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GtD miS 09/22 und allg. Fragen dazu

Begonnen von filmoredistrict, 23. Februar 2022, 12:32:58

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filmoredistrict

Moin allerseits.
Ich habe heute meine Einstellungszusage bekommen.
Studienort ist München, deswegen hier ein Thread zur Vernetzung.

Abgesehen davon habe ich allgemeine Fragen zum Ablauf:
Wie fällt die Entscheidung darüber wo die Praxiseinsätze stattfinden?
Wie entscheidet sich der spätere Dienstort?
Wie oft wird Mensch im gD im Regelfall versetzt?
Hat jemand hier nähere Erfahrungen mit der WTD 71?
Zu welchem Stichtag gibt es Besoldung/Gehalt?
Wie vereinbar ist die zivile Laufbahn mit dem Dienst beim Katastrophenschutz wenn man in den Einsatz soll?

Vielen Dank schon mal

BulleMölders

Versetzungen finden meistens immer dann statt, wenn eine Beförderung ansteht. Das kann im gleichen Dienstort sein aber auch an einem anderen, wenn es keine freie Haushaltsstelle für die Beförderung an dem Dienstort gibt. Man kann natürlich auf die Beförderung verzichten um eine Versetzung zu entgehen. Macht sich aber meistens nicht so gut im Werdegang.

Beamte erhalten ihre Dienstbezüge immer zum letzten Bankoffenen Werktag für den darauffolgenden Monat. Heißt, man bekommt sein Geld schon mal im Voraus, ohne was dafür geleistet zu haben.

christoph1972

Zur Vereinbarkeit von Täitgkeiten im Katastrophenschutz gilt § 11 I+II SUrlV. 10 Tage im Jahr für die Ausbildung gem. § 11 I SUrlV und dann halt so viel Sonderurlaub, wie man an Einsätzen teilnimmt.

Man sollte das aber jetzt nicht endlos übertreiben.

Praxiseinsätze richten sich nach dem wehrtechnischen Fachgebiet, für die das Studium geeignet ist.

Der spätere Dienstort entscheidet sich nach dienstlicher Priorität und damit nach dem Bedarfsplanungen des BAAINBw. Alles im Bereich der Abt. S (See) findet logischerweise eher in Norddeutschland statt, wobei die Abt. S natürlich auch in Koblenz vertreten ist.

Von A 10 - A 11 kann man auf einer Stelle befördert werden. Ab A 12 setzt das eine Bewerbung voraus, aber es gibt eigentlich genug freie Stellen, bei großen WTD auch im eigenen Berech. Daher sind Versetzungen nicht unbedingt zwingend erforderlich, aber manchmal halt notwendig.

Der spätere Dienstort entscheidet sich im letzten Jahr der Ausbildung, da finden für die Erstverwendung wohl die Einplanungsgespräche statt.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

cryptoniac

Hi,

für deine Praktika kannst du teilweise selbst mitwirken wo diese stattfinden, ist natürlich schwierig wenn du dort noch niemand kennst.
Da solltest du dann eine WTD oder andere Dienststelle im Auge habe, die dir für deinen Bereich etwas bringt.
Tipp: Falls dir eine Dienststelle gut gefällt, scheue dich nicht dort zu fragen ob ein Posten in naher Zukunft für dich frei wäre und bekunde dein Interesse.
Bei uns wars es so, dass die Dienststellen ihren Bedarf melden und somit Personal anfordern, es kann sogar dein Name fallen, falls du dich dort gut schlägst (garantieren kann man leider nichts).
Besoldung erhälts du schon ca. 1 Woche nach Verbeamtung auf Widerruf, wie oben schon beschrieben im Voraus, es kann auch sein, dass du erst nur einen Abschlag z.B. 800€ erhälst und später dann den Rest.

Über Versetzung kann ich dir aus meiner Erfahrung in meiner Dienststelle nichts sagen, hier wurde oft nur Intern gewechselt also gar kein Dienststellenwechsel (kann aber auch anders laufen).

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig Klarheit geben.

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