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Account Diebstahl und eventuelle Folgen.

Begonnen von Trapo007, 28. Januar 2021, 15:11:06

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Trapo007

Moin,

ich habe dieses Jahr sehr gute Chancen BS zu werden nun ist die Woche aber ein Problem aufgetreten, wenn es denn eins ist.
Und zwar ist es so, dass eine alte e-mail Adresse (die sehr selten genutzt wird)von mir  gehackt worden ist sowie der dazu gehörige EBay Account, da er vermutlich einfach Passwort vergessen gemacht hat und schwups hatte er Zugang.

Der Täter hat auch über den EBay Account zwei Dinge verkauft (keine kleinen Beträge) Geld kassiert (über eine andere Bankverbindung die er dem Käufer mitgeteilt hat) allerdings sind die Sachen natürlich nicht bei den Käufern angekommen.
Ich habe nur aus Zufall von dieser ganzen Sache was mitbekommen, da sich ein Käufer plötzlich bei mir gemeldet hatte er hatte wohl ne Anschrift von eBay erhalten und mich dann über das Telefonbuch gefunden.
Ich hatte natürlich direkt versucht mich EBay einzuloggen sowie bei meiner e-Mail leider Fehlanzeige.
Nach ca. einem einstündigen Telefonat mit EBay konnte der EBay Account soweit wieder hergestellt werden, da dieser auch gesperrt war und EBay zwei Nachrichten Versand hatte ,,Unautorisierte Nutzung" etc.

Der Käufer mit dem ich in Kontakt war, hatte das Ganze natürlich bereits der Polizei gemeldet.
Ich war ebenfalls bei der Polizei und habe das ganze Geschehen ebenfalls angezeigt.

Wie ist das nun, bin ich nun quasi Beschuldigter einer Straftat? Es liegt ja auch zwei Nachrichten seitens EBay vor, dass der Account unautorisiert genutzt wurde.
Muss ich mir jetzt in irgendeiner Art und Weise sorgen machen, da ich nichts gemacht habe.

JensMP79

Moin

So lange folgendes NICHT zutrifft, brauchen Sie sich keine Gedanken machen:

Zitat

MiStra
(1) In Strafsachen gegen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind mitzuteilen

1.
der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls,

2.
die Anklageschrift oder eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift,

3.
der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und

4.
die einen Rechtszug abschließende Entscheidung mit Begründung sowie gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass ein Rechtsmittel eingelegt worden ist

Halten Sie schon mal Ausschau nach einem Anwalt der Sie evtl. vertreten kann. Dienstlich müssen Sie das nicht melden.

F_K

Ratschlag:

Ebenfalls den Vorgang bei der Polizei anzeigen,  alle Informationen dort hinterlegen, die Geschädigten informieren.

Ggf. Kommt man ja über die Bankverbindung an den Täter.

Trapo007

Okay, dann bin ich erstmal beruhigt, wegen so einem Mist..

Danke erstmal. Also der Polizist sagte zu mir, dass ich evtl. Bzw. ganz vielleicht vorgeladen werde zur Anhörung.
Der andere hat der Polizei auch beteuert, das ich damit nicht zu habe.

Also mal abwarten was noch kommt.

Auf jeden Fall ist das ganze sehr seltsam.

Trapo007

Zitat von: F_K am 28. Januar 2021, 15:30:52
Ratschlag:

Ebenfalls den Vorgang bei der Polizei anzeigen,  alle Informationen dort hinterlegen, die Geschädigten informieren.

Ggf. Kommt man ja über die Bankverbindung an den Täter.

Ja genau, das habe ich ja alles gemacht.
Ich habe gestern Abend noch die Vorgangsnummet bzw. das Aktenzeichen von dem anderen bekommen, dass werde ich nachher bei der Polizei noch abgeben, da ich das gestern noch nicht hatte.

F_K

Wie gesagt, PROAKTIV den anderen Geschädigten informieren (über die Anzeigen), den Täter ebenfalls anzeigen.

(Zukünftig nicht mehr benötigte Accounts löschen bzw. mit komplexen Passwörtern sichern).

Trapo007

Zitat von: F_K am 28. Januar 2021, 15:37:16
Wie gesagt, PROAKTIV den anderen Geschädigten informieren (über die Anzeigen), den Täter ebenfalls anzeigen.

(Zukünftig nicht mehr benötigte Accounts löschen bzw. mit komplexen Passwörtern sichern).

Genau, das ist ja quasi geschehen. Den anderen erreiche ich komischerweise nicht, dass ist sehr seltsam. Hab Ihn bereits mehrfach angeschrieben.
Habe dem anderen das auf jeden Fall mitgeteilt, der hat das Aktzeichen auch bei seiner Polizei abgegeben.
Naja, das Passwort, war eig. komplex deswegen wundert mich das auch also nichts mit irgendwie Namen oder so, sondern Mischung aus zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen.

Aber nun gut, ich konnte alles rückgängig machen und habe meine Sachen wieder.

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

TomTom2017

Zitat von: Trapo007 am 28. Januar 2021, 15:44:10
Naja, das Passwort, war eig. komplex deswegen wundert mich das auch also nichts mit irgendwie Namen oder so, sondern Mischung aus zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen.
Alles gut. Hilft nur nicht, wenn der Anbieter das Passwort im Klartext oder mit schwacher Verschlüsselung speichert und es dann zum Leak kommt. Oder man benutzt die E-Mailadresse-Passwort-Kombination bei unterschiedlichen Seiten, die dann das Passwort ebenso speichern.

Man findet genug Daten im Darknet... Die werden dann mittels Skript einfach mal alle durchprobiert.

Deshalb: Jede Seite ein eigenes Passwort.

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