Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Mahnbescheid - Meldepflichtig ?

Begonnen von Schwerverbrecher, 06. Januar 2022, 10:52:59

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Schwerverbrecher

Guten Morgen und ein frohes neues Jahr,

ich habe einen Mahnbescheid eines Amtsgerichts erhalten.
Bevollmächtigter ist ein Abmahnanwalt.
Geht also vermutlich um Filesharing.
Ich habe viele Jahre in einer WG gewohnt und war der Anschlussinhaber.
Habe also bereits eine Vermutung was dahinter stecken könnte.
Nichtsdestotrotz wird hier wohl ein Schaden vorhanden sein, für den ich vermutlich aufkommen werden muss.
Habe mich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen und das Ganze geht nun seinen Weg weiter.

Nun meine Frage:
Wann ist dieser Vorgang meldepflichtig ?

- beim Erhalt des Mahnbescheides?
- beim Beginn eines eventuellen Prozesses?
- bei einer Entscheidung/ Verurteilung im Prozess?

Ich wünsche einen schönen Feiertag.

Bleibt gesund !


Deepflight

@TE:

Ein Mahnbescheid dient der Durchsetzung einer Forderung gegen Sie, sprich soll dazu führen,
dass Sie einer vereinbarten Zahlung nachkommen.
Grade im Hinblick auf "Filesharing" gibt es aber auch genug "schwarze Schafe", die unberechtigt Ansprüche
erheben und gerichtliche Mahnbescheide erheben. Hier zu nennen Beispielsweise die "Frommer Legal Rechtsanwälte",
die das über die Amtsgerichte Coburg oder Wedding machen.
Das Amtsgericht prüft bei einem gerichtlichen Mahnbescheid nämlich nicht, ob die Forderung gegen Sie rechtmäßig ist.
Heißt hier muss auf jeden Fall fristgerecht Wiederspruch eingelegt werden (!! Frist 2 Wochen !!), damit der Mahnbescheid nicht
in einen Vollstreckungsbescheid gewandelt werden kann. Auch hier prüft das Amtsgericht die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht,
sondern unterstellt die Richtigkeit.

Was heißt das ganze für Sie:
Anwalt haben Sie eingeschaltet, damit ist der erste, richtige Schritt getan. Einspruch einlegen und schauen was passiert.
Wichtig ist, es ist eine rein zivilrechtliche Kiste. Ob es da überhaupt etwas gibt für das Sie aufkommen müssen, muss
Ihnen erst einmal bewiesen werden.

Wann müssen Sie jetzt etwas melden:

Sobald ihnen bewusst wird, dass gegen Sie als Beschuldigten in einem Strafverfahren ermittelt wird, müssen Sie melden.
Das bekommen Sie in Deutschland schön schriftlich vom Staatsanwalt, auch eine Einstellung (egal ob wegen erwiesener Unschuld oder
gegen Strafbefehl); genauso wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Sobald sich der Sachstand ändert, müssen Sie auch das melden.

Solange Sie nicht als Beschuldigter im Strafverfahren gelten muss aber auch nix gemeldet werden.


Schwerverbrecher

Danke für eure Informationen Antworten.

Widerspruch werde ich einlegen lassen.
Die gesamte Konstellation ist für mich noch etwas undurchsichtig.
Ein Mahnbescheid wird der Adresse meiner Eltern zugestellt, bei der ich seit
vielen Jahren nicht mehr gemeldet bin und bezieht sich auf eine Abmahnung aus dem Jahr 2018,
Welche ich nie erhalten habe.

Nichtsdestotrotz werde ich als ehemaliger Abschlussinhaber wohl irgendwie mit drin hängen.
Falls für den ein oder anderen Juristen interessant, kann ich hier Updates zum Vorgang geben.

alpha_de

@Deepflight

Wo steht, dass ein laufendes Ermittlungsverfahren gemeldet werden muss?

Wenn die Bundeswehr davon erfahren soll, teilt die StA dies als Mitteilung in Strafsachen der Bundeswehr mit.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist niemand verpflichtet, ein Verfahren zu melden. Zumal bereits die Kenntnis (auch wenn es nie zu einem Prozess oder gar einer Verurteilung kommt) bereits karriereschädigend sein kann.

wolverine

Hier ist ja auch nicht einmal annähernd ein dienstlicher Bezug erkennbar.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

christoph1972

Mahnbescheid sowie ggf. Vollstreckungsbescheid = Zivilrecht = grundsätzlich erstmal Privatsache des Soldaten, bis es zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kommt. Was ja durch Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erstmal verhindert wird und es zum ggf. Zivilprozess kommt, wo beide Seiten die Möglichkeit haben, sich vor Gericht zu "Duellieren" und ein Urteil dann Klarheit bringt.

