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Versetzung - Wechsel Dienstherr - Landesbetrieb->Bundeswehr

Begonnen von PeterBr, 05. März 2021, 11:28:24

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PeterBr

Schönen guten Tag,
ich werde - vorbehaltlich der medizinischen Untersuchung - demnächst als Leiter einer Fachinformationsstelle bei der Bundeswehr anfangen zu arbeiten.
Da ich bislang Beamter beim Land Hamburg bin und wir den Stellenwechsel über eine Versetzung realisieren wollen würden: hat Jemand eine Ahnung, wie lange dieses Procedere dauern wird? Wie gesagt: Unterlagen, polizeiliches Führungszeugnis etc. ist alles vollständig und abgearbeitet. Ich frage nur wegen persönlicher Planungen ...
Herzlichen Dank für die Antwort
P.B.

KlausP

Da wird wohl nicht viel an Erfahrungen kommen. Bisher ist mir so ein Fall hier jedenfalls noch nicht begegnet, schon gar nicht unter Corona-Bedingungen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Es gibt wohl keine Rechtsanspruch aus einen Wechsel des Dienstherrn - wer "will" den hier eine Versetzung realisieren?

Nur der Beamte, oder beide Dienstherren?

PeterBr

Mir ist das verhältnismäßig gleich - in den Gesprächen mit dem Personalamt hieß es, es würde versucht, mich über eine Versetzung die neue Stelle antreten zu lassen. Alternativ gäbe es noch die Möglichkeit der Neueinstellung mit einer Neubegründung des Beamtenverhältnisses.
Herzlichen Dank.


PeterBr

Das ist noch nicht klar - die Verhandlungen beginnen erst nach der Untersuchung. Ich wurde angehalten, bis zu dem Datum Stillschweigen über die beruflichen Planungen zu bewahren.

BulleMölders

Das heißt Hamburg weiß noch gar nichts von seinem Glück?

Dann wünsche ich schon mal viel Glück mit dem Personalamt Hamburg.

LwPersFw

Ich würde einmal zu diesen Sachverhalten Recherche betreiben...
Was für dieses Bundesland gilt, kann in Hamburg nicht viel anders sein...

Auszüge:

"In  der  jeweiligen  Beantwortung  der  Kleinen  Anfragen  17/3029,  17/3394  und  17/4535  wurde  ausgeführt,  dass  als  Gründe  für  den Wechsel  zum  Bund,  sofern  sie  dem  Dienstherrn  überhaupt  offenbart  wurden,  im  Wesentlichen  die  Wohnortnähe  sowie  die  Entwicklungs-  und  Verdienstmöglichkeiten  genannt  wurden.  Die  Landesregierung  weist  in  diesem  Zusammenhang  erneut  darauf  hin, dass  die  Entwicklungs-  und  Verdienstmöglichkeiten  nicht  von  sich  aus,  sondern  vor  allem  deshalb  zu  einem  deutlich  erhöhten  Personalabgang  führen,  weil  der  Bund  in  bestimmten  Bereichen  einen  erheblichen  Personalaufbau  betreibt.  So  wurde  beispielsweise der  Zielumfang  des  zivilen  Personals  der  Bundeswehr  im  Rahmen  der  ,,Trendwende  Personal  2016"  um  4  400  VZÄ auf 60 400 VZÄ erhöht.  Zudem  wurde  beschlossen,  die  Bundespolizei  von  2015  bis  2020  mit  mehr  als  7  000  zusätzlichen  Stellen  und  das  Bundeskriminalamt  mit  mehr  als  1  300  Stellen  zu  verstärken  und  auszubauen.  Wie  sich  bereits  aus  der  Antwort  auf  die  Kleine  Anfrage 17/3029  ergibt,  erfolgte  eine  Vielzahl  der  Wechsel  von  rheinland-pfälzischen  Landesbeamtinnen  und  Landesbeamten  in  die Bundesverwaltung  zur  Bundeswehr,  Bundespolizei  oder  zum  Bundeskriminalamt.  Sie  betreffen  zudem  hauptsächlich  das  nördliche Rheinland-Pfalz  als  Sitz  entsprechender  Bundesbehörden."

