Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Tätigkeitswechsel möglich

Begonnen von EvoraN, 26. Juni 2021, 21:51:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

EvoraN

Guten Abend,

hat jemand erfahrungen gemacht, eventuell als Antragsteller oder im Bereich Pers, ob ein relativ später wechsel in den Bereich ITFw möglich ist? Ich bin schon ein paar Jahre dabei, habe eine ZAW und einen Meister erhalten und bin seit 2015 InstFw Hydr.

Allerdings würde ich gerne mal was anderes machen, bzw. eventuell einen OffzMilFD stellen, jedoch nicht in der Verwendung als Instler. Gem. Trainingskatalog und ISOrg sind es zwei Lehrgänge die ein ITFw benötigt (Ich habe jetzt mal einen "standard" Dienstposten geprüft ohne Spezialisierung) ...diese zwei Lehrgänge (±47 Tage und 29 Tage) wären gem. meinem beschränkten Instler verständnis also alles was "Notwendig" ist um "umzuschulen". Jetzt bin ich jedoch in meiner Regeldienstzeit von 13 Jahren, da wäre es natürlich naheliegend, dass die Bw grundsätzlich sagt wir habe dich zum Instler gemacht also Arbeite als Instler, oder ist der Bedarf an ITlern eventuell groß genug, dass auch Bestandssoldaten sich verändern dürfen? :D...

Sollte hierzu ein anderer Eingangsberuf notwendig sein, der aus dem Trainingskatalog nicht ersichtlich ist... ich studiere nebenberuflich Elektrotechnik und Informationstechnik und mache noch dieses Jahr meinen Abschluss. Eventuell kann sowas ja zumindest als Eingangsvoraussetzung anerkannt werden.

Grüße

Ralf

Zuerst einmal müsste ein dienstl. Bedarf vorhanden sein, dich wechseln zu lassen, d.h. nicht nur ein freier DP, sondern in deiner jetzigen Verwendung müsstest du auch freigegeben werden, weil kein Bedarf mehr besteht. Es wurden ja einige Jahre Ausbildung in dich investiert, die haben eine Menge gekostet (Ausbildungskosten, Gehalt während dieser Zeit etc.).
Ich schätze mal, dass man dich nicht freigeben wird, da sicherlich auch Bedarf in deinem Wdg besteht (ohne dass ich den nun genau kenne, aber bei einer grds. DP-Besetzung von 80-85% ist man noch weit weg von 100%).

Bei einem BS-Antrag kannst du dich nur mit mind. einer Beurteilung in der Verwendung auch für den Bereich IT bewerben, es gibt nur ein paar Verwendungen, wo auch Querbewerber zugelassen werden (also ohne BU), IT gehört nicht dazu.

Auch wäre zu prüfen, ob du eine neue ZAW machen müsstest, ein Studium wird idR nicht anerkannt, weil das völlig andere Inhalte hat, dieses wäre ggf. als OffzTrD anerkennbar. Wenn du einen Mechaniker-Beruf gelernt hast, würde der wahrscheinlich nicht reichen, kannst du aber auch selbst im AVK SK nachschauen, ob dein Beruf dafür ausreichen würde.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau