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Anrechnung der Dienstzeit im Einsatz

Begonnen von Cross, 12. Juli 2006, 20:43:12

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Cross

Guten Tag Kameraden,

folgende Frage tat sich mir auf, betrifft zwar eher Berufssoldaten ist aber gerichtet an alle die sich mit der Materie auskennen:

Kann die Dienstzeit im Ausland (Einsätze, Attachédst o.ä.) auf die Dienstzeit angerechnet werden ?
Bsp: 12 Monate ISAF = 12 Monate eher in Pension

Hintergrund:
Gerüchte über eine solche Möglichkeit in bestimmten Verwendungen bzw. Einsatzländern und eine bevorstehende ebensolche Verwendung.

Zur Antwort:
- bitte wenn möglich Angabe von Quellen/ Verweisen
- bitte bitte bitte keine Diskussion über Sinn und Unsinn einer solchen Regelung oder Fairness, BITTE !

Vielen Dank im Voraus !

P.S.: aus gegebenem Anlass verzichte ich auf die Nennung von Dstgrd, Name und Funktion. Man möge es mir nachsehen und ggf. per Mail fragen  :)


Simon

? Was soll da bitte wie angerechnet werden??? Natuerlich gillt auch der Einsatz als Dienstzeit!? Ich zweifle an meiner Faehigkeit eine Frage zu lesen.

LL

Also meines Wissens nach ist es Unsinn, dass man für Auslandseinsätze früher in Pension gehen darf.
So eine Regelung gibt es nicht bei der Bundeswehr - bei anderen Streitkräften mag es ja vorkommen (ich hab so was mal über die Amerikaner gehört).

Dann wäre ja der ein oder andere mir bekannte Staber / Oberstaber mit 4 und mehr Jahren Auslandseinsatzdienstzeit (was für ein Wort!?! ;) ) schon längst im Ruhestand und würde nicht mit dem Personalstärkegesetz kämpfen, dass er 2 oder 3 Jahre früher gehen darf!

Also aus meiner Sicht ist da nichts wahres dran.

"Ein Psychopath ist jemand, der gerade herausgefunden hat was wirklich los ist."
William S. Burroughs

Cross

Irgendwie ging das grad schief einen Beitrag drüber  ???

also nochmal:

@Simon:

Klar, Einsatzzeit=Dienstzeit

Aber, laut Aussagen einiger Kameraden soll eine Möglichkeit existieren, nach der bei bestimmten
- Verwendungen,
- Stehzeiten (länger als 12 Monate) oder
- "Einsatz"ländern (alles südlich des 20. Breitengrades),
die Zeit im Ausland quasi "doppelt" zählt.
D.h. nach 1 Jahr im Ausland (unter den o.g. Kriterien) = 2 Jahre Dienstzeit und damit 1 Jahr eher Pension.

vllt. so deutlicher  :)

@LL " bitte bitte bitte keine Diskussion über Sinn und Unsinn einer solchen Regelung oder Fairness, BITTE !"

danke trotzdem für deine Meinung  ;)

@all es geht mir hier um eine schriftliche Grundlage, nicht um weitere Gerüchte ob so eine Regelung existiert oder nicht.
Das Soldatenversorgungsgesetz §22-26 ist nah an dem dran, aber nicht genau wonach ich suche.

Also wenn hier jemand was weiss, raus damit  ;D

MKG und Danke im Vorraus

wolverine

Im Grunde Haben Sie sich die Frage selbst beantwortet: Die Rechtsgrundlagen müssten im Soldatengesetz bzw. Soldatenversorgungsgesetz stehen und ich kann dort nichts finden. Ich habe aber weder zu meiner aktiven Zeit noch in der Zwischenzeit jemals von einer solchen Regelung gehört.

Für UNOSOM oder bestimmte Ausbildungsfahrten der Marine hätte die Regelung ja bereits eingreifen müssen. Ich denke also einfach ´mal, dass es nicht der Fall ist.
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