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Kein Wochenende durch Amtshilfe?!

Begonnen von AirborneTim, 15. April 2021, 12:35:23

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AirborneTim

Moin,

ich bin FWDL 18 und seit Anfang Januar in meiner Stammeinheit. Ich mache dort nichts außer in der Amtshilfe zwecks Corona zu sein. (Telefonketten nachverfolgen, Tests durchführen etc.) Von 7 bis 17 Uhr jeden Tag, OHNE Wochenende denn die Amtshilfe ist von Montag bis Sonntag.

Alle Militärischen Übungen/Lehrgänge sind abgesagt, wir sind nur in der Amtshilfe gebunden. Das finde ich generell schon beschissen da ich zur Bundeswehr bin um das Militär zu erleben und etwas vom Handwerk zu lernen. Nun kommt aber dazu das ich einfach keine Wochenenden habe und als Kasernenschläfer ohne eigenes Kfz einfach nichtmehr heimkomme. Seit Mitte Februar hatte ich sage und schreibe eine Woche Frei. Für mich ist dieser Zustand nichtmehr tragbar. In der Amtshilfe sitze ich die meiste Zeit vom Tag nur rum und tue nichts. (Kameraden haben teilweise Laptops etc zum Zocken.) Da ich an den Wochenenden nicht daheim bin und auch sonst kaum bleibt auch mein Leben außerhalb derBundeswehr total auf der Strecke, ich habe in der Kaserne eigentlich nichts außer Essen und mein Handy. Dazu kommt das man die Stunden am Wochenende überhaupt nicht bekommt, lediglich die Zulage von 70€ für die Amtshilfe, das sind weniger als 7€ Stundenlohn? Über Ostern war ich auch komplett im Einsatz. Man ,,braucht die Kräfte ja".


Ich möchte keinen Widerruf ziehen da mir die AGA sehr viel spaß gemacht hat, aber gibt es irgendwelche Möglichkeiten welche mir offen stehen? Kann ich mich versetzen lassen o.Ä.? Ist es überhaupt erlaubt solange durchzuarbeiten?

Die ganze Sache belastet mich sehr da ich meinen sozialen Beziehungen auch nichtmehr nachkommen kann.

Danke im Vorraus für die Antworten!

Ralf

Das ist im Einsatz ja auch nicht anders, nichts mit Heimfahren oder Wochenende, deswegen gibt es ja das das zusätzliche Geld als Ausgleich. Es müsste dazu aber auch einen Befehl geben, der das regelt.
Zitatlediglich die Zulage von 70€ für die Amtshilfe, das sind weniger als 7€ Stundenlohn?
Zzgl. deinem normalen Sold. Also so ganz ohne ist der monatliche Betrag ja nicht.
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wolverine

#2
Außer es fällt unter den Ausnahmetatbestand ... ::)
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Ralf

Zitat von: wolverine am 15. April 2021, 16:17:53
Außer es fällt unter den Ausnahmetatbestand ... ::)
Genau, deswegen mein Hinweis auf den Befehl, da müsste das dementsprechend festgelegt sein, die 70,- lassen den Schluss nahe.

Du hast dich doch dafür entschieden Soldat zu werden, hast auch einen möglichen Einsatz unterschrieben (da FWDL > 11 Monate), der kann auch im inland sein.
Solche "Entbehrungen" tragen viele Soldaten, sowohl im Inland (bspw. einsatzgleiche Verpflichtungen) wie auch im Ausland.
Davon geht doch die Welt nicht unter, das ist schon ein wenig wehleidig. Beiß dich doch da mal durch.
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Rekrut84

Sollten die Schilderungen so korrekt sein, dann würde dies nicht nur den einen Kameraden sondern auch mehrere betreffen. Es handelt sich dann vermutlich um ein Organisationsproblem. Der DV weiß vermutlich nicht einmal etwas von diesen Umständen, den Dienstplan hierzu schreiben andere.
Ein gut vorbereitetes Gespräch mit diesem sollte Besserung bewirken.
Pandemie und Ausnahmetatbestand hin oder her, es kann mir keiner erzählen, dass es über Monate nicht möglich ist, für diese Kameraden Ersatz zu stellen, damit diese auch freie Tage haben können.
So ernst ist die Lage nun auch wieder nicht, dass ein OG so unentbehrlich in der Amtshilfe ist um ihm über Monate kein freies Wochenende zu gewähren. Das gebietet schon die Fürsorgepflicht.

Mein Geschwader muss täglich 20 Kameraden allein für die isolierte Unterbringung, dazu noch in der Amtshilfe im GA und Pflegeheimen. Diese werden in festen Tagesintervallen rollierend durch die Einheiten gestellt, damit eben die Kameraden auch freie Tage haben können. Dies ist klar im Geschwaderbefehl geregelt.

Wie hier schon richtig gesagt und ohne arroganten Unterton gesagt wurde, sollten Sie den Befehl zu ihrer Amtshilfe lesen. Darin muss auch die Schichtplanung geregelt sein, welche Einheit diese stellen muss, wie die Schichtzeiten sind etc.
Sollte Ihnen keine Freizeit gewährt werden können und Sie sich ungerecht behandelt fühlen, steht ihnen der Weg zur Beschwerde offen.

BulleMölders

Ich habe hier mal aufgeräumt und die nicht hilfreichen Beiträge gelöscht.

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