Ermittlungserfahren, Anklage, Urteil bzw. Strafbefehl oder Verfahrenseinstellung = Strafrecht. Wenn bekannt ist, dass der Angeklagte in einem Strafprozess Soldat ist, richtet es sich nach der Verwaltungsvorschrift Mitteilung in Strafsachen "MiStra", ob das BAPersBw darüber Mitteilung erhält und daraus dann ein Disziplinarverfahren oder Schlimmeres daraus erwächst.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Deepflight

@alpha_de

Ich korrigiere, gemeldet werden musste. Persönliche Meldung entfällt seit Aktualisierung der A1-1380/2-5000  im Juni 2019.
Grund dafür ist die Abdeckung durch MiStra, wie von @Christop1972 richtig beschrieben.

So oder so, spätestens wenns ein Ermittlungsverfahren gegen dich gibt tust du dir selbst einen gefallen wenn du es dem Chef sagst
bevor die MiStra aufschlägt, sowas kommt in der Regel nicht gut wenn der Chef nicht vorgewarnt ist.
Meldepflicht auf dem A2-Strang kann es dennoch sein, schauen sie mal in Ihre jährliche Belehrung was sie alles zu melden haben :)
Ist echt spannend wenn man das Ding mal liest vor Unterschrift :)
Auch wenn es zu einer Vollstreckung gegen den Soldaten gibt kann das meldepflichtig sein, wenn z.B. aufgrund der Höhe der Forderung
eine Pfändung des Gehalts erfolgen soll.

Man sieht, ganz so leicht ist es nicht.

alpha_de

@Deepflight

Eine Meldepflicht in Strafsachen war auch davor nicht gegeben (von speziellen Ausnahmen bei DV abgesehen), denn niemand muss sich selbst belasten, indem gegen sich selbst durch eine solche Meldung disziplinare Ermittlungen ausgelöst werden. Das Märchen einer Meldepflicht geistert seit Jahrzehnten, das macht es deswegen aber nicht richtig.

Etwas anderes sind Meldepflichten für Geheimnisträger bei Überschuldung oder ähnliches, die dem Schutz vor Erpressbarkeit dienen. Diese erfolgen auf einem anderen Strang und nicht dem disziplinaren.


LwPersFw

Zitat von: Deepflight am 06. Januar 2022, 16:00:00
@alpha_de

Ich korrigiere, gemeldet werden musste. Persönliche Meldung entfällt seit Aktualisierung der A1-1380/2-5000  im Juni 2019.
Grund dafür ist die Abdeckung durch MiStra, wie von @Christop1972 richtig beschrieben.

So oder so, spätestens wenns ein Ermittlungsverfahren gegen dich gibt tust du dir selbst einen gefallen wenn du es dem Chef sagst
bevor die MiStra aufschlägt, sowas kommt in der Regel nicht gut wenn der Chef nicht vorgewarnt ist.
Meldepflicht auf dem A2-Strang kann es dennoch sein, schauen sie mal in Ihre jährliche Belehrung was sie alles zu melden haben :)
Ist echt spannend wenn man das Ding mal liest vor Unterschrift :)
Auch wenn es zu einer Vollstreckung gegen den Soldaten gibt kann das meldepflichtig sein, wenn z.B. aufgrund der Höhe der Forderung
eine Pfändung des Gehalts erfolgen soll.

Man sieht, ganz so leicht ist es nicht.

Zur Ergänzung:

Die jährliche Belehrung zu Änderungen in den persönlichen Verhältnissen ist ab 2022 ersatzlos entfallen.

Quelle kann der eigene Pers nennen...

Jeder Soldat wird bei Einstellung dazu belehrt ... das genügt.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Seltsam_

Zitat von: Schwerverbrecher am 06. Januar 2022, 13:43:37
Danke für eure Informationen Antworten.

Widerspruch werde ich einlegen lassen.
Die gesamte Konstellation ist für mich noch etwas undurchsichtig.
Ein Mahnbescheid wird der Adresse meiner Eltern zugestellt, bei der ich seit
vielen Jahren nicht mehr gemeldet bin und bezieht sich auf eine Abmahnung aus dem Jahr 2018,
Welche ich nie erhalten habe.
Bzgl. der falschen Anschrift sollte der Anwalt wissen, was zu tun ist. Ebenso was die Forderungsverjährung angeht.

Seltsam_

Zitat von: christoph1972 am 06. Januar 2022, 14:49:27
Mahnbescheid sowie ggf. Vollstreckungsbescheid = Zivilrecht = grundsätzlich erstmal Privatsache des Soldaten, bis es zur Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kommt. Was ja durch Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erstmal verhindert wird und es zum ggf. Zivilprozess kommt, wo beide Seiten die Möglichkeit haben, sich vor Gericht zu "Duellieren" und ein Urteil dann Klarheit bringt.
Kurze Klarstellung: Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid hat keine  aufschiebende Wirkung, d.h. dieser ist vollstreckbar. Der GV kann also tätig werden.

BulleMölders

Hier ist keine Rechtsberatung also zurück zum eigentlichen Thema.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau