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KDV Zurückziehen??

Begonnen von Eugen, 21. Juli 2006, 21:17:07

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Eugen

Hallo,Leute bitte helft mir.
Ich bin 24 Jahre alt,habe vor 2 Jahren meinen Zivieldiens absolviert.
Habe eine Ausbildung als Augenoptiker (Augen messen,Kontaktlinsen anpassen usw.)
mit 2 Jähriger Berufserfahrung.
Möchte jetzt aber in die Bundeswehr um dort meine Karriere fortzusetzen.Klingt als KDV vielleicht blöd,aber es ist so.Ich möchte in die Bundeswehr als Augenoptiker einsteigen.
Was soll ich jetzt tun?Ich weiß das ich eine Rückziehung meiner KDV beim Bundesamt für Zivi mit einer Begründung anfordern muss.Aber wie stelle ich es an,damit es 100% funktioniert.Was soll ich da rein schreiben?
Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen würdets!

MfG
Eugen

Piet

Klingt schon ganz gut. Auf jeden Fall auf den guten Arbeitgeber Bundeswehr und die Sicherheit des Arbeitsplatzes hinweisen und nach Möglichkeit auch die guten Verdienstmöglichkeiten erwähnen.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

Eugen

Ich habe euch nur auf eine hilfreiche Antwort gebeten.Es ist wirklich mein ernst das Ich in die Bundeswehr möchte weil ich ja auch damals einwenig anders gedacht habe!

Beobachter

ZitatWas soll ich jetzt tun?Ich weiß das ich eine Rückziehung meiner KDV beim Bundesamt für Zivi mit einer Begründung anfordern muss.Aber wie stelle ich es an,damit es 100% funktioniert.Was soll ich da rein schreiben?
Du musst doch nur angeben, warum die Gewissensgründe, die damals zu deiner Verweigerung führten, nun nicht mehr da sind. Welche Gründe du damals reingeschrieben hast und was dich nun bewegt deinen KDV zurückzuziehen wissen wir ja nicht. Insofern können wir da nicht helfen.

Mind

Servus,

Ich hatte einen ähnlichen Fall - um die KDV zurück zu ziehen bedarf es eigentlich nicht mehr, als einen kurzen Brief an das Bundesamt für Zivildienst in Köln zu schreiben.

Hab' dir eben mal die Adresse raus gesucht:

Bundesamt für Zivildienst
Sibille-Hartmann-Straße 2-8
50964 Köln


Ich hab' grad rein geschrieben, dass mein KDV-Antrag versehentlich und ohne meine Zustimmung gestellt wurde (war auch wirklich so).

Schreib' du doch einfach sowas rein, was du hier auch geschrieben hast - du hast deine Sicht auf die Dinge geändert. Formulier' das aus und es müsste passen. :)

Aber schreib' nichts von wegen du willst wegen dem Geld zur Bundeswehr usw..

Aber das packst schon. :)

Mit hoffentlich bald kameradschaftlichen Grüßen  ;)

Mind

Beobachter

Zitat von: Mind am 23. Juli 2006, 13:12:14Ich hab' grad rein geschrieben, dass mein KDV-Antrag versehentlich und ohne meine Zustimmung gestellt wurde (war auch wirklich so).
Wie ist das denn passiert?

Mind

#6
Bei meiner ersten Musterung muss mein Musterungsarzt wohl auf den Trichter gekommen sein, ich würde Zivildienst machen wollen.. vielleicht, weil das bei den 20 Leuten, die vor mir bei ihm waren, so war.  ;)

Ich hab' nie was unterzeichnet, geschrieben oder sonst eine Art Auftrag gegeben, trotzdem bekam ich von der OPZ einen Brief, dass ich in der Vorauswahl rausgeflogen sei, weil da ein angenommener KDV-Antrag beim Bundesamt für Zivildienst für mich rum lag. ^^

Naja, letztenendes ist ja noch alles gut gegangen, das alles war denen richtig peinlich!  ;D

Wahrscheinlich hab ich nur deswegen eine Sofortzusage bekommen  ;D

Eugen

Vielen Dank Leute.
Werde bald meinen Brief an das Bundesamt abschicken,hoffe es funktioniert.
Ich hätte noch eine Frage!Hat man bei der Bundeswehr mitbestimmungsrecht wo man sein möchte?
Ich möchte in einem Bundeswehrkrankenhaus in ULM stationiert werden.
Was meint ihr.Wie würden meine Chansen stehen?

Vielen dank

Timid

Man kann Wünsche äußern, die eventuell erfüllt werden. Aber der Regelfall ist es nicht.

Geh also davon aus, dass es nichts wird - und freu dich, wenn es doch klappt :)
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

DJ

#9
Mach dir einfach keinen Kopf.
Die Rücknahme der KDV muss auch auf Gewissensgründen beruhen, mit der Begründung, dass sich nun der Dienst an der Waffe mit deinem Gewissen vereinbaren lässt.

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