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SolZ 2021

Begonnen von PerserBAP, 27. Dezember 2020, 19:14:23

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PerserBAP

Guten Abend,

Mir wurde bei den Bezügen für Januar 2021 der Solidaritätszuschlag abgezogen.
Sollte der in 2021 nicht wegfallen?

VG

Ralf

Kommt auf die Steuerlast an: Die jährliche Freigrenze, bis zu der kein Soli anfällt, wird deutlich erhöht. Bei einem Einzelveranlagten steigt sie von 972 Euro auf 16.956 Euro; bei einer Zusammenveranlagung von 1.944 Euro auf 33.912 Euro.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Lidius

Aus der FAQ des BVA:
ZitatBeamte erhalten im Januar zur Dokumentation des Jahresbeginns immer eine Bezügemitteilung. Da das Abrechungsprogramm wegen der vorschüssigen Zahlung erst zum Zahlmonat Februar die neue Lohnsteuertabelle berücksichtigen kann, erfolgt im Februar eine steuerliche Rückrechnung für den Januar. Deshalb werden grundsätztlich auch im Februar und März Bezügemitteilungen versandt.
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Besoldung/120bezuegemitteilung.html

Geht zwar eigentlich um die Frage warum nicht jeden Monat eine Bezügemitteilung kommt, passt hier aber trotzdem. Die neue Tabelle wird also erst ab der Zahlung für Februat angewandt und der Januar dann nachberechnet.

Barko

sicher?

kann es sein das sie die abrechnung für dezember bekommen haben. weil am 1 (oder wie es gerade fällt) bekommt man doch das gehalt für den vergangenen monat oder irre ich da komplett???

Zebra

@Barko: Du irrst komplett.
Die Bezüge für Soldaten werden zum Ende des Monats (in der Regel letzter Werktag) für den Folgemonat gezahlt.
Sprich, Ende Dezember 2020 gibt es die Bezüge für Januar 2021.

MkG

Zebra

didi62

Zitat von: PerserBAP am 27. Dezember 2020, 19:14:23
Guten Abend,

Mir wurde bei den Bezügen für Januar 2021 der Solidaritätszuschlag abgezogen.
Sollte der in 2021 nicht wegfallen?

VG
Für BAPersBw kam der Jahreswechsel und der damit verbundene Wegfall des Soli doch völlig überraschend.
Man muss denen auchmal ein wenig Zeit geben  ;) :)

Rekrut84

Für die Abrechnung ist nicht das BAPersBw sondern das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.

didi62

Zitat von: Rekrut84 am 28. Dezember 2020, 08:51:10
Für die Abrechnung ist nicht das BAPersBw sondern das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.

Für die Bearbeitung der Abrechnung schon das BVA.

Die Programmhoheit liegt jedoch beim BAPersBw und somit auch die notwendigen Programmierungen im System. Hier hat das BVA keinerlei Einfluss.

Lidius

Zitat von: didi62 am 28. Dezember 2020, 13:50:23
Zitat von: Rekrut84 am 28. Dezember 2020, 08:51:10
Für die Abrechnung ist nicht das BAPersBw sondern das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.

Für die Bearbeitung der Abrechnung schon das BVA.

Die Programmhoheit liegt jedoch beim BAPersBw und somit auch die notwendigen Programmierungen im System. Hier hat das BVA keinerlei Einfluss.

Mag ja sein, aber das BVA schreibt ja selbst das dort die neuen Lohnsteuertabellen erst ab der Zahlung für Februar angewendet werden. Damit hat das BAPers nichts zu tun.

didi62

Zitat von: Lidius am 28. Dezember 2020, 17:15:05
Zitat von: didi62 am 28. Dezember 2020, 13:50:23
Zitat von: Rekrut84 am 28. Dezember 2020, 08:51:10
Für die Abrechnung ist nicht das BAPersBw sondern das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.

Für die Bearbeitung der Abrechnung schon das BVA.

Die Programmhoheit liegt jedoch beim BAPersBw und somit auch die notwendigen Programmierungen im System. Hier hat das BVA keinerlei Einfluss.

Mag ja sein, aber das BVA schreibt ja selbst das dort die neuen Lohnsteuertabellen erst ab der Zahlung für Februar angewendet werden. Damit hat das BAPers nichts zu tun.
Das BVA arbeitet mit 2 Systemen. Das BVA-interne nur für Mitarbeiter des BVA und dem PersWiSysBw. Für das PersWiSysBw ist alleine das BAPersBw zuständig. Aussagen auf der Internetseite des BVA betreffen nur das BVA-System. Für das PersWiSysBw können hier keine Aussagen getroffen werden, da BVA hier nicht zuständig ist.

BulleMölders

Macht dieses Zuständigkeitsgeplänkel bitte unter euch per PN aus und nicht hier im Thread, denn das bringt den Fragesteller einer Antwort nicht näher.

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