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TG Problem *grrrr*

Begonnen von Soldat987, 11. November 2021, 10:29:32

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Soldat987

Ich habe ein "interessantes" Problem mit dem TG.
>:(

2020 ging ich in die BW und meine Wohnung wurde anerkannt.
Der mir ausgehändigte Zettel wurde von mir an die zuständige TG Stelle gesendet,
und es gab nie Probleme mit dem TG, bis zu dem Zeitpunkt wo ich umgezogen bin.
Ich musste einige Monate später umziehen, gleicher Ort, kein Entfernungsunterschied.

Die darauf folgende Anerkennung der Wohnung kam zurück mit dem X an der falschen Stelle.
(Nicht Zusage der UKV oder sowas, das X ganz unten gemacht)
Mein damaliger S1 hat mich darauf hingewiesen dass das falsch ist, da wenn ich einmal TG Empfänger bin
kann man mir den Status nicht durch so einen "lapidaren" (nicht freiwilligen) Umzug wegnehmen.

Jetzt hat seine Vetretung rausgefunden dass das KarriereCenter damals bei der Wiedereinstellung,
die Wohnungsanerkennung nie ins System eingetragen hat, und somit die zweite Anerkennung automatisch so angekreuzt wurde,
da im System nie eine Wohnung hinterlegt war.
Auch mein TG Berater ist der Meinung dass das falsch ist,
und ich somit am neuen Dienstort kein TG Empfänger mehr bin wenn man das nicht klärt.
Ich wurde dann versetzt, und der S1 hier sieht die Situation ganz anders und ist nicht willens das zu klären.
Quasi 3 sagen falsch, 1 sagt richtig.

Auf meiner Versetzung steht oben links "ledig - keine anerkannte Wohnung"
und unten steht Zusage der UKV ist rechtens -> WTF?

Mir würden ja in den nächsten Jahren tausende von € verloren gehen, das kann ich nicht zulassen.
Ich will endlich eine endgültige Klärung der Situation, von kompetenter Seite (!)
An wen kann ich mich rechtlich wenden? (Situationsklärung/Beschwede etc.)

Ralf

ZitatAn wen kann ich mich rechtlich wenden? (Situationsklärung/Beschwede etc.)
Die Frage ist doch einfach beantwortet und sollte jeder Soldat wissen: Beschwerden gehen an den DV. Die Frage wird sein, ob die Beschwerde überhaupt zulässig ist, denn es gibt ja Fristen fas Einreichen von Beschwerden.
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Helft mit, dass es so bleibt.

wolverine

Aber auch dann bekommt man ja eine dienstaufsichtsrechtliche Bewertung (zumindest, wenn es richtig läuft).
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Helft mit, dass es so bleiben kann

christoph1972

Sofern man Mitglied im DBwV ist, wendet man sich mit der Bitte um Rechtsschutz dahin. Ansonsten bei Bestehen einer Rechtsschutz, da den Schaden melden und einen kompetenten Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen.

Trennungsgeld wurde gezahlt? Dann liegt auch eine Anerkennung der Wohnung vor. Denn bei erstmaliger Zahlung wird der Zahlfall zum sog. Prüffall und die zahlungsbegründenden Unterlagen müssen beim Teamleiter vorgelegt werden, der prüft dann, ob die Unterlagen richtig geprüft wurden und vollständig sind und gibt dann den Fall frei.

Wenn jetzt kein TG mehr gezahlt werden soll, wurde entweder die neue Wohnung nicht ans TravelManagement (TM) gemeldet und/oder nicht ans BAPersBw.

Soweit ich das nämlich bisher verstanden habe, muss bei einem privat motivierten Umzug am bisherigen Heimatort, durch das BAPersBw die neue Wohnung ebenfalls anerkannt werden. Ist das nicht beantragt worden, dazu sollte eigentlich die Mitteilung des neuen Wohnortes mit Kopie der Meldebescheinigung, alternativ beide Seiten des Personalausweises, falls man die Meldebescheinigung verloren hat, mit 3-Zeiler zur Anerkennung der neuen Wohnung ein Antrag gestellt werden. Hat man das nicht gemacht, hat man erstmal Pech gehabt und muss den ganzen Kram halt nachholen.

Da das BAPersBw keine Glaskugel besitzt, aus dem es Umzüge von Soldaten oder Beamten herausliest, ist Eigeninitiative - im Sozialrecht als Mitwirkung betitelt - notwendig, um weiter TG zu bekommen.

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

KlausP

Ein Umzug (auch innerhalb einer Stadt/Gemeinde) ist doch für Soldaten sowieso meldepflichtig. (,,Meldung von Veränderungen in den dienstlichen und persönlichen Verhältnissen der Soldaten")
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Zitat von: Soldat987 am 11. November 2021, 10:29:32

Die darauf folgende Anerkennung der Wohnung kam zurück mit dem X an der falschen Stelle.
(Nicht Zusage der UKV oder sowas, das X ganz unten gemacht)
Mein damaliger S1 hat mich darauf hingewiesen dass das falsch ist, da wenn ich einmal TG Empfänger bin
kann man mir den Status nicht durch so einen "lapidaren" (nicht freiwilligen) Umzug wegnehmen.


