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Gibt es eine Frist für Weiterverpflichtungen?

Begonnen von Ehm.Gren, 18. April 2023, 09:18:40

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Ehm.Gren

Guten Morgen,

Ich bin seit oct2013 Soldat, habe mich an der Offizierlaufbahn versucht und bin am Studium gescheitert. Jetzt bin ich in der Laufbahn der Feldwebel und mache eine Ausbildung zum Notfallsanitäter. Die Versetzung zu meinem Dienstposteb habe ich vor 2 Jahren unterschrieben. Ich bin jetzt also im 2. Ausbildungsjahr. Gestern habe ich einen Anruf erhalten ich müsse nochmal eine Weiterverpflichtung von 8 Jahren unterschreiben, da meine Dienstzeit als OA nicht "angerechnet" werden kann und ich dann fast keine Restdienstzeit als ausgebildeter Notfallsanitäter hätte. Aktuell beläuft sich meine Restdienstzeit nach der Ausbildung auf ca. 9 Monate.
Jetzt zu meiner Frage:
Gibt es keine Frist für sowas? Es kommt mir etwas wahllos vor das die Weiterverpflichtung nach 2 Jahren der Unterschrift und 1,5 Jahre nach Beginn der Ausbildung kommt. Versteht mich bitte nicht falsch, ich bin gerne Soldat und habe kein Problem damit diese Zeit auch zu dienen. Mir geht es nur um eine andere Sichtweise auf diesen, mir sehr komisch vorkommenden, Verwaltungsakt.

Danke im voraus für eure Einsichten

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

christoph1972

Grundsätzlich gibt es keine Frist, zumindest meiner Kenntnis nach, das wäre eine Frage für Ralf oder LwPersFw.

Die ZAW zum NFS hätte wohl eigentlich erst genehmigt werden dürfen, wenn die entsprechende Weiterverpflichtungserklärung vorher abgegeben worden wäre. Denn ZAW setzen nach meiner beschränkten Kenntnis eine entsprechende Verpflichtungszeit vor Beginn der ZAW voraus.

Aber da lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Denn der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebietet die Genehmigung einer ZAW nur dann, wenn auch eine entsprechende Nutzungsdauer der Ausbildung nach Beendigung noch gegeben ist.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

KlausP

Zitat... Die ZAW zum NFS hätte wohl eigentlich erst genehmigt werden dürfen, wenn die entsprechende Weiterverpflichtungserklärung vorher abgegeben worden wäre. ...

Das meinte ich mit ,,gepennt".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: christoph1972 am 18. April 2023, 09:56:07
Grundsätzlich gibt es keine Frist, zumindest meiner Kenntnis nach, das wäre eine Frage für Ralf oder LwPersFw.
Nein, es gibt keine Frist. Normalerweise wird einer Änderung der Verwendung, der Lfb o.ä. nur stattgegeben, wenn alles vorliegt, also auch eine Verpflichtungserklärung mit ausreichend Restnutzungszeit.
Liegt nicht ausreichend Zeit vor (also so wie jetzt 9 Monate), müsstest du aus der Ausbildung herausgenommen werden.
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Helft mit, dass es so bleibt.


christoph1972

Zitat von: KlausP am 18. April 2023, 10:25:36
Zitat... Die ZAW zum NFS hätte wohl eigentlich erst genehmigt werden dürfen, wenn die entsprechende Weiterverpflichtungserklärung vorher abgegeben worden wäre. ...

Das meinte ich mit ,,gepennt".

Böse Menschen würden jetzt evtl. Schadensbearbeitung rufen und einen Vermögensschaden sehen ...
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

.. der ja tatsächlich in erheblicher Höhe im Raum steht.

Aber ist ja noch "reparierbar" ...

SebM

Die Frage vom TE wurde zwar beantwortet, aber ich habe dazu auch nochmal eine Frage.

Muss man diese Weiterverpflichtung unterschreiben? Mir war damals (durch die Umstellung der Laufbahnen) etwas ähnliches passiert. Ich wurde vom FmUffz zum ItUffz umgeschult, da ich keine Ausbildung hatte erhielt ich auch eine ZAW ohne dass ich mich weiterverpflichten musste (ich war SAZ 8 mit Restdienstzeit von 3 Jahren). Zum Ende der ZAW wurde mir dann gesagt, ich muss mich auf SAZ 14 weiterverpflichten, da ich ja die ZAW erhalten habe. Zudem war mein DP auch schon nachbesetzt und mit der Weiterverpflichtung sollte ich mich auch mit der Versetzung einverstanden erklären. Dies lehnte ich aber ab, da diese auch 800 km von meinem alten Standort entfernt war und ich auch schon Pläne für die Zeit nach der Bundeswehr hatte.

Letztendlich durfte ich dann regulär in den BFD (unter Abzug von 1/2 Jahr wegen der ZAW), aber auch erst nachdem ich mich gegen diese Maßnahme gewehrt habe.

F_K

@ SebM:

Es ist ein SELBSTverpflichtung - also keine "Pflicht".

Im Falle des TE würde dann aber die Ausbildung abgebrochen werden müssen.

SebM

Danke, beim TE steckte er ja mitten in der ZAW. Da würde man diese ja dann abbrechen müssen.

Bei mir war es kurz vor den Prüfungen. Es wurde zwar "gedroht" mich herauszunehmen, aber ich durfte diese trotzdem machen.

F_K

@ SebM:

Ja - schlecht für den Kameraden und die BW - daher vermutlich sinnvoller, sich zu verpflichten.

In Deinem Fall hast Du halt Glück gehabt.

SebM

Das stimmt, was sicherlich auch teilweise an meinem S1 Bereich lag, der das etwas verschludert hat.

Einerseits wär ich auch gern in der Bw geblieben, aber man muss ja auch abwägen ob es für einen Sinn macht.

Damals gab es ja nicht so viele Optionen und noch als älterer Sdt Fw zu werden auch keine wirkliche Option, da man nur 1x einen Antrag auf BS/OffzMilFD stellen konnte.

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