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Nachteile durch evtl. falsch angegebene Verurteilungen

Begonnen von Erc28000, 18. August 2022, 15:04:24

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Erc28000

Moin,

ich hatte vor ca. 2,5 Jahren, da war ich 16, eine Anzeige aufgrund von Btm Besitz. Das Ergebnis dieser Anzeige war, dass mir ein Gericht 20 Sozialstunden aufgetragen hatte, weil das Vergehen wohl noch als "Jugendsünde" eingestuft wurde. Nach Erfüllung der Sozialstunden kam ein Brief, dass die Anzeige aufgrund von Erfüllung der Auflagen fallen gelassen werde.   

Jetzt hatte ich die Tage mein Karrieregespräch bei der Bundeswehr für eine militärische Laufbahn als Feldwebel, dort kam wie üblich die Frage nach eventuellen Straftaten und Verurteilungen auf. Weil ich mir nicht 100%ig sicher war, ob ich mein oben genanntes Problem nennen muss, habe ich meinem Karriereberater alles bestmöglich erklärt. Da ich nicht weiß, ob er das nicht Hundertprozentig verstanden hatte, wie ich es ihm erklärt habe oder in der Frage keine direkte Antwort wusste, haben wir uns "geeinigt", dass mein Vergehen gegen das BtmG im Bewerbungsbogen angegeben wird.

Jetzt ist meine Frage, hätte ich die Sache angeben müssen?
Und falls nein, kann mir das zum Nachteil ausgelegt, dass ich es angegeben habe?

Natürlich kann keiner in die Glaskugel schauen, aber mich interessieren andere Sichtweisen in diesem Fall sehr!

Vorab schon mal danke für eure Antworten!

Lima123

Hallo Erc,

gut dass Sie alles angegeben haben. Ehrlich währt am längsten. §13 SG sollte bereits vor einer Einstellung selbstverständlich für Sie sein.
Und spätestens bei der obligatorischen Sicherheitsüberprüfung Ü1 wird sowieso alles auf den Prüfstand kommen.
Die bereits dort geforderte Zuverlässigkeit hätten Sie mit dem Verschweigen von Verurteilungen verspielt. Auch Tilgungsfristen sind zu beachten und die sind in Ihrem Fall noch nicht erfüllt.
Der MAD arbeitet mit Prognosen. In Ihrem Fall kann es durchaus sein, dass Sie als Bewerber abgelehnt werden, da der Vorfall einfach zu "frisch" ist.
Drogen und Waffenausbildung schließen einander aus. Warten Sie es einfach ab.
Viel Glück!

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