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Wiedereinstellung als Uffz

Begonnen von Mattek_1984, 06. Juli 2022, 08:55:38

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Mattek_1984

Guten morgen Liebe User,
zu Mir: 37 Jahre alt, Hauptschulabschluss mit Fachkraft Lagerlogistik Ausbildung durch Umschulung, keine "erst" Ausbildung.
Von 11/19 - ende 02/20 SaZ Mannschaften, habe den widerruf genutzt um eine Umschulung zu Beginnen. Diese habe Ich jetzt Erfolgreich beendet mit Gesamt Note 2.

Habe schon ein Beratungsgespräch geführt, Pandemie bedingt leider nur am Telefon.
Die Dame war sehr nett und hat auch alles so aufgenommen wie Ich es gern möchte.
Möchte gern als Wiedereinsteller zurück, jedoch als Uffz FD in der Logistik. Wunschverwendungen wären Nachschub Uffz L071, MatDispo Uffz L070 und Trans Uffz SK M670.
Wurde 07/19 mit T1 gemustert, 11/19 dann Start bei den PzGren in Viereck, Grundausbildung habe Ich bestanden.
Möchte nun gern HUT bleiben, jedoch in der Streitkräftebasis.
Nun meinte die gute Frau am Telefon das Ich wieder ins KarrC eingeladen werde, zwecks Testung. Dies stellt kein Problem dar, möchte Ich ja nun Uffz werden.
Jedoch hat die Dame auch gesagt das Ich die GA nochmal machen muss? Gelesen habe Ich aber das dies nicht der Fall sein soll.
Kann mir jemand eventuell genaueres dazu sagen?

Mit freundlichen Grüßen

Ralf

Wiedereinsteller machen keine Grundausbildung mehr, es sei denn, es werden Einzelvereinbarungen getroffen (ist schon zig Jahre her und es steht ausreichend GA-Kap zur Verfügung).
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Mattek_1984

Guten Tag,
melde mich mal mit einem Update zurück.
Habe die Uffz Eignung leider nicht bekommen (warum? wurde nicht gesagt), könnte jedoch wieder als Mannschaften einsteigen mit meinem alten DG.
Habe eine Stelle in Heimatnähe angeboten bekommen, jedoch ist die darin angegebene Einheit nicht unter diesem Standort auffindbar.

Die Stelle soll als LuftUgSdt SK besetzt werden, Org.-Bereich SKB, UTB Lw in der 3./LogBtl 163 in Burg.

Habe schon Forumssuche sowie Google gequält aber finde das LogBtl 163 nur in Delmenhorst.
Kann mir hier jemand sagen ob die 3./ in Burg Stationiert ist oder ist da vielleicht ein Fehler unterlaufen?
Erreiche leider den Einplaner nicht und wollte daher mal hier nach fragen.

Bis dahin

Mit Kameradschaftlichen Grüßen


Ralf

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Mattek_1984

Vielen Dank für die schnelle Antwort Ralf.

Eine kleine frage hab Ich dennoch, darf Ich als Mannschafter den jeden Tag nach Hause fahren? Ein Weg sind ca 70 km.

Wohnung wurde anerkannt, es wurde nur erläutert das man dadurch Trennungsgeld bekommen kann bzw. Fahrkostenerstattung.




Ralf

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Mattek_1984

Wie sieht es den dann aus mit der Erstattung von Fahrkosten durch TG Berechtigung?

Lg

Löwe von Eutin

Sprechen Sie Ihren Rechnungsführer darauf an, es ist seine Aufgabe Sie darüber aufzuklären und Ihnen zu helfen.

Trennungsgeld wird Ihnen nur nach erfolgter Antragstellung gewährt.

Dies geschieht i.d.R. durch die Nutzung des "Stiwie" Computerprogramms, an einem Dienstrechner.

Pro Kilometer können sie mit 0,20€ rechnen.

Angemon84

ist es so schwer die Forumssuche zu benutzen? Vielleicht hat es ja mit der Unteroffizierseignung nicht geklappt, weil die Eigeninitiative fehlte....  :o
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62240.0.html

thelastofus

In der Regel gibt es in den ersten Tagen noch einen Unterricht vom ReFü da kann man solche Fragen auch klären. Und bis zum Dienstantritt kann man ja auch noch das KC bemühen.

ZitatVielleicht hat es ja mit der Unteroffizierseignung nicht geklappt,

oder der Abbruch der Lfb? Ist ja auch egal.

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