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Fragen zur laufenden Bewerbung

Begonnen von DerSchorch95!, 11. Juli 2023, 21:02:04

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DerSchorch95!

Guten Tag,

bisher habe ich leider keinen Bestätigungslink erhalten (DerSchorch95), so schreibe ich als "Gast".

Bei meiner Bewerbung ist ein Problem aufgetreten. Den Test habe ich im Karrierecenter erfolgreich abgeschlossen und eine Feldwebeleignung erhalten. Eigentlich war ich als StUffz FA (ITFw InfoVarb) ab Oktober eingeplant. Natürlich unter der Voraussetzung, dass ich den Berufsabschluss im Sommer schaffe. Leider wurde ich aufgrund fehlender Voraussetzungen nun letzte Woche nicht zur mündlichen Abschlussprüfung (Externenprüfung) zugelassen, da mir 1 Monat "Berufserfahrung" fehlt. Die schriftlichen Prüfungen konnte ich noch absolvieren, da von der IHK durch ein Rechenfehler die Zusage erteilt wurde. Der IHK Abschluss ist als Fachinformatiker FR Systemintegration geplant.

Nun habe ich eine Frage dazu. Besteht die Möglichkeit, im Oktober erstmal als Msch FA eingestellt zu werden, und dann wenn ich im Februar den IHK Abschluss bestehe zum StUffz FA nachzubefördern? Das wäre dann zumindest auch innerhalb der ersten 6 Monate und die Bw könnte mich falls ich die dann nicht bestehe, immer noch entlassen. Ansonsten meinte der Einplaner, würde er mir eine Stelle mit ZAW heraussuchen (dadurch würde die Bw und ich aber auch Zeit "verlieren"). Ansonsten würde ich die jetzige Stelle verlieren und dann hoffen, dass es im Januar eine ähnliche Stelle gibt. Ärgerlich wäre nur, da die jetzige auch heimatnah wäre.

Im Gespräch mit dem Einplaner zeigte er mir noch eine Alternative auf. Ich habe eine (vollschulische) Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement (IHK-Abschluss) mit FHR (Schnitt 2,4) und danach 2016 noch eine Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen. Nun arbeite ich aber seit November 2018 nicht mehr in dem Bereich, sondern im IT Support. Über meinen Arbeitgeber habe ich auch etliche Microsoft Zertifikate gemacht.

Die Alternative, die er mir anbot wäre der EinsFüFw oder FlugberaterFw (den EinsFüFw habe ich als Alternative eingetragen und von ihm auch eine kurze Beschreibung der Tätigkeit erhalten). Ein paar Berichte darüber habe ich auch gelesen. Er meinte, es könnte dann auch im Oktober bzw. Januar dann als StUffz FA in der Verwendung losgehen.

Könnte ich dann trotzdem um Freistellung (es wären insgesamt 3 Tage, 2 Tage schriftlich im November und 1 Tag im Januar/Februar mündlich) für die Externenprüfung erhalten, um die Berufsausbildung zum Fachinformatiker abzuschließen? Ich möchte dann nicht die Tätigkeit wechseln, aber es wäre ansonsten eine vergebene Möglichkeit, da ich schon mehrere Monate auf den Abschluss hinarbeite). Und vielleicht für die Bundeswehr auch interessant, da ich dann 2 Ausbildungen besitze.

Vielleicht kennt ihr ähnliche Fälle, wo eine Ausbildung noch nachgeholt werden konnte und dann so verfahren wurde.

DerSchorch95!

Wenn ich als EinsFüFw anfangen würde ist es eigentlich problematisch, dass ich fast 5 Jahre in meinem eigentlichen Beruf nicht mehr gearbeitet habe? Teile habe ich zwar im Support auch nutzen können (Personalplanung, Materialbewirtschaftung), aber nur in geringerem Maße.

Der Einplaner meinte dann noch, dass es wohl auf eine Stelle dann auch eine Verpflichtungsprämie gäbe.

Ralf

ZitatNun habe ich eine Frage dazu. Besteht die Möglichkeit, im Oktober erstmal als Msch FA eingestellt zu werden, und dann wenn ich im Februar den IHK Abschluss bestehe zum StUffz FA nachzubefördern? Das wäre dann zumindest auch innerhalb der ersten 6 Monate und die Bw könnte mich falls ich die dann nicht bestehe, immer noch entlassen. Ansonsten meinte der Einplaner, würde er mir eine Stelle mit ZAW heraussuchen (dadurch würde die Bw und ich aber auch Zeit "verlieren"). Ansonsten würde ich die jetzige Stelle verlieren und dann hoffen, dass es im Januar eine ähnliche Stelle gibt. Ärgerlich wäre nur, da die jetzige auch heimatnah wäre.
Ich sehe das nicht, dass du auf die selbe Stelle eingestellt werden kannst, zum einen ist sie darauf ausgerichtet, dass jemand mit Beruf kommt (ohne Beruf beträgt die Ausbildungszeit 2 Jahre länger und der DP wäre vakant. Zum anderen, falls du die Prüfung nicht schaffst ist es ja auch nicht gesagt, dass du bei der Bw die entsprechende ZAW machen dürftest (weil schon durchgefallen).
Das kannst du nur mit deinem Einplaner besprechen, denn der kennt die Modalitäten deiner Stelle und ob er sich auf das Risiko einer Einplanung einlässt, dazu muss er auch ggf. mit dem Verband sprechen.

