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SBU Vergleichsgruppe?

Begonnen von DJMoin, 28. März 2023, 17:22:28

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DJMoin

Hallo,

ich plane dieses Jahr BS/OffzMilFd zu stellen sobald die Aufrufe am schwarzen Brett hängen.

Ich weiß rechnerisch, dass ich für diesen Antrag eine Sonderbeurteilung + PEP kriege.

Erfolgt in dem Fall wieder eine Reihung unter den Antragsstellern innerhalb der Kompanie?

Erfolgen in dem Fall wieder Chef Abstimmungsgespräche?


Oder wird bei einer SBU wirklich der einzelne Betrachtet ohne Acht auf Einhaltung der Grenzen von A,B,C? (5,10,15%)

Grüße

Ralf

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PSO

Zitat von: Ralf am 28. März 2023, 18:02:20
Bei SBU gibt es keine Vergleichsgruppe.

Das ist so nicht ganz richtig!
Wenn im Rahmen von Auswahlverfahren SBU zu erstellen sind (aktuell auch BS UoP), werden diese SBU sehr wohl in einer Vergleichsgruppe erstellt und gereiht!
Anders ist es im neuen BU-Cockpit gar nicht mehr möglich! Ebenso muss der Prüfer Rw diese Gruppen nach den Vorgaben (Inkl. Binnendifferenzierung) prüfen und freigeben.

Ralf

Du hast vom Grundsatz her ja Recht, wenn man iR einer Auswahlkonferenz für alle eine SBU anfordert.
Ist es aber aufgrund individueller Konstellation erforderlich, wird man wohl eher selten bis kaum auf der Ebene der Zweitbeurteiler eine genügend große Vergleichsgruppe hinbekommen, um Richtwerte einhalten müssen.
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LwPersFw

Aus den FAQ für Beurteilende:

"5.6.5. Wird in Auswahlverfahren das Gesamturteil den Leistungswert ersetzen?

In Auswahlverfahren wird maßgeblich die Vergabe des Gesamturteils Einfluss auf die Reihung haben.


5.6.6 Die Frage stellt sich mit Blick auf die Notenstufen für Vergleichsgruppen < 20.
Es mag vorkommen, dass in einer DstSt auch nach Zusammenlegung aller zu Beurteilenden (z.B. A12 TrDst) unter einen Zweitbeurteiler eine Vergleichsgruppe deutlich unter 20 bleibt.
In der Vorschrift wird die max. Zahl für A-B/C auf 45% begrenzt.
Die Beispiele in der Anlage der Vorschrift sind (leider) so, dass bei 7 Beurteilungen (3,15) und 16 (7,2) jeweils Werte herauskommen, die abgerundet werden müssen.
Wie ist es aber bei Vergleichsgruppen von z.B. 6 (2,7) oder 8 (3,6); ist dort kaufmännisch aufzurunden oder im Sinne der Vorschrift abzurunden?
Oder wie ist mit Vergleichsgruppe von 1 bzw. 2 umzugehen; sind diese immer gleich 0 zu setzen?



Nach strenger Mathematik ließe auch eine 5%-ige Überschreitung im Wege der Einzelfallgerechtigkeit bei einer Vergleichsgruppe von zwei Personen keine Vergabe in den Wertungen A, B oder C
und dementsprechend erst Recht auch nicht bei einer Vergleichsgruppe mit nur einer Person zu.

Natürlich muss aber auch in solchen Kleinstvergleichsgruppen die Vergabe von Wertungen der Stufen A, B oder C möglich sein, allerdings immer nur dann, wenn bei Anlegen eines
mit Vergleichsgruppen größer zwanzig vergleichbaren Beurteilungsmaßstabes (hinreichende Differenzierung) eine solche Wertung gerechtfertigt ist.

Es ist immer abzurunden, da die Richtwertvorgaben als Maximalvorgaben zu werten sind. Die SLV verlangt die Einhaltung der Richtwertvorgaben spätestens auf der Ebene der Leiterinnen und Leiter der
Organisationsbereiche, wenn Vergleichsgruppen ebenenübergreifend personenunabhängig zusammengefahren werden.

Sollte dort in einer (Gesamt-) Vergleichsgruppe bei den Gesamturteilen mehr als 10,00 % bei A, mehr als 15,00 % bei B und/oder mehr als 20,00 % bei C herauskommen, wird die Leiterin oder der
Leiter des jeweiligen Organisationsbereichs eingreifen und das Anlegen eines vergleichbaren Beurteilungsmaßstabes einfordern, bei dem anschließend die Richtwertvorgaben eingehalten werden."



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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