Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Bw - Hochwasser-Katastropheneinsatz 2021: Rechtliche Grundlage

Begonnen von Jaeger2021, 17. September 2021, 17:03:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Jaeger2021

Guten Abend,

die Bundeswehr kann nach dem GG im Inneren unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise der Fall bei der Amtshilfe (Art. 35 Abs. 1 GG) oder beim Katastrophenfall (Art. 35 Abs. 2 und 3 GG).

Auf welcher Basis erfolgt der Einsatz der Bw bei der Hochwasser-Katastrophe 2021?

Intuitiv wäre ich von Katastrophenfall (Art. 35 Abs. 2 und 3 GG) ausgegangen, da die Hochwasser-Katastrophe in ideales Beispiel für einen Katastrophenfall ist.
In den Medien wird aber immer nur der Begriff der Amtshilfe (Art. 35 Abs. 1 GG)  erwähnt.

Thomi35

Daß es sich um eine Amtshilfe handelt, geht anscheinend nicht nur von den Medien aus, sondern die Bundeswehr selbst hat entsprechende Pressemitteilungen herausgegeben, zum Beispiel die Streitkräftebasis unter dem folgenden Link:

https://www.presseportal.de/pm/114358/4970549

Jaeger2021

Im Artikel

ZitatMit Stand vom 16. Juli sind bereits 9 Amtshilfeanträge genehmigt und zusätzlich 10 sogenannte Soforthilfen in der Durchführung.

werden sogenannten Soforthilfen erwähnt. Sind hiermit Einsätze der Bw im Inland auf Basis Katastrophenfall (Art. 35 Abs. 2 und 3 GG) gemeint?

ulli76

Eilige Soforthilfe- bei Gefahr in Verzug. Dafür braucht es keinen HLA.

Die normalen HLAs laufen unter Nummer 2. "...kann ein Land... anfordern"
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

bayern bazi

Grob gesagt unter: 
(Art35 Abs1) fällt eilige Soforthilfe - geht aber  nur bei Gefahr im Verzug -

Abs2 - alles andere was über HLA und dann  KdoTA laufen muss

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau