Gehe ich von 2551€ brutto aus, sind es bei StKl. VI ohne SV-Anteile etc. 690,66 € an Lohnsteuer. Bei StKl. IV sind es 330,16€. Differenz sind also pro Monat 360,50€. Mal 3 Multipliziert (April, Mai, Juni) sind 1081,50€.
Annahmen sind: Keine Kinder, keine Kirchensteuer, kein Faktor-Verfahren, keine SV-Beitragsberücksichtigung.
Das BVA hat die Differenz zwischen IV und VI abgezogen und den Rest ausbezahlt.
Der Arbeitgeber/Dienstherr - steuerlich sind alle Bw-Angehörigen beim jeweiligen BVA angestellt bzw. verbeamtet bzw. als Soldaten, Richter, wie auch immer tätig - ist verpflichtet bei unselbstständiger Tätigkeit die Lohnsteuer an das jeweilige Finanzamt abzuführen.
ÜG gelten als unselbstständiges Einkommen, daher muss das BVA die Lohnsteuer abführen. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holst Du Dir über die Einkommensteuererklärung in 2024 für 2023 zurück.
Eigentlich sollte das BVA Dir auch Besoldungsmitteilungen zuschicken!? Danach vielleicht mal fragen, dann klärt sich das evtl. auch auf. Also StKl. VI bedeutet wirklich üble Lohnsteuerabzüge.
Hat man das vorher bei der Entlassung nicht vom Sozialdienst erklärt bekommen? Steuerliche Themen sind natürlich wenig sexy und zum Teil echt kompliziert
Das war jetzt hoffentlich etwas erhellend. Ich bin selbst nicht beim BVA tätig, sondern habe früher mal im Bereich einer Personalstelle (zivil) für Beamte gearbeitet. Also die Berechnung der Abzüge stimmt sicherlich nicht auf den Euro und Cent genau, sondern ist mehr ein Anhaltspunkt für Dich, damit Du nächsten Monat ungefähr weißt, was das BVA vermutlich überweist.