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Laufbahnausbildung htD: Transport- sowie Unterhaltskosten

Begonnen von Tester931, 01. März 2021, 17:10:36

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Tester931

Guten Tag,

gibt es hier im Forum jemanden, der die Laufbahnausbildung im htD bei der BAAINBw durchlaufen hat? Ich hätte hierzu drei Fragen:

1) Während der Laufbahnausbildung durchläuft der Bewerber mehrere Stationen, wie z.B. die "Schule" in Mannheim, WTD etc. . Wird von der Bundeswehr während der gesamten Dauer der Ausbildung eine kostenfreie Unterkunft gestellt?

2) Handelt es bei der Unterkunft um ein kleines Einzimmer Apartment (10-15 m^2) mit Dusche und eigener "Küche"? Oder besteht dieses nur aus einem Bett sowie einem Kleiderschrank und Gemeinschaftsduschen?

3) Die verschiedenen Stationen, die während der Ausbildung durchlaufen werden, können über mehrere 100km auseinanderliegen. Werden die anfallenden Transportkosten von der Bundeswehr übernommen?


 

BuBe2018

Moin!

1) Kurze Antwort: Wo möglich, wird eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung gestellt. In der Regel ist das nur am BiZBw in Mannheim.
Lange Antwort: Grundsätzlich ist man für Abordnungen < 3 Monate jedoch trennungsgeldberechtigt. In der Praxis hieß das bei uns (da man für die kurze Zeit ja keinen festen Mietvertrag an den verschiedenen Standorten bekam): Wohnungssuche über FeWo-direkt oder AirBnB, 3 Angebote an die zuständige Trennungsgeldstelle und dann hat man die Zusage bekommen, eine der Unterkünfte (i.d.R. die günstigste) zu mieten. Dafür geht man grds. in Vorkasse, kann jedoch einen Abschlag erhalten, der im Anschluss an diesen Ausbildungsblock abgerechnet wird, wenn man seine Trennungsgeldansprüche einfordert.

Sollte zum Zeitpunkt der Einstellung ein Mietsverhältnis in einer anerkennungsfähigen Wohnung i.S.d. Bundesumzugskostengesetz (BUKG) bestehen und sind auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, besteht auch ein TG-Anspruch bei Zeiträumen > 3 Monaten. Die ganze Thematik ist für viele relativ kompliziert, weswegen ich empfehle, sich vorher bereits mal die Trennungsgeldverordnung und das BUKG anzuschauen bzw. zu der Thematik mal das Internet zu durchforsten. Oder hier zu Fragen!

2) Am BiZBw in Mannheim ist man i.d.R. als Referendar für den htD in den Unterkunftsblöcken A, B oder C untergebracht. Die Apartments dort bestehen aus einem Zimmer mit Nasszelle (Dusche, Waschbecken, WC). Die Zimmer sind mit Schreibtisch + Stuhl, Rollcontainer, Kleiderschrank, Bett, Wandregal, Kühlschrank, Fernseher und Stehlampe eingerichtet. Es ist zweckmäßig. Auf den Etagen gibt es meist eine Teeküche, die jedoch sehr spärlich eingerichtet ist. Auf dem Gelände findet jedoch in der Kantine eine Verpflegung gegen Entgelt statt (Frühstück, Mittagessen, Abendessen), was die meisten genutzt haben.

3) Bei Abordnungen (die verschiedenen Praktika und auch die Zeit in Mannheim wird man i.d.R. abgeordnet an die jeweiligen Orte) wird auf Antrag die Dienstantritts- und -abtrittsreise erstattet. Entweder die notwendigen ÖPV-Kosten oder 0,20€ pro (notwendigem) km. Sofern man Trennungsgeld bekommt (s.o.) ist man außerdem alle 15 an einem Dienstort abgeordneten Tage berechtigt für eine Familienheimfahrt, d.h. die Fahrtkosten an einen etwaigen ersten Hauptwohnort werden erstattet. Das gilt für Ledige mit eigener Wohnung im Sinne des BUKG.

Das ist jetzt alles nur kurz runtergebrochen und spiegelt nicht im Ansatz den kompletten Umfang des Themenkomplexes "Trennungsgeld" wieder. Aber praktisch wird Trennungsgeld dein Hebel sein, wie du Wohn- und Reisekosten wiederbekommst.

Grüße,

BuBe

Tester931

Guten Abend BuBe2018,

vielen Dank für deine Antworten, die mir eine bessere Übersicht geben.

Interessant das man sich für die Abordnungen selbstständig ein Apartment suchen muss, was für manche WDT gar nicht so einfach und meistens mit einem langen täglichen Anfahrtsweg verbunden ist. Kannst du aus deiner eigenen Erfahrung sagen, welche monatlichen Kosten für eine Wohnung (FeWo, AirBnB) angemessen sind.

