Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Beförderungszeit zum Major

Begonnen von Captain_N, 01. Februar 2022, 08:22:09

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Captain_N

Guten Morgen an das Forum!
Bezüglich der frühestmöglichen Beförderung zum Major habe ich eine Frage:

Sowohl in der "neuen" SLV von 2021, als auch in der älteren Fassung steht folgender Paragraph:

§ 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
Die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere ist nach folgenden Dienstzeiten seit der Ernennung zum
Leutnant zulässig:

1. zum Hauptmann nach fünf Jahren,
2. zum Major nach neun Jahren...


In der A-1340/49 steht unter Nr. 227 allerdings, dass eine Dienstzeit von 10 Jahren, nach Ernennung zum Offizier zur Beförderung zum Major notwendig sei (nicht fliegend / nicht KSK).

Was gilt denn nun?? In einem Gespräch mit BAPersBw wurden mir gesagt, dass es nach inkrafttreten der neuen SLV nun 9 Jahre sind. Allerdings standen die 9 Jahre auch schon in der alten SLV?!?
Sind es nun 9 Offiziersjahre, oder 10?

Ggf. hat hier jemand eine Antwort darauf, oder kann mich auf meinen Lese-/Denkfehler hinweisen :-)

VG,

Stefan

F_K

Es "gillt" beides.

SLV ist der gesetzliche Rahmen, der durch eine Vorschrift weiter eingeschränkt wird - und dann kommt in der Praxis ja noch Bestenreihung und Haushaltskarten ...

Captain_N

Es ging mir nur um die frühestmögliche Beförderung. Bestenauslese etc. kommt natürlich noch hinzu... Mich verwirrt die Diskrepanz zwischen den beiden Dokumenten.

F_K

Da ist KEINE Diskrepanz.

Einige können ja nach 9 Jahren Major werden.

Die SLV gibt einen Mindestrahmen vor, den die BW weder nutzen muss, noch gibt es einen Anspruch darauf.

Ralf

Die SLV gibt die untere Grenze. Abweichende Regelungen kann das BMVg festlegen, solange sie nicht gegen die SLV verstoßen (also unter 9 Jahren gehen).
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Captain_N

Zitat von: F_K am 01. Februar 2022, 08:48:54
Da ist KEINE Diskrepanz.

Einige können ja nach 9 Jahren Major werden.

Die SLV gibt einen Mindestrahmen vor, den die BW weder nutzen muss, noch gibt es einen Anspruch darauf.

Für mich ist es schon eine Diskrepanz, wenn ich mir den kompletten § 26 SLV ansehe und die 1340 / 49 daneben lege. Warum?

Weil bereits die SLV nicht vom allgemeinen Mindestrahmen spricht, sondern konkret auf das fliegende Personal und den "normalen" Offizier eingeht! Die 1340/49 spricht auch nur von diesen beiden Konstellationen, allerdings anderen Zeiten ( jeweils + 1 Jahr )

§ 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
(1) Die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere ist nach folgenden Dienstzeiten seit der Ernennung zum
Leutnant zulässig:

1. zum Hauptmann nach fünf Jahren,
2. zum Major nach neun Jahren und
3. zum Oberst nach 15 Jahren.

(2) Die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des fliegenden Personals und der Offizierinnen und Offiziere,
die als Kampfschwimmerin oder Kampfschwimmer oder im Kommando Spezialkräfte für besondere Einsätze
verwendet werden, ist abweichend von Absatz 1 nach folgenden Dienstzeiten seit der Ernennung zum Leutnant
zulässig:

1. zum Hauptmann nach vier Jahren und sechs Monaten,
2. zum Major nach acht Jahren und sechs Monaten und
3. zum Oberst nach 14 Jahren und sechs Monaten.


Darüber hinaus gibt es zwar keinen Anspruch auf eine Beförderung, aber sehr wohl einen Anspruch auf eine frühestmögliche Beförderung.

F_K

@ Captain_N:

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung, und damit auch keinen Rechtsanspruch auf eine möglichst frühe Beförderung.