ZitatWenn ich als EinsFüFw anfangen würde ist es eigentlich problematisch, dass ich fast 5 Jahre in meinem eigentlichen Beruf nicht mehr gearbeitet habe? Teile habe ich zwar im Support auch nutzen können (Personalplanung, Materialbewirtschaftung), aber nur in geringerem Maße.

Der Einplaner meinte dann noch, dass es wohl auf eine Stelle dann auch eine Verpflichtungsprämie gäbe.
Es ist ohne Relevanz, wie lange du nicht Beruf gearbeitet hast, der Abschluss zählt.

Da man ja immer wieder von schlechter Beratung spricht (Gutes wird naturgemäß als selbstverständlich hingenommen) , hier wurde gut beraten und es ist auch ein Beispiel, warum es eben nicht immer innerhalb von wenigen Tagen klappt, insbesondere, wenn es dann noch in Einzelabsprachen mündet.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Thomi35

Zitat von: DerSchorch95! am 11. Juli 2023, 21:02:04
Guten Tag,

bisher habe ich leider keinen Bestätigungslink erhalten (DerSchorch95), so schreibe ich als "Gast".

Erledigt!

DerSchorch95!

Zitat von: Thomi35 am 12. Juli 2023, 12:20:08
Zitat von: DerSchorch95! am 11. Juli 2023, 21:02:04
Guten Tag,

bisher habe ich leider keinen Bestätigungslink erhalten (DerSchorch95), so schreibe ich als "Gast".

Erledigt!

Ich kann mich leider nicht anmelden, da kommt die Meldung dass die Email-Adresse vor dem Einloggen erst überprüft werden muss.

DerSchorch95!

Zitat von: Ralf am 12. Juli 2023, 05:33:34
ZitatNun habe ich eine Frage dazu. Besteht die Möglichkeit, im Oktober erstmal als Msch FA eingestellt zu werden, und dann wenn ich im Februar den IHK Abschluss bestehe zum StUffz FA nachzubefördern? Das wäre dann zumindest auch innerhalb der ersten 6 Monate und die Bw könnte mich falls ich die dann nicht bestehe, immer noch entlassen. Ansonsten meinte der Einplaner, würde er mir eine Stelle mit ZAW heraussuchen (dadurch würde die Bw und ich aber auch Zeit "verlieren"). Ansonsten würde ich die jetzige Stelle verlieren und dann hoffen, dass es im Januar eine ähnliche Stelle gibt. Ärgerlich wäre nur, da die jetzige auch heimatnah wäre.
Ich sehe das nicht, dass du auf die selbe Stelle eingestellt werden kannst, zum einen ist sie darauf ausgerichtet, dass jemand mit Beruf kommt (ohne Beruf beträgt die Ausbildungszeit 2 Jahre länger und der DP wäre vakant. Zum anderen, falls du die Prüfung nicht schaffst ist es ja auch nicht gesagt, dass du bei der Bw die entsprechende ZAW machen dürftest (weil schon durchgefallen).
Das kannst du nur mit deinem Einplaner besprechen, denn der kennt die Modalitäten deiner Stelle und ob er sich auf das Risiko einer Einplanung einlässt, dazu muss er auch ggf. mit dem Verband sprechen.

ZitatWenn ich als EinsFüFw anfangen würde ist es eigentlich problematisch, dass ich fast 5 Jahre in meinem eigentlichen Beruf nicht mehr gearbeitet habe? Teile habe ich zwar im Support auch nutzen können (Personalplanung, Materialbewirtschaftung), aber nur in geringerem Maße.

Der Einplaner meinte dann noch, dass es wohl auf eine Stelle dann auch eine Verpflichtungsprämie gäbe.
Es ist ohne Relevanz, wie lange du nicht Beruf gearbeitet hast, der Abschluss zählt.

Da man ja immer wieder von schlechter Beratung spricht (Gutes wird naturgemäß als selbstverständlich hingenommen) , hier wurde gut beraten und es ist auch ein Beispiel, warum es eben nicht immer innerhalb von wenigen Tagen klappt, insbesondere, wenn es dann noch in Einzelabsprachen mündet.

