Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Duales Studium: Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung

Begonnen von Mariaa0811, 19. Dezember 2021, 07:20:24

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Mariaa0811

Hallo,
Hat hier jemand Erfahrung mit dem dualen Studiengang Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung bei der Bundeswehr? Der Studiengang ist ja recht neu und ich konnte daher dazu nur relativ wenige Informationen finden. Ich habe ein paar Fragen:
Muss vor dem Studien bereits die Grundausbildung absolviert werden? Steht auch bei diesem Studiengang vorher eine amtsärztliche Untersuchung an?
Wurdet ihr nach dem Studium verbeamtet?

Ralf

ZitatMuss vor dem Studien bereits die Grundausbildung absolviert werden?
Seit wann machen ziele Laufbahnauszubildende denn eine militärische (Grund-)Ausbildung?
Militärische Ausbildung gibt es erst, wenn man in den Einsatz geht (und das ist auch freiwillig): https://www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/aktuelles/als-zivilist-gut-ausgebildet-in-den-einsatz-161748
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Lidius

Ich glaube nach dem Studium kann auch noch keiner verbeamtet worden sein. Der erste Studiengang ist im Oktober 2019 gestartet und das Studium geht drei Jahre.


Wolkenspringer

Hallo,
Ich bin dem ersten Studienjahrgang 2019 zugehörig und kann etwas Auskunft zu den Fragen geben.
1. Wie bereits erwähnt ist keine Grundausbildung vorgesehen. Der Einstieg ist zugleich der Studiumsbeginn.
2. Eine amtsärztliche Untersuchung steht vorher nicht an, jedoch gibt es eine ärztliche Einstellungsuntersuchung. Hierbei wird geprüft, ob man für ein Angestelltenverhältnis tauglich ist.
Die amtsärztliche Untersuchung erfolgt erst zum Ende des Studiums, da diese für eine vorgesehene Verbeamtung sonst zu veraltet wäre.
3. Eine Verbeamtung ist nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums vorgesehen, soweit man Voraussetzungen für diese erfüllt (kein Überschreiten der Höchstaltersgrenze & gesundheitliche Eignung).
Alternativ kann man sich trotz Erfüllung der Voraussetzungen auch freiwillig für ein Angestelltenverhältnis entscheiden. Eine Verbeamtung ist aus bereits erwähnten Gründen  noch nicht geschehen.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau