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Eingabe gegen vorgesetzten

Begonnen von Lilawolke1234, 04. April 2021, 23:55:47

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Lilawolke1234

Hallo,
Ich habe eine Frage. Mein vorgesetzter an ein riesen Problem mit mir und niemand weiß warum. Wenn ich eine frage stelle werde ich meistens 1-2 Minuten einfsch ignoriert oder bekomme schnappige Antworten als müsste ich das wissen. Ich werde angerufen und gefragt was mjt mir heute falsch wäre weil ich 2 lonos falsch versendet habe und vieles mehr(Kleinigkeiten) Er stichelt und gibt mir nur tackern, kopieren, scannen, drucken oder Excel Tabellen ausfüllen als Auftrag. (ich UmP). Nun wurde mir mitgeteilt das er erzählt das ich nichts arbeiten würde und nicht helfe/unterstütze. Dies ist nicht wahrheitsgemäß und kann meine Zukunft (Beurteilung) ziemlich in Gefahr bringen. Mein höherer vorgesetzter ist darauf aufmerksam geworden weil er gemerkt hat das etwas nicht stimmt. Ich wurde vorher sehr gut beurteilt und er erhält auch viel positives Feedback über mich jedoch behauptet mein vorgesetzter anderes. Kann ich dagegen angehen bzw eine Eingabe machen das er nicht wahrheitsgetreuen Aussagen über mich tätig?

christoph1972

Wenn der direkte Vorgesetzte auf korrekte Anwendung der Rechtschreibregeln und der Kommasetzung besteht, kann ich das verstehen. Wenn ein Vorgesetzter diverse Male auf Mängel und Defizite in der Aufgabenerfüllung hingewiesen hat, die persönliche Ausdrucksweise auch nicht unbedingt die dienstlichen Gepflogenheiten trifft, ja dann hat nicht der Vorgesetzte das Riesenproblem, sondern der Mitarbeiter, der vermutlich die Hinweise, Ermahnungen und direkten Ansprachen von Fehlern nicht in der Art und Weise beachtet, die den Vorgesetzten davon überzeugen, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitsstil mal überdenkt und sich die mahnenden Worte zu Herzen nimmt.

E-Mails an falsche Personen zu versenden und Kleinigkeiten falsch zu machen, zeugt meiner persönlichen Meinung nach entweder nach Überforderung schlimm genug bei einem UmP oder einfach von einer schlechten Einstellung, fahriger, flüchtiger Arbeitsweise gepaart mit einem schlechten Urteilsvermögen.

Im Übrigen gibt es auch das durchaus beliebte Mittel des Weglobens. Ich beurteile Jemand als über dem Durchschnitt, in der Hoffnung, es gibt einen anderen Dummen, der denjenigen auf Grund der überdurchschnittlichen Beurteilung dann gerne nimmt.

Im Übrigen erstellt der direkte Vorgesetzte dann wohl auch die Erstbeurteilung und der nächsthöhere Vorgesetzte ist dann der Zweitbeurteiler. Das wird dann spannend. Vermutlich wird der direkte Vorgesetzte den Zweitbeurteiler detailliert über die aufgetretenen Fehler und die unterbliebene Korrektur informieren.

Meine rein persönliche Meinung.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Ralf

#2
Wenn du dich falsch oder ungerecht behandelt fühlst, kannst du selbstverständlich eine Eingabe schreiben. Das sollte dir als UmP aber auch durchaus schon bekannt sein.

Du könntest auch das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen, ggf. unter Beteiligung der VP, Gleichstellungsbeauftragten, des nächsthöheren Vorgesetzten etc. also unter 6-Augen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Donny

In meiner alten Dienststelle gab es einen mustergültigen Soldaten, bei dem das Verhältnis zwischen ihm und seinem Chef auf der Beziehungsebene stark gestört war. Er hat es dann irgendwie hinbekommen, dass er vom nächsthöheren DV beurteilt wurde und sein Chef außen vorgelassen wurde.

SolSim

Zitat von: Donny am 05. April 2021, 08:27:02
In meiner alten Dienststelle gab es einen mustergültigen Soldaten, bei dem das Verhältnis zwischen ihm und seinem Chef auf der Beziehungsebene stark gestört war. Er hat es dann irgendwie hinbekommen, dass er vom nächsthöheren DV beurteilt wurde und sein Chef außen vorgelassen wurde.
Wie soll das denn gehen. Halte ich für unwahrscheinlich.

2Cent

Das ist sogar so vorgesehen allerdings für VPs auf Antrag zu Beginn der Amtszeit oder bei Wechsel DV.





KlausP

Zitat von: 2Cent am 05. April 2021, 09:02:02
Das ist sogar so vorgesehen allerdings für VPs auf Antrag zu Beginn der Amtszeit oder bei Wechsel DV.

... und auch dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass der eigentlich zuständige DV befangen ist oder sich selbst für befangen erklärt. Dann wird der nächsthöhere DV für die Beurteilung zuständig.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Die Geschichte klingt, als würde sie in einem Stab spielen. Daher folgende Fragen: Was hat der unmittelbare Vorgesetzte für einen Dienstgrad und was der nächsthöhere? Und ist einer von denen auch Disziplinarvorgesetzter oder ist das wieder ein anderer?

Ehrlich gesagt halte ich eine Eingabe hier für äußerst wenig hilfreich...

Andi8111

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die gesamte Kritik des Vorgesetzten zutrifft und der Soldat sich einfach nicht bewährt und seine eigene Dienstausübung als makellos ansieht und so selber keinen Grund sieht, etwas zu ändern.

InstUffzSEAKlima

Das ist aber so gut wie immer der Fall, wenn man diese einseitige Schilderung der Sachlage bekommt. Fehlverhalten über lange Zeiträume oder eine falsche Einstellung zum Dienst werden oft vom Betroffenen überhaupt nicht wahrgenommen und sie reagieren auf äußere Hinweise dann völlig überrascht und weisen alles von sich, statt sich der Dinge anzunehmen und an sich selber nachzujustieren. Da kann der Vorgesetzte in der Tat nur "Wegloben", wenn er weiß, das Problem ist dann auch räumlich weit genug weg, so dass er nicht vom neuen Vorgesetzten noch Vorwürfe erhält oder er sanktioniert hier konsequent. Eine Beurteilung allein ist ja eine vollendete Tatsache. Besser wäre daher eine ständige Kontrolle und Kritik an den ständigen Fehlern und Nachlässigkeiten. Der Kamerad wird das zwar als sehr störend empfinden, aber so kann er sehr zügig seine Fehler erkennen und abstellen.
Letztendlich muss es durch die Kameraden der Abteilung geregelt werden und aus der Ferne erteilte gute Ratschläge sind da nur wenig hilfreich und erst recht nicht zielführend.

SlatiBartfass

Zitat von: Andi8111 am 05. April 2021, 10:36:58
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die gesamte Kritik des Vorgesetzten zutrifft und der Soldat sich einfach nicht bewährt und seine eigene Dienstausübung als makellos ansieht und so selber keinen Grund sieht, etwas zu ändern.

Vorstellbar ist alles. Das bedeutet eben auch das die Geschichte, welche der Themenersteller schildert, eben so stimmt.
Die Rechtschreibung des Themenerstellers ist zugegeben haarsträubend. Das allein sollte aber nicht ausreichen, um dem Themenersteller Vorhaltungen zu machen.
Er hat, und hier gebe ich Ralf recht natürlich das Recht, eine Eingabe an den Wehrbeauftragten zu schreiben.

Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Dr. Eva Högl
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 38 100
Telefax: +49 (0)30 227 38 283
wehrbeauftragte@bundestag.de

Das wäre dann die Adresse hierfür.

Diese "Dienststelle" wird sich dann, wenn Sie die Notwendigkeit dafür sieht, damit befassen. Des Weitern würde ich ebenfalls das persönliche Gespräch, eventuell mit der Vertrauensperson, mit dem Vorgesetzten suchen.

Einen schönen Ostermontag noch.

KlausP

Meiner Meinung nach ist die Wehrbeauftragte hier die falsche Adresse.
Ich wollte eigentlich die/den TE schon fragen, an wen denn die ,,Eingabe" adressiert werden soll.
Eine Wehrbeschwerde wäre hier, wenn denn ein persönliches oder auch ein 6-Augengespräch nichts bringt, die deutlich wirkungsvollere Maßnahme.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Frage:

- wie lange auf dem Dienstposten?
- welche Dienstgradstruktur in der Zelle?
- Erstverwendung? Wie oft schon beurteilt?

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