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Offizierslaufbahn Fachhochschulreife Baden-Württemberg

Begonnen von Schwabe99, 12. Januar 2021, 12:32:59

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Schwabe99

Hallo,
ich werde bald meine Fachhochschulreife erlangen. Jedoch ist die Fachhochschulreife, welche an einem Berufskolleg in Baden-Württemberg erlangt wurde auch nur für ein Studium an Fachhochschulen in Baden-Württemberg gültig.

Die Voraussetzung für die Offizierslaufbahn ist die Fachhochschulreife.

Ist dann nur die Offizierslaufbahn ohne Studium möglich oder würde ich dann beispielsweise an einer zivilen Universität/FH studieren?

Außerdem kann die Fachhochschulreife in Baden-Württemberg bundesweit anerkannt werden, wenn bei der Bundeswehr eine 6-monatige Tätigkeit ausgeübt wird, welche der Fachrichtung des Berufskollegs entspricht. Ist dies gängige Praxis, dass dies Bewerbern angeboten wird, um somit in München oder Hamburg zu studieren?

Mir ist klar, dass ich mich gegenüber Bewerbern mit "richtigem Abitur" durchsetzen muss. Ich habe derzeit einen Durchschnitt von 1,6. Jedoch ist mein Plan den FWD 24 Monate zu absolvieren, dort gute Leistungen zu erbringen und mich anschließend zu bewerben.

Grüße

Ralf

Wenn das Prüfungsamt der UniBw in Mü und HH deinen Abschluss nicht anerkennt, wäre nur die Laufbahn bzw. Ausbildung ohne Studium möglich.

Du kannst dich auch direkt bewerben ohne den Umweg FWD. Zumal du da ja auch mid. ein Jahr verlierst. Bewerbungsschluss ist jeweils der 01.03.

Noch 2 Anmerkungen: Offizierlaufbahn ohne "s" und es wäre der FWD 23 Monate, das ist die max. Zeit.
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IcemanLw

Also Hamburg hat ganz generell nur universitäre Studiengänge, also musst du nach München.

Ich kenne Kameraden deren Fachhochschulreife von der Uni nicht anerkannt wurde, also wurden sie nicht mit ihrem OA Jahrgang an die Uni geschickt sondern ein Jahr ein eine Bundeswehrfachschule (heißen die so?) um es nachzuholen und sind dann an die Uni.
Einige wurden dadurch erst später befördert und andere hatten keine Laufbahnnachteile.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

Ralf

Hilfreich ist es nicht, irgendwelche Sonderkonstrukte "(ich kenne da einen" usw) darzustellen, sondern eher die grds. Möglichkeiten. Denn hinter diesen wenigen Einzelentscheidungen stehen immer individuelle Gründe.
Grds. ist es nämlich nicht vorgesehen, dass entsprechende Bildungen nachgeholt werden.
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IcemanLw

Wie gesagt, es handelt sich nicht nur um Einzelfälle.

Die Gegenfrage ist was wird Köln machen, wenn der TE sich bewirbt?
Soweit ich weiß und da korrigiere mich bitte wenn ich falsch liege, prüft Köln nur ob der Bildungsabschluss vorliegt bzw zur Einstellung vorliegen wird und nicht ob die Bundeswehrhochschulen diesen anerkennen.

Man sollte halt alle Möglichkeiten kennen die bestehen. Aber das ist nur meine Meinung.
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Ralf

Das wird schon geprüft: Die Bildungsabschlüsse werden bei Zweifeln vor Einstellung den UniBw zur Prüfung zugeleitet und von deren Prüfungsämtern überprüft. Wir hatten dann trotzdem immer noch ein paar wenige, wo es nicht offensichtlich war und wo dann bei Einstellung und der Bildungsabschlüsse aller Sdt festgestellt wurde, dass es hier problematisch ist. Dann wurden individuelle Lösungen gefunden (Nachschulung, Überführung in Ausbildungsgang ohne Studium etc).

Deswegen auch mein Hinweis, dass dieses grds. nicht vorgesehen ist. Wäre auch ´rechtlich nicht haltbar, weil ich dann ja auch Bewerber nur mit RS einladen müsste, weil ich ja grds. nachschulen könnte.
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IcemanLw

Gut dann scheinbar oft auch nicht sauber.

Das Beispiel ist in übrigen schlecht gewählt. Weil Fachhochschulreife ist vielleicht nicht gleich Fachhochschulreife, aber eine mittlere Reife ist definitiv keine Fachhochschulreife.
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Ralf

Nein, das Beispiel ist schon richtig: es geht um Nichterfüllen von Voraussetzungen und Nachschulung, damit man die Voraussetzungen erfüllt.
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F_K

Grundsätzlich rate ich an ein (Voll-) Abitur zu erwerben - damitbstehen einem alle Möglichkeiten offen.

Hier scheint zum Erreichen einer Fachhochschulreife noch ein Praktikum (6 Monate) zu fehlen - dies wird im Ausbildungsgang OA sicher vor dem Studium NICHT erworben.

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