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Absage Bewerbung Offz TrD aber Angebot Einladung FW mit Berufsausbildung

Begonnen von BewerberBund, 21. Oktober 2021, 16:47:25

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BewerberBund

Hallo zusammen,

ich hatte mich für die Laufnahn Offz TrD beworben und meine Bewerbung konnte sich in der Vorauswahl nicht durchsetzen.
Man würde mich allerdings für die Laufbahn Feldwebel/Bootsmänner mit Berufsausbildung gerne einladen.

Ich habe bereits eine Ausbildung absolviert. Bedeutet dies (nach erfolgreicher Teilnahme am AC) der Einsatz als Feldwebel im allg. Fachdienst in meiner Ausbildung oder besteht die Möglichkeit einer erneuten Ausbildung bei der Bundeswehr?

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Ralf

Das wird von der Verwendung abhängen, weil diese ja den Zivilberuf bestimmt. Wenn die Verwendung mit deinem Beruf korreliert, dann keine erneute zivile Gesellenausbildung, ist es eine andere Verwendung, dann gibt es eine ZAW-Maßnahme mit einem erneuten Abschluss auf Gesellenebene.
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BewerberBund

Danke für die schnelle Antwort.


Ist dann zum späteren Zeitpunkt ein Laufbahnwechsel möglich? Wenn ja unter welchen Voraussetzungen bzw wie?


BewerberBund

Vielen Dank. Die Antwort hilft mir jedoch nur bedingt weiter.

Selbstverständlich muss man schon "besonders geeignet sein" um diesen Wechsel, gewiss erst in einigen Jahren, durchzuführen. Ob man es schafft steht in den Sternen aber die Möglichkeiten die es gibt wären dennoch interessant.


F_K

Du kannst Dich wieder als OA TrDst oder als OA FD (sofern dann schon Fw) bewerben - die Möglichkeiten sind da.

Viel Erfolg.

FoxtrotUniform

Wenn du Offizier werden willst, würde ich definitiv keine Feldwebellaufbahn als Trostpflaster einschlagen; Dann lieber weiter zivil arbeiten und später erneut bewerben. Andernfalls ist Unglück vorprogrammiert.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ FU:

Ich wollte früher auch mal Feuerwehrmann, Polizist und Astronaut werden - alles nicht weiterverfolgt, trotzdem nicht unglücklich geworden.

Wer in der Vorauswahl scheitert, wird dies später vermutlich ebenfalls als Ergebnis erhalten - insoweit ist der Ratschlag der erneuten Bewerbung nicht zielführend.

BewerberBund

Naja die Bundeswehr ist dennoch mein Ziel.

Könnte man mir Informationen zum Bereich "Teamleitung Brandschutz" geben?

Welche Dienstposten verbergen sich dahinter mit welchen Ausbildungsmöglichkeiten?

Wie sind diese Zivil anerkannt?

Danke!

Ralf

Brandschutzfeldwebel:
Zitat1. Tätigkeiten
1.1 Zusammenfassung der Aufgaben
1. Sicherstellen des abwehrenden Brandschutzes einschließlich technischer Hilfeleistung und Katastrophenhilfe in allen zu schützenden Einrichtungen und Objektkategorien im Einsatz als hauptamtliches militärisches Brandschutzpersonal der Streitkräfte im feuerwehrtechnischen Dienst der Bundeswehr.



2. Einsatz in allen Verwendungen ab Truppführer bis Zugführer in militärischen Brandschutzteileinheiten der Streitkräfte in Einsatz, Grundbetrieb und Ausbildung.



3. Einsatz in allen Verwendungen ab Truppführer bis Zugführer in militärischen Feuerwehren der Bundeswehr im Einsatz.



4. Einsatz als Sachbearbeiter und Berater der Teilaufgabe / Fachgruppe Brandschutz in Ämtern und Kommandobehörden der Streitkräfte.



5. Einsatz als Stationsausbilder in Laufbahn- und Verwendungslehrgängen der lehrgangsgebundenen Brandschutzausbildung bei der ABC- und Selbstschutzschule als der Zentralen Ausbildungsstätte für den Brandschutz der Bundeswehr (ZABBw).

1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im einzelnen
-       Führt Brandschutzteileinheiten bis zur Zugstärke bei Rettungs- und Brandbekämpfungseinsätzen im Einsatz in der Ausbildung und Übungen.

-       Ist Führer und Erzieher der ihm unterstellten Soldaten.

-       Führt als Einsatzleiter unterstelltes Personal bei Brand- und Rettungseinsätzen sowie technischen Hilfeleistungen.

-       Rettet Menschen und Tiere aus lebensbedrohlichen Lagen.

-       Schützt und birgt Sachwerte und einsatzwichtiges Material.

-       Führt im Rahmen der Brandbekämpfung Löschmaßnahmen durch und löscht Brände

-       (z.B. Heide-, Moor-, Wald-, Munitions-, Luftfahrzeug-, Gebäudebrände).

