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Beförderung Oberleutnant

Begonnen von Existentiell, 02. September 2022, 09:47:16

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Existentiell

Hallo Kameraden, ich frage tatsächlich für einen Freund.

Folgende Problematik. Kameraden war Reserveoffizier. Beförderung zum Leutnant d.R am 28.04.2020. Im Mai 2021 folgte die Rückkehr zur Bundeswehr als Wiedereinsteller SaZ 12 mit jeweiliger Stelle als Zugführer A9/A10. Beförderung zum Oberleutnant wäre demnach zum 28.10.2022. BaPers sagt aber er würde zum im Januar 2023 befördert. Wie kommt das BaPers darauf. Unserer Meinung nach Leutnant -> Oberleutnant 2,5 Jahre.

Ich bitte nur um Antworten und Mithilfe von Kameraden die sich hier auskennen und danke euch.

Beuteberliner

Es sind immer Mindestbeförderungszeiten. Ohne Anspruch darauf, dass sie so auch eingehalten werden, weil es eine Beförderungsreihenfolge gibt.

Al Terego

Zitat von: Existentiell am 02. September 2022, 09:47:16BaPers sagt aber er würde zum im Januar 2023 befördert. Wie kommt das BaPers darauf.
Das BAPersBw schreibt bei solchen Anfragen normalerweise eine kurze Erläuterung dazu. Was hast Du denn als Antwort auf Deine schriftliche Anfrage erhalten?

BulleMölders

Zitat von: Al Terego am 02. September 2022, 10:43:25
Was hast Du denn als Antwort auf Deine schriftliche Anfrage erhalten?
Falsche Fragestellung, die Frage muss lauten: "Was hat der Freund denn als Antwort auf seine schriftliche Anfrage erhalten?"
Den schließlich fragt der TE ja für einen Freund.  ;) ;) ;)

Al Terego

Zitat von: BulleMölders am 02. September 2022, 10:57:22
Falsche Fragestellung, die Frage muss lauten: "Was hat der Freund denn als Antwort auf seine schriftliche Anfrage erhalten?"
Den schließlich fragt der TE ja für einen Freund.  ;) ;) ;)

Asche auf mein Haupt, ich vergaß, es ist ja wieder mal dieser ominöse "Freund"  8)

Ralf

Liegt vielleicht daran, falls das gemeint war:
Wer die Mindestvoraussetzungen am 28.10 erfüllt, kann dann erst in die Beförderungsreihenfolge aufgenommen werden. Er kommt frühestens also im November in die Lesung, die Ende November abgeschlossen ist. Dann wird im Dezember die Liste bestandssicher geprüft, die Urkunde administriert, muss unterschrieben werden etc pp und bis die in der Einheit ist, ist Januar. Davon unabhängig kann die Planstelleneinweisung auch 3 Monate rückwirkend erfolgen.
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Deepflight

Die Beförderung setzt eine Mindestdienstzeit von 2.5 Jahren im DG Leutnant voraus.
Jetzt ist der "Freund" ja damals Leutnant der Reserve geworden, dort ist es ja so das er neben der Stehzeit für die Beförderung auch eine Mindestanzahl von RDL-Tagen braucht, damit die Bewährung im Dienstgrad für die Beförderung als erfüllt angesehen wird. Hätte er diese Tage als Reservist erfüllt dann wäre er als Reservist ab frühestens 28.10.2022 beförderungsreif.
Ich meine mich zu erinnern das es 24 Tage sind.

Jetzt ist er wieder aktiver Soldat, in der Vorschrift steht 2.5 Jahre, also läufts genau so wie Ralf schreibt.
Zwei Monate plus ein paar Tage Wartezeit ist vollkommen ok.

Ausserdem, sehts es mal anders rum. Die Vorschrift geht davon aus, dass die 2.5 Jahre Stehzeit aktiv Erfahrung gesammelt wurde. Hat er ja aber nicht, denn er ist im Mai 2021 wiedereingestellt worden. Klar, bei Resis die immer nur zeitlich begrenzt bei der Truppe sind muss es da ein Hilfskonstrukt -die RDL-Tage-geben. Bei den aktiven Soldaten geht man aber im Normalfall davon aus das die wirklich Erfahrung gesammelt hsben.
Wenn dein "Freund" jetzt bis zur Wiedereinstellung null Tage geübt hat wird er mit nur 19 Monaten wirklicher Arbeit im DG oder so befördert....die "normalen" Lt müssen 30 Monate jeden Tag ihren Dienst leisten.
Wenn der Fall so liegt könnte man sogar sagen, dass er echt gut dran ist weil die Zeit in der Reserve mitzählt, obwohl er da nix militärisches gemacht hat.

Daher, die Zeit bis Januar ist gem. Schilderung von Ralf eh vollkommen ok, und imho vor dem letzteren Aspekt sogar schon fast eine Bevorzugung, weil BAPersBw schlicht nach Kalenderzeit arbeitet.

existentiell66

Danke erst einmal für die Antworten. Fakt ist: Paragraph 43 sagt das dazu.
(5) 1Die Reserveoffiziere können erst nach einer Zeit befördert werden, die für Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit als Dienstzeit für die Beförderung nach dieser Verordnung mindestens vorausgesetzt wird. 2Außerdem ist vor jeder Beförderung ein Wehrdienst von mindestens 24 Tagen zu leisten.

Der Kamerad hat nach seiner Beförderung noch 10 Monate aktiv geübt. Also 24 Tage erfüllt. Desweiteren steht nirgendwo das die 2,5 Jahre aktiv auf einem Dienstposten erfüllt sein müssen. Versteht ihr was ich meine?

Ralf

Das sind ja nun zwei unterschiedliche Dinge: ich hatte dazu ausgeführt, wieso eine Beförderung erst nach dem 28.10. physisch erfolgen wird. Du zweifelst ja nun den 28.10. an. Das lässt sich also so nicht miteinander vergleichen.
ZitatAuch BaPersBw steht mit dieser Frage auf dem Schlauch.
Naja, "das BAPersBw" ist ja groß, da soll der PersFhr seinen BAV fragen, wie sich die Zeiten zusammensetzen und wann denn faktisch F-Term ist.

Und dann gibt es noch weitere zeitliche Kriterien, die zu beachten sind (im AusbGang mit/ohne Studium und hier ist die BU besser oder schlechter als der Durchschnitt (vgl. A-1340/111) dann 2,5 oder halt eben 3 Jahre. Einfach zu sagen, es sind 2,5 Jahre ist falsch. Da muss man schon genau reinschauen.
Und auch für RDL gelten die zeitlichen Voraussetzungen der aktiven Soldaten, d.h. jemand, der als Lt im selben Jahr seine 24 Tage ableistet, hat damit noch nicht die Voraussetzungen erfüllt.
ZitatDie Beförderung von Reservistinnen und Reservisten ist erst nach Ablauf einer Zeit zulässig,
die für Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten und Soldatinnen auf Zeit oder Soldaten auf Zeit als
Dienstzeit mindestens vorausgesetzt
wird. Sie rechnet von der Einstellung in die Bundeswehr oder,
falls sie in einem bestimmten Dienstgrad abgeleistet sein muss, vom Tage der Beförderung zu
diesem Dienstgrad.
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F_K

Werden die Verständnisprobleme des Freundes des Lt / des Lt jetzt noch erläutert oder kann der Thread geschlossen werden?

(Nochmal: Ralf hat explizit dargestellt, wie der zeitliche Ablauf ist, und warum aus administrativen Gründen hier eine Beförderung etwas "verspätet" erfolgen MUSS, unbenommen der Einweisung in eine Planstelle, ggf. rückwirkend).

Ralf

Ich habe hier zusätzlich mal aufgeräumt und zwei Hinweise:
a) @TE: du hast einen angemeldeten Account, bitte nutze den, wir mögen es nicht, wenn mit mehreren Namen hier jemand schreibt.
b) @all: auf der Sachebene bleiben.
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Deepflight

Ich denke das Thema ist abschließend besprochen, die Sachlage wurde ja erläutert.
Ausserdem steht in der Vorschrift explizit drin das es Mindestdienstzeiten sind....ich meine sogar explizit da steht irgendwo das in der Regel längere Stehzeiten erforderlich sein werden. Von daher ist das aus meiner Sicht durch....min 2.5 Jahre oder eben mehr gem. Den Darstellungen von Ralf.

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