wäre dann angepasst an die verkürzte Grundausbildung ?
Würde dann heißen das es auf 8 Wochen hoch gesetzt wird zum Beispiel?aus medizinischen Gründen entlassen zu werden.

KlausP

Das hat damit gar nichts zu tun. Es kann - unabhängig von Corona - sein, dass gar keine Untersuchung durch den TrA erfolgt sondern nur eine Befragung und es kann sein, dass der Truppenzahnarzt noch auf die Beißerchen guckt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gerrey

Und welche Sonderregelung soll dann noch kommen?
Derzeit gibt es Fragebögen vorab nach Hause

KlausP

Was wollen Sie jetzt eigentlich? Sind Sie Bewerber und haben die Eignungsfeststellung am KC noch vor sich? Sind Sie bereits getestet und warten auf Ihren Dienstantritt?

Das bringt doch hier nix, wenn Sie sich nicht klar ausdrücken worum es überhaupt geht und mit der Ausgangsfrage hat das auch rein gar nichts zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gerrey

Ich denke ihr Wissensstand endet mit meiner Letzten Herr Klaus P.
In diesem Sinne warten wir es ab.

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