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Fahren ohne Fahrerlaubnis

Begonnen von Wonz99, 04. Februar 2022, 01:20:59

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Wonz99

Hallo zusammen, ich hab ca. vor 3 Wochen ein bisschen scheiße gebaut unzwar hab ich mir das Auto meines Vater genommen und bin schwarz gefahren. Allerdings hatte ich nach kurzer Zeit einen Unfall und hab dummer weiße eine Laterne auf einem Parkplatz mitgenommen. Ich hab meine Eltern und die Polizei verständigt alles gestanden das Strafverfahren läuft. Allerdings fiel mir Grad ein das am 04.04 meine Grundausbildung in Munster anfängt und hab Grad ein wenig Angst um meine Stelle. Meine Frage ist jetzt wie läuft das ab und beim wem muss ich mich melden?

Löwe von Eutin

Wenn es nach mir ginge, sollten Sie sich bei Ihrem Einplaner/ beim Karrierecenter und ihrer zukünftigen Einheit melden und denen mitteilen, dass Sie aufgrund von charakterlicher Nichteignung den Dienst in den Streitkräften nicht zum 04.04.2022 antreten werden.

Andernfalls tun mir Ihre zukünftigen Vorgesetzten jetzt schon Leid.
Erklären Sie dann mal Ihren Ausbildern oder Ihrem Kompaniechef, warum Sie Teile der Grundausbildung verpassen, weil Sie vlt. in der Heimat zum Gerichtstermin müssen.

"Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer sich ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer setzt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Und zwar unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis nie erworben, oder der Führerschein aufgrund eines Fahrverbots entzogen wurde. Denn während eines ein- bis dreimonatigen Fahrverbots, macht man sich des gleichen Vergehens schuldig, wie jemand, der überhaupt keine Fahrerlaubnis hat. Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen. Neben der Geld- oder Haftstrafe kann außerdem das Fahrzeug als "Tatwerkzeug" eingezogen werden. Übrigens: Dasselbe Strafmaß gilt auch für den Halter des Fahrzeugs, wenn er weiß, dass die Person, die er mit seinem Auto fahren lässt, keine Fahrerlaubnis besitzt."

Zitat von: Wonz99 am 04. Februar 2022, 01:20:59
... ich hab ca. vor 3 Wochen ein bisschen scheiße gebaut...

Wenn das "ein bisschen Scheiße" war, dann möchte ich nicht erleben, wenn Sie richtig oder große Scheiße bauen.
Der Amerikaner würde dazu sagen: "Play stupid games - win stupid prizes"

SGBunny

Zitat von: Löwe von Eutin am 04. Februar 2022, 02:39:56
Andernfalls tun mir Ihre zukünftigen Vorgesetzten jetzt schon Leid.
Erklären Sie dann mal Ihren Ausbildern oder Ihrem Kompaniechef, warum Sie Teile der Grundausbildung verpassen, weil Sie vlt. in der Heimat zum Gerichtstermin müssen.
Da bei laufendem Verfahren keine Einstellung erfolgt sollte sich zumindest *das* Problem nicht ergeben.

Ralf

Wenn ein Strafverfahren eröffnet wurde, ist dieses dem KarrC Bw zu melden. Du hast dafür unterschrieben, dass jegliche Änderung deiner Angaben gemeldet werden.
Während eines laufenden Verfahrens erfolgt keine Einstellung.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Wonz99

#4
ZitatWenn das "ein bisschen Scheiße" war, dann möchte ich nicht erleben, wenn Sie richtig oder große Scheiße bauen.
Der Amerikaner würde dazu sagen: Play stupid games - win stupid prizes


Das war selbstverständlich nicht nur ein bisschen scheiße. Es war das dümmste und schlimmste was ich je gemacht hab.


Edit: Zitat kenntlich gemacht!

Wonz99

#5
ZitatWenn ein Strafverfahren eröffnet wurde, ist dieses dem KarrC Bw zu melden. Du hast dafür unterschrieben, dass jegliche Änderung deiner Angaben gemeldet werden.
Während eines laufenden Verfahrens erfolgt keine Einstellung.


Werd ich meine Stelle verlieren?


Edit: Zitat kenntlich gemacht!

Al Terego

Zitat von: Wonz99 am 04. Februar 2022, 11:50:19Werd ich meine Stelle verlieren?
Du wirst zumindest erst einmal nicht eingestellt. Nach Abschluss des Verfahrens wird Dein Fall dann neu bewertet. Ob Du dann überhaupt noch eingestellt wirst und wenn ja, auf welche Stelle, kann Dir hier keiner beantworten.

F_K

@ Wonz99:

Ggf. muss der Einstellungszeitpunkt verschoben werden - wenn das Strafverfahren zügig bearbeitet und ABgeschlossen ist, kann es ggf. bei dem Einstellungstermin bleiben.

@ All:

Info: Wahrlich keine "Heldentat", aber kein Verbrechen und auch keine "schwere" Straftat - nur Sachschaden.

KlausP

Zitat... Werd ich meine Stelle verlieren? ...

Ich denke, ja.

Meine persönliche Einstellung dazu : Und das ist auch gut so. Und ,,gut" ist auch, dass Sie das schon vor Dienstantritt ,,verzapft" haben. Spart den Vorgesetzten in der Einheit Arbeit.

Wenn das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist können Sie sich gerne wieder bewerben und dann wird man Ihre Eignung (für was auch immer) neu bewerten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Solange das Verfahren läuft wird die Bundeswehr nicht einstellen. Soweit klar. Die Entscheidung zur Einstellung - die ja mal getroffen wurde - wird aber erst nach Abschluss des Verfahrens überprüft.

Ich kann nur raten schnellstmöglich einen Anwalt zu konsultieren, der sich des Falles annimmt und eine schnelle Beendigung des Verfahrens herbeiführt. Dabei hilft übrigens Ehrlichkeit und Einsicht - es dürfte sich ja mutmaßlich um ein Jugendstrafverfahren handeln.
Wenn der Schaden beglichen ist und es bisher keinerlei strafrechtliche Auffälligkeiten gab besteht eine durchaus gute Chance, dass das Verfahren aus Mangel an öffentlichem Interesse (!) eingestellt werden kann. Aber das soll ein Anwalt aushandeln, der dafür bezahlt wird.

Es ist in jedem Fall nicht im Interesse des Staates, wenn ein - mutmaßlich - bisher nicht straffälliger, reuiger und einsichtiger junger Mensch wegen einer Ersttat seiner beruflichen Zukunft beraubt wird.

Und nach Abschluss des Verfahrens kann man auch die Bundeswehr dadurch beeindrucken, indem man zu dem Mist steht, den man gemacht hat, sein Handeln reflektiert und daraus lernt.

Staatsanwaltschaft und Bundeswehr können aber nur mit Informationen arbeiten, die sie haben. Aussitzen führt definitiv nicht zu einem positiven Ergebnis.

Gruß Andi
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