Und warum haben Sie dies dann nicht zusammen mit dem S1 umgehend berichtigen lassen ? Vor der Versetzung...

Was steht genau auf der Anerkennung zur neuen Wohnung?

Welcher genaue Text steht hinter dem/den Kreuz/Kreuzen ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Soldat987

#6
Die erste Anerkennung der Wohnung von der Wiedereinstellung:


Ich musste umziehen da der Mietvertrag ein festes Ende hatte, da das ganze Haus modernisiert/kernsaniert werden sollte.
Dann kam Corona und ich wollte den Umzug schnell hinter mich bringen.
Ich bin exakt 2 Straßen weiter gezogen, ich seh sogar meine alte Wohnung von der neuen...
Umzug wurde an den S1 gemeldet, inkl.  Meldebescheinigung.
Auch die TG Stelle wurde vom Umzug unterrichtet.

Die zweite "Anerkennung"


Trennungsgeld wurde immer normal abgerechnet und gezahlt, sogar nach der zweiten "Anerkennung",
erst nach dem offiziellen Dokument zur Versetzung da fiel meiner TG Beraterin das auf.


LwPersFw

Wenn ich die zweite Anerkennung öffne ... ist es die erste...

Davon losgelöst...

Durch die erste Anerkennung durch das KC waren Sie TG-berechtigt.

Das dies korrekt in PerWiSys eingepflegt ist, lag ausschließlich in der Verantwortung des Dienstherrn.
Sie hatten auch keine Möglichkeit dies zu prüfen.
Ebenso gab es keinen Grund zu glauben das etwas nicht stimmt... denn Sie haben ja TG erhalten.

Dann sind Sie während des Bezug von TG umgezogen.
Damit ist auch die neue Wohnung berücksichtigungsfähig.
Den 1. Schritt... Meldung Umzug an Pers, haben Sie durchgeführt.
Den 2. Schritt... Antrag auf Anerkennung der neuen Wohnung auch.

Wenn dann hier ein Fehler passiert ist... Die Wohnung als nicht berücksichtigungsfähig eingestuft wurde...
hätte umgehend reagiert werden müssen, um das mit dem BAPersBw zusammen richtig zu stellen.

Wenn dies nicht erfolgt ist ... konnten die Folgemaßnahmen nur so laufen, wie jetzt geschehen.

Daran ändert auch nichts, dass Sie nach dem Umzug weiter TG bekommen haben.
Das muss der TG-Abrechner auf seine Kappe nehmen.
Warum hat er ohne dem Vorliegen eines neuen korrekten Anerkennungsschreibens des BAPersBw weiter TG gezahlt?


Aus meiner Sicht haben Sie eine kleine Chance hier noch etwas zu ändern...

Schreiben Sie einen Antrag auf Änderung der letzten UKV-Entscheidung.

Schildern Sie vom KC bis heute genau alle Vorgänge rund um dieses Problem...
Fügen Sie alle Unterlagen als Anlagen bei. z.B. auch die TG-Abrechnungen nach dem Umzug.

Bitten Sie um Berichtigung der zweiten Anerkennung und der letzten UKV-Entscheidung.

Das Ganze über Chef an BAPersBw.
Lassen Sie sich von der Einheit eine Abgabenachricht geben.

Ich sehe wenig Chancen ... denn Sie schreiben ja selbst, dass Ihr alter Pers auf die Probleme hingewiesen hat...Sie haben aber nicht darauf reagiert...

... aber ggf. haben Sie Glück

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Soldat987

Hallo.

Nach ewigem Hin- und her, hat man das Problem erkannt und gelöst.
Hier ist ziemlich viel hintereinander schief gelaufen, man kennt ja den Spruch mit den Köchen und dem Brei.
Ich kann jedem nur empfehlen bei solch wichtigen Dingen immer nachzufragen ob das alles so richtig ist.

Vereinfacht gesagt wurde meine erste Wohnung zwar damals anerkannt, es aber nie im System in Köln eingetragen.
Mein Umzug und die darauf neugestellte Anerkennung, wurde von einem ganz frischen Mitarbeiter bearbeit
und nach dem was im System stand (Nichts) abgelehnt.
Es haben sich dann ne Menge Menschen aus 2 verschiedenen Dienststellen dem Problem angenommen und die Fühlung zum Feind aufgenommen,
und das Problem wurde intern geklärt von einem sehr erfahrenen Mitarbeiter aus Köln.

Ich habe jetzt meine rückdatierte Anerkennung, und alles geht seinen Weg.

justice005

Danke für die Rückmeldung. Rückmeldungen sind hier im Forum leider sehr selten, daher ganz bewusst meinen Dank.


LwPersFw

Ich kann mich nur anschließen!

Und gebe... wie schon so oft... den Hinweis:

Wenn man ein Problem erkannt hat, oder darauf hingewiesen wird... nicht hoffen das alles glatt läuft... sondern aktiv schnellstmöglich klären...bzw. klären lassen.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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