Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Beförderungszeit zum Fahnenjunker

Begonnen von FoxtrotYankee, 17. Juli 2022, 18:27:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

FoxtrotYankee

Hallo,
ich war bis zum 30.06. Feldwebelanwärter und habe Grundausbildung sowie Feldwebellehrgang erfolgreich durchlaufen. Zum 01.07. wurde ich in eine höhere Laufbahn übernommen und darf zeitgleich mit meiner Beförderung zum OG nun den Dienstgrad-Zusatz OA tragen. Am 01.10. beginnt mein OL, der bis nächstes Jahr andauert.

Meine Frage: Wie läuft das ab mit den Beförderungen. Normalerweise wird ein Offizieranwärter nach 12 Monaten Dienstzeit zum Fahnenjunker befördert. Da ich allerdings keine 12 Monate als OA gedient habe, sondern davon 6 Monate als FA stattfanden, frage ich mich, ob diese besagten Monate gemäß Gesetz angerechnet werden können. Gelesen habe ich, dass man zusammen mit den anderen Teilnehmern des OAJ befördert wird, aber im Gesetz steht drin, dass Dienstzeit angerechnet werden kann.

Da mein Feldwebellehrgang erfolgreich war, habe ich ja schon militärische Ausbildung genossen, die in meinen Augen verwendet werden könnte.

Wie seht ihr das?

Andi8111

Wir sehen das so, dass OA in der Regel zusammen mit ihrer Crew befördert werden. Einzelne Nachbeförderungen oder Beförderungen vor den anderen finden nur Ausnahmsweise statt.

Wenn die gesamte Dienstzeit als Ausbildungszeit gem. §27 Abs. 3 SLV angerechnet wird, ist eine Beförderung nach einem Jahr Dienstzeit zulässig.

Näheres erklärt der zuständige PersFw gern.


Ralf

Wenn du also der Crew 7/2022 zugeordnet bist, wirst du mit der Crew auch befördert, das wäre dann der 1.7.2023.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau