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Eignungsübend und abbrechen...

Begonnen von Julian1985, 12. Juli 2006, 19:15:05

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Julian1985

Hallo....
hab da  mal ne frage und zwar sind 3 freunde von mir grade beim bund!alle 3 haben im april angefangen 2 gleich als stuffz, also eignungsübende und der 3 ist nu Gefreiter UA also mit 6 monaten Probezeit! so die beiden stuffze haben nun am montag gekündigt weil es garnicht ihren erwartungen entsrpicht, die konnten heute gehen! hatten dienstag auskleidung und so. evtl müssen sie den wehrdienst nachholen aber die chance ist so gut wie unwahrscheinlich meinte der hauptmann. auf nachfrage wieso sie gleich nahc 3 tagen gehen lönnen sagte der hauptmann das für sie keine stellen frei wären!!so nu will der G (UA) aber aus den gleichen gründen aufhören, wie ist es bei ihm? kann der auch sofot gehen oder muss der weiter machen , weil n platz ist für ihn auch erst ab 2008 vorgesehen, hat jetzt im august soviel ich weiß 4 wochen uffz lehrgang und dann gleich 21 monate ZAW und is ja nachvolger für einen!! wie sieht das bei ihm aus?

gruß

julian1985


Simon

Wer sich mit Widerrufsrecht einstellen laesst, kann innerhalb der ihm gegebenen Zeit (6 Monate) jederzeit von seinem Widerruf gebrauch machen.

Da ein Widerrufsrecht grundsaetzlich nur Bewerbern erteilt wird, die vorher noch keinen Grundwehrdienst geleistet haben, muss nach dem Widderruf in aller Regel die verbleibende Zeit abgedient werden (sprich aus dem Bewerber wird ein Grundwehrdienstleistender).

Der Widderruf kann ohne Begruendung erfolgen.