Es gibt lediglich einen Rechtsanspruch auf rechtmäßiges Verwaltungshandeln - wenn also Beförderungen möglich sind, wird auch befördert.

christoph1972

Zitat von: Captain_N am 01. Februar 2022, 09:37:08
Zitat von: F_K am 01. Februar 2022, 08:48:54
Da ist KEINE Diskrepanz.

Einige können ja nach 9 Jahren Major werden.

Die SLV gibt einen Mindestrahmen vor, den die BW weder nutzen muss, noch gibt es einen Anspruch darauf.

Für mich ist es schon eine Diskrepanz, wenn ich mir den kompletten § 26 SLV ansehe und die 1340 / 49 daneben lege. Warum?

Weil bereits die SLV nicht vom allgemeinen Mindestrahmen spricht, sondern konkret auf das fliegende Personal und den "normalen" Offizier eingeht! Die 1340/49 spricht auch nur von diesen beiden Konstellationen, allerdings anderen Zeiten ( jeweils + 1 Jahr )

§ 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
(1) Die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere ist nach folgenden Dienstzeiten seit der Ernennung zum
Leutnant zulässig:

1. zum Hauptmann nach fünf Jahren,
2. zum Major nach neun Jahren und
3. zum Oberst nach 15 Jahren.

(2) Die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des fliegenden Personals und der Offizierinnen und Offiziere,
die als Kampfschwimmerin oder Kampfschwimmer oder im Kommando Spezialkräfte für besondere Einsätze
verwendet werden, ist abweichend von Absatz 1 nach folgenden Dienstzeiten seit der Ernennung zum Leutnant
zulässig:

1. zum Hauptmann nach vier Jahren und sechs Monaten,
2. zum Major nach acht Jahren und sechs Monaten und
3. zum Oberst nach 14 Jahren und sechs Monaten.


Darüber hinaus gibt es zwar keinen Anspruch auf eine Beförderung, aber sehr wohl einen Anspruch auf eine frühestmögliche Beförderung.

Frühestmöglich im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten und im Rahmen der gesetzeskonformen Bestenauslese und sofern nicht andere Hindernisse der Beförderung entgegenstehen.

Die SLV gibt die absoluten Mindestzeiten vor, die der Gesetzgeber für erforderlich erachtet, um bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen die Beförderungsreife festzustellen.

Die 1340/49 ist eine sog. normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift, die die Voraussetzungen zur Beförderungsreife weiter ausschärft und die "Verwaltung" intern bindet.

Insofern besteht da kein Widerspruch, sondern eher eine Denksperre.

Gibt es keine "Planstelle" (Haushaltskarte) für A 16, dann keine Beförderung, trotz ansonsten erfüllter Vorausetzungen. Da wird auch kein deutsches Verwaltungsgericht etwas anderes entscheiden.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

Extrembeispiel:

Wenn eine Haushaltssperre verhängt wird, wird NIEMAND mehr befördert - da dann alle nicht GESETZLICH vorgeschriebenen Ausgaben / zusätzliche Verpflichtungen NICHT getätigt werden dürfen.

Es gibt KEINEN gesetzlichen Beförderungsanspruch des Einzelnen gegen seine Behörde.

(Gegenbeispiel: Es gibt einen Rechtsanspruch auf angemessene Alimentierung - die Bezüge im bisherigen Dienstgrad werden also weiter gezahlt ...)

Ralf

Zitat von: Captain_N am 01. Februar 2022, 09:37:08

Für mich ist es schon eine Diskrepanz, wenn ich mir den kompletten § 26 SLV ansehe und die 1340 / 49 daneben lege. Warum?

Weil bereits die SLV nicht vom allgemeinen Mindestrahmen spricht, sondern konkret auf das fliegende Personal und den "normalen" Offizier eingeht! Die 1340/49 spricht auch nur von diesen beiden Konstellationen, allerdings anderen Zeiten ( jeweils + 1 Jahr )...
Dann lies auch bitte alle § der SLV und hier den § 49. Damit hast du die Legitimierung, das auch darüber hinausliegende Zeiten festgelegt werden können.
Wenn du nun die Transferleistung von "die über die Anforderungen in dieser Verordnung hinausgehen," hin zu "allgemeinen Mindestrahmen festlegst" erbringst, hast du ja die gesuchte Erklräung.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau