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Zahnspange + Reservist

Begonnen von Fragesteller, 06. Oktober 2021, 20:54:59

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Fragesteller

Servus,
momentan strebe ich die ROA a.d.w. Laufbahn an und bin bereits eingeladen. Nun würde ich gerne wissen, ob es prinzipiell möglich wäre, als Reservist eine Zahnspange zu tragen.
Dies wäre rein aus kosmetischen Gründen und mir ginge es hierbei nicht darum, dass der Bund die Kosten übernimmt.

Bei allem was ich bis jetzt gefunden habe, ging es immer um Aktive und nicht Reservisten.

Bin jeder Antwort dankbar, LG


p4uLe83

Wenn du dir die Zahnspange vorher als Zivilist ,,besorgst", warum nicht? Rausfinden wirst du es erst bei der Musterung - wenn man sich die Zähne überhaupt groß anschaut. Transparente Kunststoffspange?

Fragesteller

Da ich bereits gemustert wurde, geh ich nicht davon aus, dass sich in so kurzer Zeit so viel verändert hat. Es geht um eine feste Zahnspange. Wenn ich mir die jetzt einsetzten lassen würde, dann wäre sie auch die nächsten 2-3 Jahre da drin. Dementsprechend würde ich dann abwägen was ich hinten anstellen würde - Reserve oder Zahnspange.

BulleMölders

Da es sich da nach meiner Meinung um die Änderung am Gesundheitszustand handelt, ist dieses zu melden und dann werden Sie ja sehen was die Bundeswehr dazu sagt.

stclv

Mit dem Karrierecenterdoktor klären. Ich denke es ist nicht ok, da eine Spange eben auch Probleme bereiten kann. Und kosmetische Wünsche sind in der Armee nun mal weniger von Belang. Bei schlechten Aussichten hast du immernoch die Wahl dir eine lose Spange zuzulegen. Kostet mehr, dauert länger, aber es kann sich nichts verklemmen, einwachsen, entzünden und bei Herausnahme zu Hören und Sehen bei Nacht musst du auch nicht ständig auf Befehl grinsen weil dich der Stuffz als Anschaungsobjekt für ,,Blitzen und Blinken" von Schmuck im Gefecht herhalten lässt.

F_K

Wie dargestellt, ist es zu melden.

Da ein ROA a. d. W. in der Regel nur relativ kurze Reservedienstleistungen absolviert, und es hier ja nicht um die Übernahme der Kosten der Behandlung geht - sehe ich da kein Problem mit der Tauglichkeit.

Viel Erfolg.

christoph1972

Naja, je nach Dauer einer RDL kann die Zahnspange schon ein Thema werden und damit auch für die UTV. Grundsätzlich muss eine kieferorthopädische Behandlung abgeschlossen sein, wenn man als SaZ eingestellt wird. In Zeiten der Wehrpflicht wurde auch erst einberufen, wenn die Behandlung abgeschlossen war.

Da hilft nur, das KC schriftlich darüber informieren, dass man eine "Feste" Zahnspange trägt.

Warum man als Erwachsener noch die Kiefer- resp. Zahnstellung korrigieren lässt, ist mir unklar, weil medizinisch idR überflüssig
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

@ Christoph1972:

Es geht hier NICHT um die Einstellung als SaZ.

Bei RDL wird auch bei "normalen" Zahnbehandlungen nur Notfallbehandlungen durchgeführt (Ausnahmen bei Langzeit RDL).

Klar, bei einer feststehenden Spange kann sich mal ein Bracket lösen - ist dann aber eine Sache von ein paar Minuten, es wieder zu kleben.

Nochmal: ROA a. d. W. Ausbildung ist ein Thema von wenigen Wochen im Jahr ..

Fragesteller

Danke für die Antworten. Noch trage ich wie gesagt keine Zahnspange und würde es natürlich auch erst machen, wenn ich das "ok" vom Arzt bekommen würde.
Ich werde es dann bei meinem Termin einfach abklären lassen.

@christoph1972 Leider Gottes hat nicht jede Familie die finanziellen Mittel, eine solche Fehlstellung im Kinderalter korrigieren zu lassen. Ich sehe jetzt auch nichts, was dagegen sprechen würde, schiefe Zähne auch im Erwachsenenalter korrigieren zu lassen.

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