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ROA nach Studium mit zweijähriger Dienstzeit

Begonnen von Marinello, 22. Juni 2023, 09:17:48

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Marinello

Hey Leute,

ich brauche mal das Wissen der Gruppe.
Seit längerem überlege ich nach meinem Studium zurück zur Bundeswehr zu gehen - als ROA. Da die Einstellungschancen und die Hochwertigkeit des ROAs über Lehrgänge außerhalb der BW doof sind, will ich das in der Dienstzeit machen. Soweit ich das von der Karriereberatung weiß, geht das als SAZ2 oder SAZ3 - die Chancen genommen zu werden sind da auch nicht schlecht.

Zum Problem bzw. zu meiner Frage:
Nach der Schule war ich für 22 Monate FWDL - also knapp zwei Jahre. Laut Karriereberater habe ich damit zu viel Dienstzeit, um als ROA genommen zu werden. Da würde nur eine Gesamtdauer von drei Jahren gehen - ich habe aber schon zwei Jahre und müsste für den ROA noch mind. zwei weitere Jahre machen. Was insgesamt also vier Jahre wären - und leider nicht geht. Allerdings weiß ich von Kameraden, dass auch sie vorher FWDL 22 o.ä. waren und als SAZ2 den ROA gemacht haben.

- Gibt es da neue Regelungen?
- Weiß jemand mehr?
- Kennt jemand einen Trick oder so?

Das wäre wirklich super ärgerlich, wenn das auf Grund meiner vorherigen Dienstzeit nicht klappen würde... und ehrlich gesagt komplett absurd. Von wegen Zeitenwende etc.

Lg Marinello

Eifel

Zitat von: Marinello am 22. Juni 2023, 09:17:48

Da die Einstellungschancen und die Hochwertigkeit des ROAs über Lehrgänge außerhalb der BW doof sind, will ich das in der Dienstzeit machen.
Lg Marinello


Kannst du den Satz mal bitte erläutern?

christoph1972

Moin!

Das wird so nicht klappen. Da bleibt wohl nur ggf. die Einstellung im Oberfähnrich-Modell. Zeitenwende und Personalmangel heißt eben nicht, dass es nach den Wünschen der Bewerber läuft, sondern dass immer noch die Prinzipien aus Art. 33 GG gelten. Nur werden bestimmte Anforderungen eben ggf. etwas kulanter betrachtet. Das Laufbahnrecht kann damit nicht gebeugt bzw. gebrochen werden.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

wolverine

Wobei diese Regelung gerade in der Zeitendwende und bei Personalmangel dringend reformiert gehört. Mir konnte noch niemand den Sinn erklären. Wenn ein GWDL, FWDL oder auch SaZ anschließend noch ROA werden will für 2 oder 3 Jahre, soll er das doch machen. Vielleicht geht er dann noch auf OA, was wieder einer mehr wäre. Oder man hat eben eine ResOffz-Stelle besetzt. Ich sehr da nirgends Regelungsbedarf.
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Ralf

Zitat von: wolverine am 22. Juni 2023, 10:21:40
Wobei diese Regelung gerade in der Zeitendwende und bei Personalmangel dringend reformiert gehört. Mir konnte noch niemand den Sinn erklären. Wenn ein GWDL, FWDL oder auch SaZ anschließend noch ROA werden will für 2 oder 3 Jahre, soll er das doch machen. Vielleicht geht er dann noch auf OA, was wieder einer mehr wäre. Oder man hat eben eine ResOffz-Stelle besetzt. Ich sehr da nirgends Regelungsbedarf.
Sie wird gerade überdacht und es gibt einen workaround, nämlich die Einstellung als OATrD mit einer Verpflichtungszeit von am Beispiel des 22 Monate FWD vn 4 oder 5 Jahren. Es steht ja so in der SLV, was an sich keine Begründung ist, sondern nur der Grund.
Grund ist u.a., dass die Bundeswehr nicht nur ausbildet ohne einen Nutzen zu haben. Nun könnte (ohne die in der SLV vorhandene Einschränkung) ja jeder sich für den ROA iW bewerben, also auch ein StUffz FA, der gerade seine komplett Ausbildung durchlaufen hat, den Antrag stellen und sich durchsetzt in der ERF und wäre zu übernehmen. Er scheidet dann mit Beendigung seiner ROA-Ausbildung aus; das ist nicht das Ziel.
Der ROA iW wurde ursprünglich für Ungediente konzipiert.
Erklären kann dir das auch Herr E., wenn du das nächste mal übst  8)
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wolverine

Da wäre doch einfach eine Einschränkung des Laufbahnwechsels in bestimmten Amortisationszeiten von bestimmten Ausbildungen zu formulieren. Klar und verständlicher Grund ist, dass ein Z13 FA nicht kurz nach seiner ZAW mit dem ROA aus seiner Verpflichtung rauskommen soll. Wobei er ja auch dann grundsätzlich an seine Verpflichtungserklärung gebunden wäre, oder?

Der ROA an sich ist ja eine "Ausbildungslaufbahn".
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Ralf

ZitatDa wäre doch einfach eine Einschränkung des Laufbahnwechsels in bestimmten Amortisationszeiten von bestimmten Ausbildungen zu formulieren.
Das war ja schon nicht möglich in Bezug auf MilFD und Altersgrenze, dass man das über die Restnutzungszeit gesetzlich regelt.
ZitatDer ROA an sich ist ja eine "Ausbildungslaufbahn".
Eben, ist ja auch eine Reservelaufbahn und keine aktive.
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F_K

@ wolverine:

Du willst nicht ernsthaft versuchen, einen Aufstieg bei Eignung per Regelung zu verhindern?

wolverine

Warum nicht über den Bedarf und damit die Funktionalität der Streitkräfte? Das wäre auch ein verfassungsrechtlicher Gegengrund, mit dem abzuwägen ist.
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F_K


wolverine

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