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Dienstzeitverlängerung nach Befördung Oberfähnrich?

Begonnen von Seasamring, 19. Mai 2022, 19:55:10

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Seasamring

Guten Abend,

findet diese obligatorische Dienstzeitverlängerung um 3 weitere Jahre nach 15 Monante Studium (Beförderung Oberfähnrich) noch statt?

Hatte im Kopf das zunächst bei Einstellung zunächst nur 4 Jahre festgesetzt werden und erst nach Ablauf dieser Zeit dann eine Verlängerung um ein weiteres Jahr stattfindet.

Deepflight

Ja, Zwischenfestsetzungen finden nach wie vor statt.

Das Ganze dient dazu die Verpflichtungszeit an den Ausbildungsfortschritt zu koppeln, damit am Ende niemand der z.B. sein Studium nicht packt direkt auf X Jahre verpflichtet ist.

Seasamring

Danke

Also zusammengefasst:
Nach 6 Monaten Probezeit = 4 Jahre Festsetzung

Nach 30 Monaten sprich 15 Monaten Uni = 6 Jahre Festsetzung

Nach den Bachelor = 13 Jahre Festsetzung

oder?

F_K

Die Erstfestsetzung sind 4 Jahre - mit Dienstantritt.
Die Probezeit ist unabhängig davon.

Chern187

De facto startet man mit sechs Monaten, wenn man in dieser Zeit seinen Widerruf ablegt, dann werden es vier Jahre.

Nach den sechs Monaten verlängert sich die Dienszeit automatisch auf vier Jahre.

F_K

@ Chern187:

Leider sachlich nicht zutreffend.

Es gibt KEINE Dienstzeitfestsetzung 6 Monate, sondern eben zuerst min. 2 Jahre (hier 4 Jahre).

Probezeit ist ein völlig anderes Konstrukt als eine  Dienstzeitfestsetzung.

De facto und de jure startet man als OA mit 4 Jahren Dienstzeitfestsetzung.

Chern187

Angenommen das stimmte, dann würde §16a hier (https://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/__16a.html) überhaupt keinen Sinn ergeben.


KlausP

Die Dienstzeit aller (ungedienten) SaZ wird zunächst auf 6 Monate festgesetzt. Anschließend erfolgt für die höheren Laufbahnen eine stufenweise Festsetzung entsprechend dem Ausbildungsfortschritt. Und das gibt es schon so,lange, wie ich mit der Personalbearbeitung beidbeinig Bw zu tun hatte. 
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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