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Disziplinare Würdigung für unerlaubte Mitnahme der G-Akte

Begonnen von Anja G., 09. März 2022, 16:50:48

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P3C-Orion

Zitat von: Andi8111 am 09. März 2022, 20:41:21
Stimmt ja. Eine Erkrankung stellt ja jeden bei einer Missetat schadlos... nicht.
Habe ich nicht behauptet, aber das Strafmaß könnte sich danach richten...

P3C-Orion

Zitat von: P3C-Orion am 10. März 2022, 08:47:12
Zitat von: Andi8111 am 09. März 2022, 20:41:21
Stimmt ja. Eine Erkrankung stellt ja jeden bei einer Missetat schadlos... nicht.
Habe ich nicht behauptet, aber das Strafmaß könnte sich danach richten...

https://www.michaelbertling.de/disziplinarrecht/dienstvergehen/bverwg2c5907.htm

P3C-Orion

Zitat von: Andi8111 am 09. März 2022, 20:41:21
Stimmt ja. Eine Erkrankung stellt ja jeden bei einer Missetat schadlos... nicht.
Es ging um das Strafmaß und nicht um die Schadlosigkeit. Aber das kann Ihnen in Ihrer arrogantem und ständig überheblichen Art und Weise schon mal passieren.

F_K

@ P3C Orion:

Nunja, man muss solche Urteile auch RICHTIG lesen und interpretiren - der hier vorliegende Fall ist ein Diebstahl / Raub, also grundsätzlich dazu geeignet, eine ENTLASSUNG als Regeldisziplinarmaßnahme zu begründen.

Hinzu kommt der ausdrückliche BEFEHL, diesen Diebstahl / Raub NICHT zu begehen, dies ist ein deutlich schwereres Delikt als der Diebstahl "allein".

Insoweit wird man hier das Urteil des Truppendienstgerichtes abwarten müssen.

Ansonsten:
Wenn die vorliegende Störung so erheblich ist, dass die Steuerungsfähigkeit tatsächlich so stark eingeschränkt ist, ist wohl DU die zwingende Folge.

Ergebnis wird also so oder so die Entlassung sein.

P3C-Orion

Zitat von: F_K am 10. März 2022, 09:15:04
@ P3C Orion:

Nunja, man muss solche Urteile auch RICHTIG lesen und interpretiren - der hier vorliegende Fall ist ein Diebstahl / Raub, also grundsätzlich dazu geeignet, eine ENTLASSUNG als Regeldisziplinarmaßnahme zu begründen.

Hinzu kommt der ausdrückliche BEFEHL, diesen Diebstahl / Raub NICHT zu begehen, dies ist ein deutlich schwereres Delikt als der Diebstahl "allein".

Insoweit wird man hier das Urteil des Truppendienstgerichtes abwarten müssen.

Ansonsten:
Wenn die vorliegende Störung so erheblich ist, dass die Steuerungsfähigkeit tatsächlich so stark eingeschränkt ist, ist wohl DU die zwingende Folge.

Ergebnis wird also so oder so die Entlassung sein.

Genau so hatte ich es ja auch geschrieben. Nur meine Tendenz geht in Richtung DU aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen. Weiterhin hatte ich das Urteil nur als Beispiel genommen. Bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahmen könnte also die Frage der Schuldfähigkeit eine Bedeutung gewinnen. Ob und wie, das entscheiden die handelnden Personen.
Die Fragestellung zielte auf eine  psychische Vorgeschichte hin. Dies sollte man dann nicht unbedingt unbeantwortet lassen.

P3C-Orion

Zitat von: F_K am 10. März 2022, 09:15:04
@ P3C Orion:

Nunja, man muss solche Urteile auch RICHTIG lesen und interpretiren - der hier vorliegende Fall ist ein Diebstahl / Raub, also grundsätzlich dazu geeignet, eine ENTLASSUNG als Regeldisziplinarmaßnahme zu begründen.

Hinzu kommt der ausdrückliche BEFEHL, diesen Diebstahl / Raub NICHT zu begehen, dies ist ein deutlich schwereres Delikt als der Diebstahl "allein".

Insoweit wird man hier das Urteil des Truppendienstgerichtes abwarten müssen.

Ansonsten:
Wenn die vorliegende Störung so erheblich ist, dass die Steuerungsfähigkeit tatsächlich so stark eingeschränkt ist, ist wohl DU die zwingende Folge.

Ergebnis wird also so oder so die Entlassung sein.
Und ich habe das Urteil richtig gelesen und interpretiert.  Wichtig finde ich folgende Bemerkung:

,,Es geht um die Bedeutung der verminderten Schuldfähigkeit eines Beamten im Sinne von § 21 StGB.
Was früher disziplinarrechtlich als unbeachtlich galt, gewinnt nun entscheidende Bedeutung:"
https://www.michaelbertling.de/disziplinarrecht/dienstvergehen/schuldfaehigkeit001.htm

Scheinbar findet oder fand ein Umdenken statt.

BulleMölders


Andi8111

Zitat von: P3C-Orion am 10. März 2022, 08:56:08
Zitat von: Andi8111 am 09. März 2022, 20:41:21
Stimmt ja. Eine Erkrankung stellt ja jeden bei einer Missetat schadlos... nicht.
Es ging um das Strafmaß und nicht um die Schadlosigkeit. Aber das kann Ihnen in Ihrer arrogantem und ständig überheblichen Art und Weise schon mal passieren.

Ich wiederhole mich ungern: Sie können wohl am wenigsten einschätzen, wie es um die Steuerungsfähigkeit bezüglich der Einschätzung der Schuldfähigkeit gestanden hat. Aber die Schilderung des Vorgangs in Grundzügen erlaubt jedem geneigten Leser, dass sowohl eine konkrete Planung als solche und ein konkreter Zweck als solcher erkennbar war. Dies bedeutet, dass auch die entsprechenden Konsequenzen vor während und nach der Tat bekannt waren. Trifft meine Vermutung zu , besteht keine relevante gesundheitliche Einschränkung und eine volle Schuldfähigkeit ist anzunehmen. Forensische Psychiatrie Band eins. Und nochmal: Nur, weil ich selber nicht vor Mitleid triefe, bedeutet es nicht, dass  ich ob der Folgen kein Mitleid hätte. Und es steht mir viel besser, arrogant und überheblich zu sein, als manch anderen der immerwährende Pathos.

christoph1972

Ich frage mich gerade, wie verzweifelt muss man sein, so zu eskalieren? Es steht wohl die Entlassung aus dem Dienst bzw. die Zurruhesetzung wegen DU bevor.

Das der/die TE offensichtlich mentale Defizite hat, dürfte wohl außer Frage stehen. Bleibt die Frage offen, ist die mentale Erkrankung a.) dienstlich bedingt/ausgelöst oder b.) schicksalshaft ... 

Im Fall von a.) frage ich mich allerdings, wer da versagt hat, dass es soweit kommen konnte, dass die Defizite im Verhalten offenbar so lange toleriert wurden?
bei b.) die Frage, wieso da so lange gebraucht wurde, um den 90/5er erstellen zu lassen, wenn es doch Anzeichen gab, dass die Erkrankung rezidiviert ...
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

BulleMölders

Wie immer bei solchen Fragen, kennen wir nicht alle Fakten um eine belastbare Antwort geben zu können.
Und wie man sieht, driftet auch hier die Diskussion in viele Richtungen ab.
Deshalb mache ich hier mal dicht.

Sollte die TE noch Fragen haben, sollte sie sich an das Team wenden, dann können wir hier auf machen.