Kannst du diesen Teil näher erläutern:

ZitatDafür geht man grds. in Vorkasse, kann jedoch einen Abschlag erhalten, der im Anschluss an diesen Ausbildungsblock abgerechnet wird, wenn man seine Trennungsgeldansprüche einfordert

Bei Einforderung der Trennungsgeldansprüche werden einem die Wohnungskosten vollständig erstattet. Man kann jedoch vorher einen Abschlag (= monatlicher Zuschuss ?) erhalten, d.h., einem werden zusätzlich zu den Anwärterberzügen ein Zuschuss ausgezahlt.

Grüße

BuBe2018

Moin,

meine Ausführungen waren nicht ganz unvollständig: Auch Hotels sind grds. zulässig. Und damit sollte man dann eigtl. überall was finden. Es ist mir kein Laufbahnkollege bekannt, der mal irgendwo auf der Straße stand ;) Wo du allerdings Recht hast, ist, dass es teilweise Anfahrtswege gibt, wo man ohne Auto etwas aufgeschmissen ist. Aber auch dafür findet sich eine Lösung, ggf. dann wenn es soweit ist einfach mal bei der WTD nachfragen, wie es mit der Anreise aussieht.

Zu den Kosten: Es gibt grundsätzlich einen Höchstbetrag für die verschiedenen Städte/Orte mit Bw-Dienstort. Für diese wird jeweils ein Kostensatz festgelegt, welcher maximal (monatlich) erstattet wird. Beispiel: Koblenz mit 490€ (glaube, das ist der aktuelle Wert). Der Wert stellt quasi den aus Recherche und Mietspiegel ermittelten Wert für eine amtsangemessene Unterbringung dar. ABER: Für Abordnungen wirst du in der Regel keine Mietswohnung finden, da zu kurze Mietdauer. Da greift dann dieses Modell, dass du mit 3 Vorschlägen zur TG-Stelle gehst und die dir eine davon genehmigen. Ich habe für einen Monat AirBnB auch schon mal 1300€ erstattet bekommen bspw. Einfach mit denen Reden, die können ggf. auch Hotels nennen oder Pensionen, falls man nichts findet. Hinweis: Bei Abordnungen bis 14 Tage kann auch die Hotelbuchung durch die TG-Stelle erbeten werden, dann hast du es am "bequemsten", da direkt mit der Bw abgerechnet wird, man hat aber auch keinen wirklichen Einfluss auf die Unterbringung.

Zum Abschlag: Wenn du ein langes Praktikum machst (> 1 Monat) und du buchst bei AirBnB (nach Rücksprache mit der TG-Stelle) musst du für die Buchung i.d.R. in Vorkasse gehen, also schon bei Buchung den 1. Monat bezahlen. Das ist bei den Anwärterbezügen (die schon ordentlich sind) trotzdem nicht wenig Geld. Standardmäßig würdest du das bezahlen und stellst dann nach jedem Kalendermonat eine Antrag mit deinen Forderungen aus dem Trennungsgeldanspruch (den du ja hast). Das sind dann bspw. der Tagessatz an Verpflegungskosten und die Unterkunftskosten, die dir entstanden sind. Dafür gibts ein Online-Tool, das klappt relativ unproblematisch. Wenn jetzt allerdings hohe Unterbringungskosten anfallen, kann auf Antrag vorab ein Abschlag erbeten werden (in Höhe der Unterkunftskosten). Dann bekommt man nach kurzer Zeit die Unterkunftskosten überwiesen. Wenn man dann nach dem Kalendermonat die Trennungsgeldforderung einreicht, werden die dort angegebenen Unterkunftskosten mit dem Abschlag verrechnet, sodass du nur "den Rest" ausgezahlt bekommst.

Wenn man später (i.d.R. in der Erstverwendung) pendelt und ebenfalls einen Trennungsgeldanspruch hat (hier werden bei Einstellung für die Erstverwendung die Voraussetzungen geprüft), kann man auch eine wiederkehrende Zahlung beantragen, dann werden die tatsächlich anfallenden Mietkosten monatlich im voraus überwiesen. Das ist jedoch für die 18 Monate Laufbahnausbildung erstmal irrelevant.

Gruß,

BuBe

Tester931

Bube2018 könntest du vielleicht noch kurz erläutern, wie die Laufbahnausbildung im htD bei der BAAINBw "ungefähr" zeitlich gegliedert ist. Also z.B.

1) Ausbildungsbeginn: 4 Monate Mannheim
2) Praktikum: 3 Wochen WTD
3) Praktikum: 4 Wochen Koblenz am BAAINBw
4) Mannheim: 2 Monate
......

Damit man eine grobe Übersicht hat, wie viel Zeit für Mannheim sowie die Praktika eingeplant und wie diese verteilt sind.


Ist es realistisch die Ausbildung nach 18 Monaten abzuschließen?


Viele Grüße

BuBe2018

Moin,

der Plan für die Laufbahnausbildung wird für jede Laufbahn vom BAPersBw neu erstellt und an die Rahmenbedingungen beim BiZBw und den Dienststellen angepasst. Es gibt also keine allgemeingültige Antwort.

Anfangs wirst du erstmal am BiZBw die ersten Lehrgänge haben, dann folgt idR. ein Praktikum und direkt im Anschluss die Prüfung über den ersten Themenblock. Und dann wieder: Lehrgänge - Praktikum - Prüfung. Am Ende dann ein langes Praktikum an der Erstverwendungsdienststelle, währenddessen du u.a. die Praxisarbeit schreibst und dich auf die große Staatsprüfung vorbereitest.

In der ersten Woche (ich glaube sogar am ersten Tag) bekommt man einen Zeitplan für die eigene Laufbahngruppe ausgeteilt, bis dahin ist es Glaskugellesen. Einfach abwarten.

Und die Dauer ist immer ca. 18 Monate. Länger wirst du nur brauchen, wenn du Prüfungen wiederholen musst. In der Regel ist die gr. StPr. für Referendare, die Anfang Dezember (Jahr n) anfangen, Ende Mai (Jahr n+2).

Gruß,

BuBe

Rayu99

Abend Bube2018,

sind die Apartments am BiZBw in Mannheim für Referendare des htD mit WLAN ausgestattet? 

Wäre sehr praktisch, um Vorlesungen etc. nacharbeiten zu können.



BuBe2018

Guten Morgen,

die Zimmer in Mannheim haben einen Intranet-Anschluss, sodass auf das Intranet der Bw zugegriffen werden kann. Über diesen Anschluss kann dann auch auf das Internet zugegriffen werden, halt lediglich für dienstliche Zwecke.

Stand letztes Jahr (mein letzter Aufenthalt am BiZBw) gab es kein WLAN/Internet für private Zwecke. Während der Laufbahnausbildung haben sich die meisten (so wie ich auch) mit einem LTE-Router + Datentarif verschiedener Mobilfunkhersteller beholfen. Ob sich da mittlerweile was getan hat, weiß ich nicht. Im Endeffekt würde ich auch hier abwarten, das weiß man ja dann spätestens in der ersten Woche in Mannheim. Die Variante mit dem LTE-Router macht ggf. dann auch für die Praktika an den verschiedenen Dienststellen Sinn (falls man ein Hotel/eine Unterkunft ohne Internet erwischt).

Gruß,

BuBe

Lidius


Rayu99

ZitatMittlerweile gibt es in den Unterkünften am BizBw WLAN.

Gut!

Ich habe eine weitere Frage zu der Thematik Urlaub während der 18-monatigen Laufbahnausbildung. Der Plan für die Laufbahnausbildung enthält keine freien Zeiträume, alle Abschnitte (BiZBw, Praktika) gehen nahtlos ineinander über.
Daher meine Frage: Hat der Anwärter während der Laufbahnausbildung kein Anspruch auf Urlaub?


Ist die zugeteilte Unterkunft im BiZBw - Mannheim für den Anwärter des htD-Wehrtechnik die vollen 18-Monate reserviert? Oder müsste er z.B. bei jeder Abordnung für ein Praktika seine Unterkunft vollständig räumen? 

BuBe2018

Moin, zu deinen Fragen:

Urlaub kann, sofern nichts dienstliches dagegenspricht, während der Praktikumszeiträume genommen werden. Insbesondere die längeren Blöcke bieten sich da an. Viele meiner Laufbahnkollegen haben jedoch auch einen großen Anteil des Urlaubs mit ins nächste Jahr genommen.

Die Unterkunft ist immer nur für die jeweiligen Abschnitte reserviert (ggf. Anreise am Tag vorher und nach Absprache auch Abreise einen Tag später). Also ja, die Unterkünfte müssen immer wieder vollständig geräumt werden. Folglich bekommt man auch i.d.R. immer wieder andere Zimmer.

Gruß,

BuBe

Rayu99

Eine Frage:

In deiner Antwort vom 2. März (zweiter Beitrag) schriebst du

ZitatGrundsätzlich ist man für Abordnungen < 3 Monate jedoch trennungsgeldberechtigt.

Alle Referendare sind also während der gesamten Ausbildung Trennungsgeldberechtigt, da die Dauer der Abordnungen weniger als drei Monate betragen. Es sind also auch Referendare TG-Berechtigt, die keine eigene Wohnung im Sinne des BUKG haben, weil sie z.B. bei ihren Eltern leben.

Jetzt schreibst du in Punkt 3 aber folgendes

ZitatSofern man Trennungsgeld bekommt (s.o.) ist man außerdem alle 15 an einem Dienstort abgeordneten Tage berechtigt für eine Familienheimfahrt, d.h. die Fahrtkosten an einen etwaigen ersten Hauptwohnort werden erstattet. Das gilt für Ledige mit eigener Wohnung im Sinne des BUKG.

Während der Laufbahnausbildung sollte die Referendare also trotzdem berechtigt sein für Familienfahrten, da sie ja Trennungsgeldberechtigt sind (Abordnung < 3 Monate) oder ist das falsch?

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