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Berufssoldat-DU Vorgeschlagen

Begonnen von Zibbo, 29. November 2022, 17:26:56

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Zibbo

Guten Tag Kameraden,

ich bitte euch um Hilfe bzw Einschätzung, ggf. auch kameradschaftliche Beratung in meiner im Folgenden dargelegten Situation.
Ich bin junger Berufssoldat, HptFw und derzeit in Behandlung aufgrund mehrerer Erkrankungen (PTBS, Depressionen und Herzporblemen/ Bradykardie und Extrasystolen)
Ich versuche nun schon seit einem Jahr wieder dienstfähig zu werden (Medikamententherapie/ Psychotherapie/ Traumatherapie) Bisher hat sich mein Zustand in der temporär immer mal wieder verbessert, aber auch dann verschlechtert. Ich bin gefühlt in einem Teufelskreis. Im Rahmen der Therapie und auf empfehlung entsprechender Fachärzte wird eine Rückkehr in meine alte Verwendung (Kampftruppe Heer) ausgeschlossen.
Nun hat mein Truppenarzt, in Verbindung mit meinem Therapeuten, mir in einem vertraulichen Gespräch die Option der Dienstunfähigkeit angeraten.Er sieht den Wunsch "wieder Soldat zu sein" als unrealistisch. Ich könne ja diesbezüglich mit meinem DV verbindung aufnehmen und um diese Überprüfung bitten. Er und auch mein Therapeut schätzen die Heilungschancen in einem geregelten Zivilleben als wahrscheinlicher ein.
Ich bin bei diesem Vorschlag hin und her gerissen. Auf der einen Seite gibt es natürlich Vorteile wenn ich mit meinem alten Leben abschließe und einen neuen Fokus setzen kann, auf der anderen Seite habe ich Angst, dass ich dann unterversorgt bin bzw auch im zivilen "nicht klarkomme"
Ich habe das Problem, dass ich zum Schädigungszeitpunkt Zeitsoldat war und das WDB-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ich kenne mich nur grob mit der Versorgungslage aus und weiß, dass ich eine Grundsicherung als Ruhegehalt bekäme.
Ich weiß allerdings nicht, ob meine BU-Versicherung im Rahmenvertrag dann greift oder wie ich mich krankenversichern müsste?
Vielleicht gibt es hier Kameraden, die selber ähnliches durch haben oder aber sich einfach in der Materie auskennen. Ich wäre um jede Info oder um jeden Tipp dankbar.
Achja, einen Termin mit dem Sozialdienst habe ich in knapp 2 Wochen, allerdings lässt mir das alles keine Ruhe seit meinem Gespräch gestern.
Vorab schonmal vielen Dank.

Horrido – Joho!
Zibbo

Maj a.D.

Falls Sie Mitglied im Bundeswehrverband sind, heute gleich da anrufen. Deren Experten können auch Auskunft geben und sie können schon erste wichtige Informationen sammeln, bevor Sie den Termin beim Sozialdienst haben.

LwPersFw

Zitat von: Zibbo am 29. November 2022, 17:26:56

Ich habe das Problem, dass ich zum Schädigungszeitpunkt Zeitsoldat war und das WDB-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.


Sprechen wir hier über einen möglichen Einsatzschaden ?

Oder beruht die WDB auf einem sonstigen dienstlichen Bezug ?

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schwarzbacher

Sollte es zu einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit kommen und sie aufgrund dessen Versorgungsbezüge erhalten, dann zahlt auch die Dienstunfähigkeitsversicherung des Rahmenvertrages.
Sie schreiben zwar von BU-Versicherung, aber meinen sicherlich eine Dienstufähigkeitsversicherung. Oder? Meine Erachtens bietet der Rahmenvertrag nur DU-Versicherungen, was auch Sinn macht. Diese zahlt dann solange Sie wegen Dienstunfähigkeit Versorgungsbezüge bekommen. Dieser Anspruch endet gemäß Vertrag meist mit der besonderen oder allgemeinen Altersgrenze. Sollte aber auch in Ihrem Vertrag so stehen. Das heiß, Sie bekommen die DU-Rente vom Rahmenvertrag nicht lebenslang.

Zibbo

Danke für die Antworten

@LwPersFw: Ja die Schädigungen sind auf einen Auslandseinsatz in Afg zurückzuführen. Im Einsatzzeitraum war ich allerdings noch Zeitsoldat. Der WDB-Antrag hat keinen zusätzlichen dienstlichen Bezug.


@ Schwarzbacher: In der Sache bin ich eben verunsichert. In meinen Unterlagen steht "Berufsunfähigkeit". Allerdings habe ich die Versicherung vor 13 Jahren, wie alle meiner damligen Kameraden, auf dem Unteroffiziersanwärterlehrgang abgeschlossen. Ich hoffe das man uns damals nicht "über den Tisch gezogen hat". Ich bin bisher immer von Dienstunfähigkeit ausgegangen, weil in der Beratung damals logischerweise auch gesagt wurde, dass wir ne zusätzliche Absicherung benötigen, falls wir durch z.B Schädigung im Ausland, dienstunfähig entlassen würden...
Danach immer brav bezahlt aber nie wieder mit beschäftigt....

LwPersFw

Zitat von: Zibbo am 30. November 2022, 23:26:45

@LwPersFw: Ja die Schädigungen sind auf einen Auslandseinsatz in Afg zurückzuführen. Im Einsatzzeitraum war ich allerdings noch Zeitsoldat. Der WDB-Antrag hat keinen zusätzlichen dienstlichen Bezug.


Dann gehe ich einmal davon aus Sie sind in der Schutzzeit für Einsatzgeschädigte ?

Dieses Status würde ich nicht aufgeben, solange Sie nicht wirklich eine stabile gesundheitliche Phase erreicht haben, die eine vernünftige Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben ermöglicht!

Denn bei diesem Schritt können für einen BS "Fallen" lauern :  z.B. diese >  https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.msg702119.html#msg702119



Und - ja, Sie müssen sich vom Gedanken lösen wieder "Kämpfer" zu sein...

Aber wenn Sie nicht ein psychisches Problem mit dem Soldat sein als Solches haben ...

Wäre doch die Option in eine Verwendung außerhalb der Kampftruppe zu wechseln... ??

Zumal Sie ja schreiben das Sie ein junger BS sind ...

Wie lange sind Sie denn schon BS ?

Denn auch hier kann eine Falle lauern, wenn die WDB doch nicht anerkannt werden sollte.

Es ist ein deutlicher Unterschied bei den Versorgungsbezügen, ob Entlassung im Rahmen DU mit anerkannter WDB, oder ohne !

Zitatdass ich eine Grundsicherung als Ruhegehalt bekäme.

Da reden wir von der sog. Mindestversorgung:

"Das Mindestruhegehalt ist entweder mit 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt)
oder
mit 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt) gesetzlich festgelegt.

Es wird der im Vergleichswege festgestellte höhere Betrag gezahlt. Grundvoraussetzung ist dabei, dass der Beamte eine zu berücksichtigende Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat."


Quelle: dbb

Sollten Sie entlassen werden, stellt sich ja die Fragen:

+ Reicht mir dies + DU-Rente + ziviler Verdienst zum Leben ?
+ Wie wird es ab Eintritt in die Altersrente sein ?
+ Was ist, wenn ich auf Grund meiner gesundheitlichen Probleme keinen gut bezahlten Job dauerhaft ausüben kann ?



Deshalb --- lassen Sie sich viel Zeit, bevor Sie überhaupt das Thema DU selbst erwägen!
Solange Sie in der medizinischen Phase der Schutzzeit sind ... können Sie alles ganz in Ruhe durchdenken !
Kritisch würde es hier erst, wenn die behandelnden Ärzte feststellen, dass Sie trotz weiterer Behandlung nicht mehr als Soldat verwendet werden können und damit das Ziel der Schutzzeit nicht mehr erreichbar ist...



Wie wird denn aktuell Ihr GdS von den Ärzten eingeschätzt, denn auch daraus ergeben sich Auswirkungen bei der Versorgung, egal ab SaZ oder BS ?

Hier ist die Frage : dauerhaft 30 bzw. 40 oder 50 und mehr.

z.B. die 150.000 € Einmalzahlung bekommen Sie - egal ob SaZ oder BS - erst ab einem dauerhaften (prognostizierten) GdS 50 !




Werden Sie von einem Lotsen für Einsatzgeschädigte betreut ?




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Zibbo

Danke für Ihre ausführliche Antwot.

Ich bin noch nicht in der Schutzzeit. Ich habe aber vor Kurzem einen entsprechenden Antrag formuliert. Zu Beginn meiner Krankheit war die depressive Symptomatik so ausgeprägt, dass ich über mehrere Monate nichts geregelt bekommen habe und mich auch zusätzlich dafür geschämt und verkrochen habe. Durch Hilfe von Außen habe ich nun die entsprechenden Vorgänge (WDB, Schutzzeit, Kontakt zum Sozialdienst usw.) einleiten können.
Ein Lotsen-Kontakt soll über den Sozialdienst erfolgen. 


Ich bin seit 3 Jahren Berufssoldat.

Ich verstehe Sie grundsätzlich so, dass Sie zu einer Aufnahme in die Schutzzeit und zum Abschluss des WDB-Verfahrens raten, bevor ich über Dinge wie DU überhaupt nachdenke?

Ich bzw vermutlich auch der Truppenarzt kommen überhaupt nur drauf, da ich mich seit einiger Zeit in ziviler Therapie befinde und dort die Arbeit mit Tieren den größten Erfolg gebracht hat. Mein Therapeut sieht darin eine Chance, später auch beruflich etwas in diese Richtung zu machen.
Eine Verwendung außerhalb der Kampftruppe ist für mich momentan schwer vorstellbar, da ich dann immer die Selbstzweifel habe bzw daran erinnert werde " zu schwach zum kämpfen gewesen zu sein" und zusätzlich die Sorge dort auch zu versagen.
Deshalb bin ich grundsätzlich auch bereit, finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen, wenn ich dafür wieder einen Sinn bzw eine Aufgabe im Leben finde. Aber es muss irgendwo überhaupt realistisch umsetzbar sein, deshalb meine Nachfragen hier.

