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ROA i.W. mit Vordienstzeit

Begonnen von LF, 07. Januar 2023, 22:51:56

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LwPersFw

Zitat von: LF am 09. Januar 2023, 10:16:35

Ich hätte vorbehaltlich der Geschichte mit der Vordienstzeit eine Sofortzusage für den ROA i.W. bekommen.


Dies ist doch der wesentliche Tatbestand.


Und auch wenn @Ralf zu Recht geschildert hat ...

Zitat von: Ralf am 08. Januar 2023, 10:47:18

Da wir im letzten Jahr zwei Fälle hatten, die auch durch das FF Referat im BMVg genau deswegen abschlägig bewertet ggü. der WB  wurden, messe ich dem keine Erfolgschance zu.


Sie haben nichts zu verlieren ... sondern können ggf. nur gewinnen...

Ggf. war ja bei den von @Ralf genannten Fällen weder dem BMVg noch der WB der Vorgang aus dem Wehrbericht 2014 bekannt ...

Also ... wie von mir vorgeschlagen verfahren ...

Und wenn dann doch die Eingabe erforderlich ist ... in dieser auch abschließend das Folgende aufnehmen und die Frage stellen, warum man bei Ihnen,
in Verbindung mit dem Vorgang aus 2014, nicht auch eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann.

ZitatDas BMVg und BAPersBw nehmen es in der Anwendung der SLV auch sonst nicht immer so genau...

... So verbietet die aktuelle SLV den Laufbahnwechsel zum Feldwebel, wenn kein Realschulabschluss vorliegt...

... sondern nur ein HSA + förderlichen Beruf.

Entgegen der SLV werden diese Kameraden aktuell aber nicht vom Laufbahnwechsel ausgeschlossen.

Wenn BMVg / BAPersBw wollen ... geht Vieles ...  ;)

Und da wir in einem Rechtsstaat leben, sollte zumindest im Rahmen der Einzelfallprüfung geprüft werden, ob auch beim TE von den Vorgaben der SLV abgewichen werden kann... im Sinne der Sache ... nämlich einen positiv geprüften Bewerben auch sachgerecht einstellen zu können.


Wenn es am Ende dann doch bei einer Ablehnung bleibt ...  dann ist das so ...
Aber ggf. haben Sie ja auch das Quäntchen Glück...  ;)



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

panzerjaeger

Zählen Reserveübungen in diesem Zusammenhang auch als "Vordienstzeit"?

Ein Freund von mir hat vor einigen Jahren 9 Monate Wehrdienst geleiset, in den letzten drei Jahren etliche Monate Reserveübungen beim Heimatschutz etc. geleistet, und überlegt jetzt ROA i.W. als SaZ 2 zu machen.

Der erste befragte Karriereberater wusste gar nichts von den max. 3 Jahren für die RO-Ausbildung, und der zweite war hingegen der Meinung, dass auch sämtliche RD mit als Vordienstzeit gelten würden.
Stimmt letzteres?

Beste Grüße,
der Panzerjäger.

F_K

@ Panzerjäger:

Meines Wissens nach werden bei einer Neu- / Weiterverpflichtung von Soldaten alle Wehrdienstzeiten entsprechend berücksichtigt - also FWDL, GWD, SaZ und auch Reservedienstleistungen.

Insoweit erscheint die Aussage des zweiten Beraters zumindest schlüssig.

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