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Truppenbesuch

Begonnen von bauer3344, 27. Oktober 2020, 20:44:49

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bauer3344

Moin zusammen,
Nun Mal ein paar Fragen die mir tierisch unter dem Nagel brennt :
1. Kann ich mich auf eine für mich bereits geplante Stelle Wiedereinsteller  als Feldwebel mit dem Dienstgrad Oberfeldwebel alles vor Ort bereits vor Dienstantritt anschauen ? In Form von Besuch, Praktikum ? Wie wäre da die Vorgehensweise?
2. Was wäre mein Trennungsgeld wenn mein neuer Standort von zu Hause ca 249 km und Fahrtzeit 2:15 einfache Fahrt entfernt liegt ? Steige da einfach nicht durch. Gruß Andreas

Ralf

Zuständig ist der Einplaner. Ob man allerdings derzeit so etwas macht, muss im Einzelfall geprüft werden. Du hast doch den DP bereits angenommen und als OFw schon mächtig viel Erfahrung. Das sollte m.E. ausreichen, sich selbst schon ein ausreichendes Bild machen zu können.

Zu TG: bitte mal die hunderten anderen Beiträge lesen. Das ist nun nicht wirklich schwer in deinem Fall. Verheiratet oder anerkannte Wohnung? Dann ja.
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bauer3344

Moin,
Danke dir für deine Antwort.
Bezüglich TG ich bin verheiratet zwei Kinder Wohnung wird denke ich Mal anerkannt weil ich dort im Haus schon Jahre lebe.
Was erhalte ich dann als Trennungsgeld? Ich denke täglich Pendeln wird mir untersagt? .

Beste Grüße Andreas

Ralf

ZitatZu TG: bitte mal die hunderten anderen Beiträge lesen.
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bauer3344

Hi gerade gemacht, aber irgendwie komme ich durcheinander mit neu und alt Regelung.
Ich gebe Mal bitte wieder was ich verstanden habe ( mit der bitte um Feedback)
Ich bekomme bei einer Entfernung hin und Rückweg von mehr als 3 Stunden  keine Pendlerpauschale TG von der Bundeswehr kann aber diese km als monatlichen Steuer  Freibetrag geltend machen und zahle somit weniger Lohnsteuer .
Ich werde dann vor Ort entweder eine kostenlose Stube bekommen als Feldwebel oder eine Zweitwohnung wenn keine Stuben frei sind. Sind das eigentlich Einzelstuben oder werden die geteilt ? Dementsprechend werde ich ein Tagegeld von ca12,59 € bekommen vorausgesetzt es gibt keine Truppenküche weil sonst wird dieser Betrag auch gekürzt.Zudem bekomme ich zwei Heimfahrten im Monat bezahlt bis max je Fahrt 130€ .

Ist das so korrekt?



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