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Wiedereinsteller trotz Diszi vor fast 10 Jahren

Begonnen von Josh33, 17. September 2021, 14:39:48

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Josh33

Guten Tag,
Vorweg bitte ich darum hier seriös zu antworten.
Kurz zum Hergang. 2012 der Bundeswehr beigetreten mit 18 Jahren, Grundausbildung gemacht und versetzt in die stammeinheit, dort aufgrund von Langeweile auf dumme Gedanken gekommen und sich zu Diebstahl hinreißen lassen (keine Waffen oder scharfe Munition), aufgeflogen und natürlich entlassen worden nach einer Dienstzeit von etwa 1,5 Jahren. Ich habe das von Anfang an bereut aber natürlich meine strafe wie ein Mann akzeptiert. Es war ja nicht ungerecht außerdem hinten dran eine viel größere sache steckte und mein Punkt sich so änderte als letzten Ehrenvollen Dienst wenigstens dahingehend zu unterstützen die Drahtzieher dahinter zu erwischen. Nun jetzt fast 10 jahre später denke ich wenn überhaupt ist es jetzt Zeit zu beweisen, dass man mittlerweile reif genug ist, um ohne solch einen Mist seinen Traum fortsetzen zu können und seinem Land zu dienen. Also frage ich hier, was meint ihr, TDG kontaktieren und um Prüfung bitten oder braucht man es gar nicht erst probieren? Ich bleibe lieber anonym. Grüße

KlausP

Auf welcher Rechtsgrundlage sind Sie entlassen worden? Nach §55(5) Soldatengesetz? Die Rechtsgrundlage steht in Ihrer Entlassungsverfügung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Josh33

Zitat von: KlausP am 17. September 2021, 14:44:46
Auf welcher Rechtsgrundlage sind Sie entlassen worden? Nach §55(5) Soldatengesetz? Die Rechtsgrundlage steht in Ihrer Entlassungsverfügung.

Das kann ich aktuell nicht beantworten. Diese Unterlagen liegen nicht mehr vor, da ich diese Geschichte für mich abgeschlossen habe. Es ist ja auch einige Jahre her.

KlausP

Hab nochmals gründlicher gelesen. Nach 1 1/2 Jahren kann es eigentlich nur eine fristlose Entlassung nach §55(5) SG gewesen sein. Ich denke, die Bw wird dankend auf Sie verzichten, kann mich aber auch irren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Josh33

Ich habe gerade auch nachgesehen §55 bezieht sich auf SaZ, diese Info fehlte vielleicht. Ich war damals FWD 23. Und ich bekam eben eine Entlassung. Sämtliche Verfahren danach waren normale Gerichtsverhandlungen. Nach denen ich auch nicht nach vollem Strafmaß verurteilt wurde sondern das ganze auf nennen wir es Jugendliche Dummheit abgetan wurde. Ich musste dort hauptsächlich als Zeuge auftreten um eben die Drahtzieher zu fassen.

Thomi35

Dann müßte wohl § 75 oder 76 SG maßgeblich gewesen sein. § 55 V SG entspricht in etwa § 75 I 2 Nr. 5 SG.

Aber ich glaube nicht, daß diese Rechtsgrundlagen hier weiterführen. Letztendlich gibt es hier nur eine Möglichkeit die Antwort auf die Frage des TE herauszufinden, nämlich sich einfach bewerben und dann schauen was passiert.

F_K

Afaik hat Ralf mal eine Vorschrift zitiert, dass so entlassene Soldaten in der Regel nicht wieder eingestellt werden.

Es bleibt die Bewerbung, ggf. mit ausführlicher Begründung warum hier eine Ausnahme vorliegt.

(BZR Auszug dürfte "sauber" sein, Diszi wäre auch getilgt - aber der Entlassungsgrund wird "ewig" gespeichert.)

Viel Erfolg.

Ralf

Zitat von: F_K am 17. September 2021, 18:06:17
Afaik hat Ralf mal eine Vorschrift zitiert, dass so entlassene Soldaten in der Regel nicht wieder eingestellt werden.
Korrekt:
Während der Gültigkeit des Ergebnisses des jeweiligen Assessments sowie nach einer Entlassung gemäß § 55 Absatz 4 und 5 oder § 75 Absatz 1
Satz 2 Nummer 5 SG ist eine Wiederholung grundsätzlich nicht vorgesehen.
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