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Erholungsurlaub

Begonnen von kilo713, 27. November 2021, 11:28:45

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F_K

Anmerkung:

Ob es "geschickt" ist, seinen AG wegen so was zu verklagen, sollte man in Ruhe prüfen ...

kilo713

Verklagt wird hier natürlich niemand. Ich möchte hier nur ganz gern Klarheit durch eine plausible Begründung. Die Begründung a la ,,is so" kennt man zu Genüge und ist nicht zufriedenstellend in einem Land, das versucht jeden Furz bis ins kleinste zu regeln  ;D

F_K

Nun hast Du sogar zwei Begründungen für unterschiedliche Sichtweisen / Rechtsauffassungen bekommen.

Klarheit im Sinne von Rechtssicherheit kann aber nur ein rechtskräftiges Urteil schaffen - Rechtsstaat eben.

Richard_DH78

Zitat von: F_K am 27. August 2020, 20:00:19
Es ist, wie es ist.

Die BW nimmt in vielen Dingen letztendlich den Verteidigungsauftrag als nachrangig wahr und ordnet andere Dinge höher ein (Werbung für den Minister, Industriepolitik, Partikularinteressen ... whatever ..)

Die Begründung "is so" hat leider in mehreren Themenbereichen der Bundeswehr unerschütterlich Bestand [siehe thread oben]. Bestimmungen stehen meist recht unmissverständlich im Gesetzestext und finden dennoch im Alltag eine andere Anwendung.  ::)

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