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Dienststelle hat keine Truppenküche => Verpflegungspauschale?

Begonnen von Trieb90, 07. September 2022, 20:52:12

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Trieb90

Guten Tag,

meine neue Dienststelle verfügt über keine Truppenküche, somit kann ich keine Gemeinschaftsverpflegung zu mir nehmen und muss diese selbst organisieren.

Gibt es für SaZ'ler eine Art Verpflegungspauschale, weil der Dienstherr mir keine Truppenküche stellt ? Muss der Dienstherr überhaupt eine Truppenküche stellen ? Die Mehrkosten fürs verpflegen sind hierzu höher, als ein Soldat, dem eine Truppenküche zu Verfügung gestellt wird?

Vorschriften zu wären hierzu sehr hilfreich

Grüße

Ralf

Ich müsste mich sehr täuschen, aber nur FWDL/RDL haben einen Anspruch auf Truppenverpflegung siehe § 17 WSG.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

SaZ/BS haben keinen Anspruch.
Sie können aber unter bestimmten Voraussetzungen zur Teilnahme verpflichtet werden.
Relevant ist die Bereitstellung von GemVpfl bei den § 3 TG-Empfängern.

Für FWDL bzw. RDL sind die genauen Formulierungen in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

FWDL

https://www.gesetze-im-internet.de/wsg_2020/__17.html

RDL

https://www.gesetze-im-internet.de/usg_2020/__23.html



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

alpha_de

Als SaZ ist die Verpflegung deine Privatangelegenheit, lediglich Trennungsgeldempfänger erhalten eine Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand.

Es gibt einige Dienststellen ohne Truppenküche.

F_K

Nur so als Anmerkung:

Da Reservedienstleistende inzwischen den "Tagessatz  Verpflegung" grundsätzlich ausgezahlt bekommen, haben auch diese keinen "Anspruch" mehr auf Truppenverpflegung - es ist also gleich / ähnlich geregelt wie bei SaZ / BS. (nach kurzem Überfliegen scheint es mir bei FWDLern genauso zu sein).

Ist ja auch sachgerecht - eine (gleiche) Lösung für alle Soldaten, egal welches Dienstverhältnis.
(Früher war dies anders zu regeln, da Wehrpflichtige ja nur ein "Taschengeld" bekommen haben, und daher auf Sachleistungen angewiesen waren).

Die zitierten Gesetze "regeln" den Sonderfall (z. B. Einsatz), dass die Verpflegung "befohlen" ist, und dann wird diese kostenlos zur Verfügung gestellt (da gab es in der Vergangenheit Diskussionen, ob man diese dann bezahlen muss .... dies ist nun geregelt).

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