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Mit 16 beim Psychologen gewesen- kann ich mit 23 zur Bundeswehr?

Begonnen von franziska97, 30. Januar 2021, 21:18:59

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franziska97

Hallo,

Ich habe dieses Forum durch Zufall gefunden und finde keine richtigen Antworten im Netz und hoffe hier auf Hilfe.

Ich bin letztes Jahr 23 geworden und befinde mich aktuell in der Endphase meines Jurastudiums. Ich würde gerne nach dem 1. Examen freiwilligen Wehrdienst leisten, um noch etwas anderes als Jura gemacht zu haben und als Abwechslung und Pause vom Studium. Ich war allerdings mit 16 für - ich glaube ein halbes Jahr oder fast ein ganzes (weiß es nicht mehr genau) beim Psychologen. Wagen meines Wissens nach auch keine Diagnose bekommen, sondern einfach eine einfache Gesprächstherapie. Seitdem war ich nie wieder da und hatte auch nie mehr Probleme. Kann mich das am freiwilligen Wehrdienst hindern? Wie läuft sowas dann ab? Was genau sieht die Bundeswehr an ehemaligen Besuchen?

Danke im Voraus für Hilfe und antworten

F_K

Eine psychologische Behandlung bedarf einer Diagnose - kein Medikament ohne Krankheit, sollte klar sein.

Du MUSST dazu selber Angaben machen - sonst bist Du im Bereich der Straftaten - nicht gut für spätere Juristen ...

Aber aufgrund des Zeitablaufs kann es durchaus sein / ist wahrscheinlich,  dass dies kein Einstellungshindernis mehr ist.

L.m.01

Ich hatte im Dezember 2020 mein Einstellungstest und war bis 2018 in psychologischer Behandlung. Ich habe vor meinem Termin im Assessmentcenter noch einmal Rücksprache mit meiner Therapeutin gehalten und mir eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass die Behandlung abgeschlossen ist und ich soweit stabil bin. Das hab ich dann bei der ärztlichen Untersuchung abgegeben. Als die Situation im persönlichen Gespräch zur Sprache kam, war ich einfach ehrlich und habe auch von meinen Fortschritten seitdem berichtet (alleiniger Auslandsaufenthalt, Auszug usw.). Ich denke, meine Antwort war für den Psychologen und dem Offizier zufriedenstellend, es kamen keine weiteren Nachfragen. Das wichtigste ist dabei ehrlich zu antworten und selbstbewusst damit umzugehen.
Also wie man an dem Beispiel sehen kann, muss es nicht automatisch zum Ausschluss führen.
Viel Erfolg! :)

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