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Wohnsitz im Ausland / Genehmigung

Begonnen von Snoopyg1110, 08. Februar 2022, 16:59:41

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Snoopyg1110

Servus,
ich habe ein paar Fragen den Wohnsitz im Ausland betreffend. Unser Junior ist SAZ12, derzeit in Ausbildung für eine Stufzstelle. Sein Standort ist bei den Gebirgsjägern unweit der Österreichischen Grenze. Seine Freundin ist Salzburgerin, also aus Österreich. Nun möchten die zwei eine Wohnung in Salzburg nehmen.
Er selbst sieht das Leben als solches recht locker und ohne Hürden, deswegen kümmern wir uns um die Bürokratie.
Nun haben wir uns schon die Paragraphen 46 und 55 SG angeschaut. Da ergeben sich für uns jedoch noch zwei Fragen.

1. Im Gesetz steht "...seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt..." also bräuchte er auch eine Genehmigung, wenn er seinen Hauptwohnsitz bei uns behalten würde?
und
2. Das BMVg muss zustimmen. Wer ist aber die entscheidende Stelle? Ein Vorgesetzter, der Personaler, der Standortkommandant, oder ein Mitarbeiter des Ministeriums?
Oh, und...
Falls jemand Erfahrung mit Wohnsitz im Ausland hat...wie ist das dann Steuerrechtlich? Werden seine Bezüge dann hier versteuert, oder muss er die in Österreich versteuern?
Schon mal danke im Voraus für jedwede Hilfe.

Andi8111

Die einfachste Lösung ist, er wohnt bei seiner Freundin ohne sich umzumelden und behält seinen melderechtlichen Wohnsitz mit allen Konsequenzen bei.
Eine Wohnsitznahme im Ausland ist so gut wie ausgeschlossen. Er kann den Antrag stellen, dieser wird aber sicher nicht positiv beschieden.
Außerdem gab es dazu bereits mehrere Threads, bitte mal die Forensuche bemühen (für die, die die "Bürokratie" erledigen, sollte das kein Problem darstellen).

christoph1972

Der Antrag auf eine Wohnsitznahme im Ausland aus privaten Gründen ist auf dem Dienstweg an das BAPersBw zu stellen. Die Entscheidung hat das BMVg auf das BAPersBw übertragen.

Wohnt man weiterhin im Inland bedarf es natürlich keiner Genehmigung ...

Sollte es zu einer genehmigten Wohnsitznahme in Österreich kommen, führt das BVA als bezügezahlende Stelle weiterhin die Steuern an ein deutsches Finanzamt ab. Die Klärung der steuerrechtlichen Aspekte obliegt dann dem Soldaten. Üblicherweise existieren für solche "Grenzgängerfälle" sog. "DBA" - Doppelbesteuerungsabkommen.

Ich weise aber vorsorglich darauf hin, dass es einer fundierten steuerrechtlichen Beratung bedarf, um die Feinheiten dieser DBAs zu verstehen.

Problematisch ist bei einer Wohnsitznahme in Österreich - sei es auch grenznah - die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung. Die Bundeswehr zahlt nicht für eine zivilärztliche Behandlung in Österreich, weil es ja im Bundesgebiet die uTV gibt und der Truppenarzt idR ja verfügbar ist und es ist schwer zu erklären, warum man ggf. morgens in der Woche einen Unfall in Österreich erleidet, wo man offiziell in Deutschland wohnt ...

Die brennende Liebe ist ja vielleicht schön, die Idee auch, nur praktisch ist das für einen Soldaten so gar nicht.

Im Übrigen gilt was den Wohnsitz und die Erklärungen dazu angeht, § 42 WStrG. Sowohl beim TG als auch bei anderen reisekostenrechtlichen Anträgen, bestätige ich, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Lutz Müller

Zum dienstlichen
Stichwort GAIP und "Wohnsitznahme im Ausland", dort ist alles beschrieben. Der PersBereich kann dort sicher weiterhelfen.
Dort gibt es den Antrag und die Genehmigung liegt bei GRENZNAHEM Pendeln beim BtlKdr oder vergleichbar.
Wird in der Regel ohne Probleme erteilt, auch in Zeiten von Corona und Grenzschließungen(diese hatten nie eine Auswirkung auf das Pendeln zum Dienst).

Zum Thema Steuern, auch das ist mit etwas Aufwand kein Hexenwerk. Wie angesprochen, da gibt es Fachleute die einen dazu beraten können.

Zum Thema uTV, das ist in der Tat eine Herausforderung und es entsteht ein Versorgungslücke die bei Wohnsitz im Inland nicht da wäre. Eventuelle Mehrkosten die nicht gedeckt sind. Auch dort hilft ein Blick in die Vorschrift zur uTV.
Damit kann man leben oder halt auch nicht. Eine Versicherung dafür wird man nicht finden oder nur für unverhältnismäßig viel Geld.

Zur Anmeldung in Österreich sei noch gesagt, nach max vier Monaten muss man sich bei der Hauptmannschaft (Landratsamt) melden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Für EU Bürger quasi eine reine Formsache, bis auf den Nachweis eines ausreichenden Krankenschutzes. Den man aber als Soldat nicht in Form seiner Krankenkassenkarte nachweisen kann.
Hier schlägt Papier Papier. Der SanBereich kann eine Bestätigung ausstellen das man der uTV unterliegt. Damit und einem Auszug aus der Vorschrift ist die Hauptmannschaft aber zufrieden.

Letzter Punkt, persönliche Meinung.

Der Junior arbeitet jetzt in einer Firma in der jede Menge Hürden zu bewältigen gibt. Hilfe leisten ist OK aber den Antrag und ggf. ein Gespräch mit dem Kdr dazu muss er auch selbst schaffen.

bayern bazi

also ich kenn genug Kameraden die auf der anderen Seite der Grenze wohnen (ist er in R´hoi oder z Berchtgodn)


am besten redet er mal mit dem spieß, die wissen wie es geht ;)

(und der trick mit bei der Freundin übernachten  und dann irgendwann "offiziell" zusammenziehen ist dann alternative "B"

- von der Sorten gibts bei uns im Gäu no mehr

(a ind anderne Richtung,  die Morgends in die Schwarzenbergkaserne nach Salzburg fahren :D :D )

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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