-       Setzt bei Maßnahmen der technischen Hilfeleistung, einschließlich Gefahrguteinsätzen, technisches Gerät ein.

-       Überprüft Feuerlösch-Kfz, Ausrüstung und Geräte der Teileinheit und Feuerwehr.

-        Berät den Dienststellenleiter hinsichtlich der Maßnahmen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.

-       Führt die Aus- und Weiterbildung des Brandschutzpersonals seiner Teileinheit durch.

-       Führt die Aus- und Weiterbildung des Personals der Dienststelle im Brandschutz (Jedermannausbildung) durch.

-       Bedient die kommunikations- und dokumentationstechnischen Einrichtungen und Anlagen einer Feuerwehreinsatzzentrale.

-       Erfasst, registriert und bewertet Notrufmeldungen und Hilfeleistungsersuchen.

-       Disponiert die Einsatzkräfte und Einsatzmittel bei Alarmierung und im Einsatz.

-       Erfasst und dokumentiert Rückmeldungen der Feuerwehreinsatzleitung.

-       Erfasst und bewertet einlaufende Meldungen von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen etc.

-       Dokumentiert einsatzrelevante Daten und Meldungen.

-       Führt Einsatztagebuch über alle Tätigkeiten des Brandschutzpersonals

-       Führt den Rettungstrupp des Pistendienstes im Flugbetrieb.

-       Leitet ihm unterstellte Einsatzkräfte bei technischen Hilfeleistungen und Feuersicherheitswachen.

-       Führt die praktische Ausbildung an Feuerlösch-Kfz, feuerwehrtechnischem Gerät und Rettungsgeräten in der Dienststelle und an der ZABBw durch.

-       Überwacht die Einsatzbereitschaft, Vollständigkeit und Betriebssicherheit seiner TE und der ihm zugewiesenen Feuerlösch-Kfz und deren Ausrüstung.

-       Erfasst und meldet notwendige Beschaffungsmaßnahmen für Ersatzteile und Verbrauchsmaterial.

-       Erstellt Ausbildungsunterlagen und wirkt mit bei der Vorbereitung und Durchführung von theoretischen und praktischen Ausbildungen.

-       Unterrichtet Feuerwehrpersonal in Einsatztechnik und -taktik.

-       Erstellt Einsatz- und Tätigkeitsberichte.

-       Überwacht die Einhaltung der Prüfintervalle der prüfpflichtigen Geräte der TE.

-       Überwacht die Prüfungen an prüfpflichtigen Geräten der TE.

-       Führt die Prüfkarten für prüfpflichtiges Gerät der TE.

-       Kontrolliert die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.

-       Koordiniert die Arbeiten im Zusammenhang der Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen an Feuerlösch-Kfz und Feuerlösch-Gerät.

-       Leitet und überwacht die Arbeiten bei Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen an Feuerlösch-Kfz und -technischem Gerät.

-       Plant und überprüft die Durchführung der Ausbildung gemäß Weisungslage der Ämter und HöhKdoBeh.

-       Überprüft Einsatzübersichten, Meldungen und Berichte.

-       Setzt Weisungen und Erlasse von übergeordneten Dienststellen um.

-       Erstellt Meldungen und Übersichten für vorgesetzte Dienststellen.

-       Wirkt mit bei der Erstellung der Brandschutzordnung und der Selbstschutzordnung der Dienststelle.

-        Führt Besprechungen, Übungen und Ausbildungen mit öffentlichen Feuerwehren und anderen Hilfsdiensten durch.



1.3 Arbeitsbedingungen
-     Teilweise erhebliche Beeinträchtigungen durch Wärme, Rauch, Nässe

-       und Schmutz.

-       Hohe Lärmbelastung in Abhängigkeit vom Einsatzgeschehen.

-       Hohe psychische und physische Belastung in Abhängigkeit vom Einsatzgeschehen.

-       Höchste psychische und physische Belastung bei Entgegennahme, Bewertung und Umsetzung von Alarmmeldungen unter Zeitdruck.

-         Erhöhte Gefahren für Leben und Gesundheit durch Explosion, Einsturz, Elektrizität, Erkrankung /Verletzung, Atemgifte, Ausbreitung, Angstreaktion, Chemikalien und atomare Strahlung.

2. Fertigkeiten und Kenntnisse
-       Kenntnisse über die Fahrzeugtechnik und den feuerlöschtechnischen Aufbau der Feuerlösch-Kfz sowie über Rettungsgeräte und Hilfsmittel.

-       Beherrschen der Kommunikationseinrichtungen, EDV- und Brandmeldeanlagen Einsatzzentrale.

-       Erfahrung im Bereich der Menschenrettung, Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung.

-       Beherrschen der einsatztaktischen und -technischen Grundsätze des Feuerwehrwesens.

-       Erfahrungen in der Menschenführung.

3. Mögliche Verwendungen in Dienststellungen
3.1 Verwendung
-       Truppführer in militärischen Brandschutzteileinheiten der Streitkräfte und militärischen Feuerwehren im Einsatz.

-       Staffelführer in militärischen Brandschutzteileinheiten der Streitkräfte und militärischen Feuerwehren im Einsatz.

-       Gruppenführer in militärischen Brandschutzteileinheiten der Streitkräfte und militärischen Feuerwehren im Einsatz.

-       Zugführer in militärischen Brandschutzteileinheiten der Streitkräfte und militärischen Feuerwehren im Einsatz.

-       Disponent Einsatzzentrale in militärischen Feuerwehren im Einsatz.

-       Leiter einer militärischen Feuerwehr im Einsatz.

-       Stationsausbilder an der Zentralen Ausbildungsstätte für den Brandschutz der Bundeswehr.

-       Sachbearbeiter Brandschutz in Ämtern und Kommandobehörden der Streitkräfte.

3.2 Dienstgradspanne
-       Feldwebel bis Oberstabsfeldwebel

4. Besondere geistige u. physische Eignungsforderungen etc.
-       Feuerwehrtauglichkeit und Atemschutzgeräteträgertauglichkeit sind durch einen Betriebsarzt mit einer Untersuchung ( G-26.3 ) nachzuweisen.

Man erwirbt über ZAW einen dieser Berufe:
Kraftfahrzeugmechatroniker/in (Nutzfahrzeugtechnik)
Informations- und Telekommunikations-System-Elektroniker/in
Elektroniker/in (Geräte und Systeme)
Mechatroniker/in
Im Abschlusslehrgang wird die der Meisterebene zuzuordnende Qualifikation eines Oberbrandmeisters erworben.
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BewerberBund

Danke Ralf.

Ist die Qualifikation zum Oberbrandmeister auch zivil anerkannt oder müsste man nach DZE die erneute Laufbahnausbildung bei einer Feuerwehr absolvieren um dort tätig werden zu können?


Ralf

Ich bin jetzt kein Feuerwehrmann oder in einem Feuerwehrforum, aber wenn da steht, dass man zum Oberbrandmeister ausgebildet wird (und das eine anerkannte Meisterqualifikation ist), ist diese nmB auch zivil anerkannt.
So wie der Gesellenberuf, den man lernt, auch zvil anerkannt ist. Oder wo wäre hier der Unterschied?
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christoph1972

Zitat von: Ralf am 25. Oktober 2021, 12:27:53
Ich bin jetzt kein Feuerwehrmann oder in einem Feuerwehrforum, aber wenn da steht, dass man zum Oberbrandmeister ausgebildet wird (und das eine anerkannte Meisterqualifikation ist), ist diese nmB auch zivil anerkannt.
So wie der Gesellenberuf, den man lernt, auch zvil anerkannt ist. Oder wo wäre hier der Unterschied?

Also ... Oberbrandmeister ist eine Amtsbezeichnung nach dem Laufbahnrecht der Feuerwsehren :-)

Wenn ich jetzt nicht ganz fehl gehe, lautet die Reihenfolge bei den Berufsfeuerwehren: BMA (Brandmeister-Anwärter/-in) BM=Brandmeister/in (A 7), OBM=Oberbrandmeister/in (A 8), HBM=Hauptbrandmeister/in (A 9) und HBM('in) mit Zulage (A9 mZ)

Alles Laufbahnzugehörigkeit mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst. Die jeweilige Ausbildungsverordnung des Landes, weil Feuerwehrwesen ist Landessache, kann und sieht in den meisten Fällen auch eine Qualifikation im Rettungsdienst vor. Damit kann der BrdSchFw in aller Regel nicht dienen, weil die Bundeswehr Ihr Feuerwehrwesen anders organisiert hat und Rettungsdienst im Allgemeinen und Speziellen durch Angehörige des ZSanDst an den BWKen wahrgenommen wird und in anderen Dienststellen mit ziviler BwF durch die jeweiligen Angehörigen des Sanitätsdienstes..

Soll es speziell eine Verwendung im Brandschutz werden, und man möchte (erstmal) auf den militärischen Teil verzichten, so bietet das BAIUDBw als Träger Bundeswehrfeuerwehren auch die Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst an und auch die Laufbahnausbildung zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, sogar mit integrierten Studium, was dann den Vorbereitungsdienst verlängert, aber mit Anwäterbezügen studiert es sich besser als mit BAFöG.

Info https://www.bundeswehrkarriere.de/bachelor-sicherheitstechnik/138580

Die Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen dauert 18 Monate
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/in-18-monaten-feuerwehrmann-bei-der-bundeswehr-45006

Rechtsgrundlage
https://www.gesetze-im-internet.de/lap-mftdbwv/BJNR103100002.html

Sollten nicht genug militärische Brandschutzkräfte zur Verfügung stehen, so kann der zivile Bundeswehrfeuerwehrmann über ASA Teil I + II, ELUSA und Kontingentausbildung auch in den Auslandseinsatz gehen bzw. an einer Einsatzgleichen Verpflichtung im Rechtsstatus eines RDL teilnehmen - ob das vorkommt, k. A., in den anderen zivilen Laufbahnen ist das regelmäßig möglich und auch gewünscht

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

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