Zu GdS gibt es noch keine Prognose, dazu soll demnächst nochmal ein stationärer Aufenthalt stattfinden.

christoph1972

Grundsätzlich soll die Schutzzeit der Genesung bzw. der Verbesserung der gesundheitlichen Situation - körperlich wie seelisch - dienen.

Das Ganze erstmal in Ruhe angehen und nichts überstürzen und erstmal die Therapien abschließen. Der Lotse unterstützt dabei. Das ganze Prozedere mit WDB und Einsatzschädigung erfordert vor allem Geduld und nochmals Geduld und ein Umfeld, was den Geschädigten unterstützt.

Der "Papierkram" und das Drumherum wirken auf viele Geschädigte etwas befremdlich und unpersönlich.

Es gibt durchaus soldatische DPen die mit Tieren umgehen, wenn sicher auch eher sehr wenige. Ich meine, es gibt die frühere Gebirgstragtierkompanie, die heißt jetzt aber irgendwie anders und die Diensthundeschule in Mayen und evtl. auch noch an bestimmten Instituten des ZSanDst, wobei das evtl. auch zivile DP sein könnten.

Das ist aber sicher noch Zukunftsmusik. Evtl. hilft ja auch bei der Stabilisierung ein Therapiehund. Es gab da mal einen Bericht zu ....
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

LwPersFw

Zitat von: Zibbo am 01. Dezember 2022, 12:01:40

Ich verstehe Sie grundsätzlich so, dass Sie zu einer Aufnahme in die Schutzzeit und zum Abschluss des WDB-Verfahrens raten, bevor ich über Dinge wie DU überhaupt nachdenke?


Nach meiner rein persönlichen Meinung... ja.

Denn dies gibt erst mal eine grundsätzliche Sicherheit.

Auf dieser Basis können Sie dann "in Ruhe" die medizinische Behandlung durchlaufen.

Und hier sollte z.B. daran gearbeitet werden, sich davon zu lösen:

ZitatEine Verwendung außerhalb der Kampftruppe ist für mich momentan schwer vorstellbar, da ich dann immer die Selbstzweifel habe bzw daran erinnert werde " zu schwach zum kämpfen gewesen zu sein" und zusätzlich die Sorge dort auch zu versagen.

Könnten Sie dies überwinden, müssten Sie nicht den sicheren Status Berufssoldat aufgeben, wenn die Weiterverwendung in einer neuen Verwendung möglich ist.

Sind Sie in der Schutzzeit, besteht ggf. auch, wie schon genannt, die Verfügbarkeit eines Therapiehundes...

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/individuell-trainierte-therapiehunde-haben-ihren-preis-dbwv-sieht-bmvg-in-der-pflicht



Auch wenn es jetzt ggf. verlockend ist den "einfacheren" Weg zu gehen... raus aus der Bw und neu zivil beginnen...

Sind Sie aber erst mal entlassen... und dies ggf. ohne anerkannte WDB... kann das gravierende Folgen haben, wenn Sie dann doch nicht wie gedacht im Zivilen Fuss fassen können...


Seit wann läuft denn schon der Antrag zur Aufnahme in die Schutzzeit  ?

Haben Sie dazu schon eine Rückmeldung von der ZALK bekommen ?


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Beuteberliner

Zum Thema "Berufssoldat in der Kampftruppe": Nur die wenigsten Feldwebel bleiben bis zu ihrer Pensionierung in einer typischen "Kampftruppenverwendung" in kämpfenden Einheiten. Sondern sie werden in Stäben, Kommandos oder anderen Dienststellen wie Ämtern verwendet. Denn der Dienstherr ist daran interessiert, dass in kämpfenden Verwendungen Soldaten eingesetzt werden, deren körperliche Leistungsfähigkeit diesen Dienst erlaubt und ist somit auch lebensälteren Kameraden zur Fürsorge verpflichtet, dass sie die körperlichen Anforderungen ihres Dienstpostens gerecht werden.

Auch wenn man dies als lebensjünger Soldat nicht für möglich hält, ist man ab Mitte-Ende 40 regelmäßig nicht mehr so körperlich belastbar und leistungsfähig wie in jüngeren Jahren.

Insofern empfehle ich Ihnen auch, die Heilbehandlungen fortzusetzen und zu sehen, einen Dienstposten zu finden, in dem Sie Ihre Stärken einsetzen können, anstelle sich auf einen unabsehbar riskanten Weg mit Status- Berufs- und "Firmenwechsel" ins Zivilleben zu stürzen und das ggf. auch noch vor dem Hintergrund, die Heilbehandlung fortzusetzen.

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