"Zu  Frage  2:

Am 18. April  2016  fand  ein  Treffen  von  Vertreterinnen  des  Landesamtes  für  Steuern  (LfSt)  mit  Vertretern  des  Bundesamtes  für  das Personalmanagement  der  Bundeswehr  statt.  Gesprächsgegenstand  war  der  Personalbedarf  bei  der  Bundeswehrverwaltung. Das  Ministerium  der  Finanzen  hat  im  Zusammenhang  mit  den  in  Rede  stehenden  Personalwechseln  zur  Bundesverwaltung  die  in der  Kleinen  Anfrage benannten Bundesministerien  mit  Datum vom 25. Oktober 2017 angeschrieben. Dabei wurde klargestellt, dass sich  die  Landesregierung  nicht  nur  den  Grundsätzen  der  Autonomie  und  der  Gleichheit  der  Länder,  sondern  ausdrücklich  auch weiterhin  dem Grundsatz der Solidarität und bundesstaatlichen Mitverantwortung verpflichtet sieht. Zu berücksichtigen sei jedoch, dass  die  Personalbedarfsplanungen  aller  öffentlichen  Gebietskörperschaften  in  der  kurzen  Frist  nur  in  sehr  begrenztem  Umfang variabel  sind  und  der  Bund  im  Verwaltungsvollzug  auch  weiterhin  auf  die  Unterstützung  der  Länder  angewiesen  ist,  mithin  auch ein  eigenes  Interesse  an  der  dauerhaften  Funktionsfähigkeit  der  öffentlichen  Verwaltung  hat. Ziel  des  Ministeriums  der  Finanzen  sei  es  deshalb,  ein  gemeinsames  Prozedere  in  Bezug  auf  Wechsel  von  Beamtinnen  und  Beamten der  rheinland-pfälzischen  Finanzverwaltung  zum  Bund  zu  vereinbaren. In  ihren  Rückantworten  haben  die  Bundesministerien  erklärt,  die  bisherige  enge,  einvernehmliche,  vertrauensvolle  und  auf  Kommunikation  ausgerichtete  Zusammenarbeit  fortführen  und  weiter  ausbauen  zu  wollen."



Quelle
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
Drucksache  17/5050
12.01.2018
Antwort des  Ministeriums  der  Finanzen

(...)  Wechsel  zur  Bundesverwaltung  (...)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

christoph1972

Grundsätzlich richtet sich die Versetzbarkeit nach § 15 BeamtStG und in entsprechender Anwendung des HmbBG und des BBG. § 29 Abs. 4 HmbBG sieht die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Versetzung vor.

In der Praxis habe ich es tatsächlich noch nie erlebt, dass ein Land seinen Beamten/seine Beamtin nicht versetzt hat. Spruch meines Beamtenrechtlers in der Ausbildung dazu: "Ziehende soll man nicht halten.".

Mit der Föderalisierung des Beamtenrechts und der Beamtenbesoldung haben sich die Länder einen Bärendienst erwiesen. Jede/r Beamtin/Beamter wird genau verfolgen, wo die Besoldung und die Arbeitsmöglichkeiten besser, interessanter etc. sind.

Siehe da, der Bund steht attraktiv da. Das BAPersBw beantragt die Versetzung beim abgebenden Dienstherren/der abgebenden Behörde, in der Regel folgt dann intern beim Vorgesetzten ein großer Aufschrei, hektische, operative Tätigkeit um die Stelle nachzubesetzen und die Mitbestimmung des abgebenden Personalrates einzuholen (was in der Regel das kleinste Problem ist). Je nach Laune des abgebenden Dienstherren erfolgt erst einmal die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Dann wird Trennungsgeld durch die aufnehmende Bundeswehrverwaltung gezahlt.

Im Zweifel wird je nach Geschick des Landes oder des Beamten auch gleich versetzt, was der abgebenden Verwaltung das zweifelhafte Vergnügen erspart, bei Nichtgefallen den/die Beamten/Beamtin zurücknehmen zu müssen.

Wie schnell oder langsam die Versetzung vollzogen wird, liegt also in Teilen am Beamten/an der Beamtin selbst, wenn man frühzeitig mit seinen Vorgesetzten spricht, erspart das "große" Augen und eine evtl. Blockadehaltung. Das ist natürlich im Einzelfall auch davon abhängig, wie hoch man auf der Hühnerleiter steht und ob es sich um eine exotische Laufbahn (z. B. höherer Bibliothekardienst) oder eine Mangellaufbahn (z. B. gehobener technischer Dienst / höherer technischer Dienst) handelt. Da gestaltet es sich schon mal etwas zäher.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

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