Danke, dass ich das mit dem Einplaner nur klären kann ist mir bewusst. Es ging mir jetzt erstmal nur darum, ob überhaupt die Möglichkeit bestünde so zu verfahren. Es ist natürlich ärgerlich, dass es bei 4,5 Jahren Berufserfahrung (zur Prüfung waren es nicht ganz 4,5 Monate deswegen auch das Problem) nur daran scheitert, da ich durch Schulungen usw. wahrscheinlich mehr als die meisten Azubis gelernt habe. Aber es ist nun mal so, das kann man nicht ändern.

Wir haben deswegen heute auch ein längeres Gespräch geführt (heute war es mir leider nicht möglich persönlich hinzukommen, das machen wir dann morgen). Wie Du schon erwähnt hast ist das ohne den Beruf erstmal nicht möglich. Er meinte, er könnte mit einem Vermerk das Risiko eingehen da ich die ersten Monate ja eh erstmal nur die GA mache und ich dann das Zeugnis dann nachreiche. Aber wie Du schon sagst, ist dann die Frage wie es weitergeht wenn es wieso auch immer doch nicht klappt. Variante 2 die er mir jetzt angeboten hat, war Einstieg zum April 2024 für die gleiche Verwendung (aber anderer Standort) und wenn Interesse besteht, die Zeit bis dahin als SaZ Msch/FWDL überbrücken und wenn es nicht klappen sollte eine Umplanung versuchen.

Er hat mir jetzt eine Stelle als EinsFüFw geblockt, es gäbe aber auch noch Möglichkeiten als FlugberaterFw und morgen schließen wir dann die Einplanung ab.

Ist es richtig, dass die EinsFüFw in Erndtebrück, Kalkar und Holzdorf beheimatet sind? Und die FlugberaterFw auf verschiedenen Fliegerhorsten/Flugplätzen?

Die GA findet dann in Heide an der USLw statt oder? Er meinte, ich soll vorab schon einmal anfragen, ob es dann möglich ist im November 2 Tage frei für die Abschlussprüfung zu kriegen. Er macht aber zu den Unterlagen auch einen entsprechenden Eintrag. Ist das in der GA ohne Probleme möglich? Ich denke später wird das eher schwieriger, die Möglichkeit besteht ja immer nur im Mai/November.

Zu Deiner Bemerkung gute/schlechte Beratung:
Ja, das stimmt. Gute Dinge nimmt man immer als selbstverständlich. Ich muss sagen sowohl der Karriereberater (der war von der Lw, was schon sehr interessant war so gab er mir den Tipp mit den Verwendungen) als auch der Einplaner haben sich wirklich sehr viel Mühe gegeben. Aber wie in den Wald hineinruft... wenn der Bewerber sich nicht wirklich vorbereitet und auch nicht daran denkt, dass eine Wunschverwendung am Wunschstandort nicht immer möglich ist und nicht nur in böser Absicht verweigert wird kann ich auch verstehen wenn es mal nicht so positive Erlebnisse gibt. Natürlich gibt es (wie in jedem Bereich) gute und schlechte Mitarbeiter, aber ich denke die Meisten sind im Karrierecenter motiviert für den Bewerber das Bestmöglich herauszuholen. Ansonsten wäre es auch schwierig, genug zu finden. Ich bin aber auch froh, dass man sich durch die Bundeswehrseiten und Euer Forum schon gute Möglichkeiten hat sich umfassend zu informieren (wenn man denn will). Aber das erlebe ich bei unseren neuen Kollegen auch regelmäßig, die Vorstellungen fernab der Realität haben.

DerSchorch95!

Es ist zwar schade, dass es dann mit der heimatnahen ITFw-Stelle nicht klappt, bzw das Risiko mir dann auch zu groß ist dass es schiefgeht. Aber mein Freund und ich überlegen eh schon seit längerem wegzuziehen (er ist eh zu mir nach Berlin gezogen, also nicht so an die Stadt gebunden). Da passt es vielleicht ganz gut.

Die Ausbildung für EinsFüFw/FlugberaterFw sind so wie es für mich klingt auch ziemlich fordernd und die Tätigkeit sehr interessant. Meine IT-Kenntnisse kann ich ja sicherlich in gewissen Rahmen da auch mit einbringen.

Ralf

ZitatIst es richtig, dass die EinsFüFw in Erndtebrück, Kalkar und Holzdorf beheimatet sind? Und die FlugberaterFw auf verschiedenen Fliegerhorsten/Flugplätzen?
Das kann man so grob sagen, ja. FlugberaterFw sind dann auch noch in den entsprechenden vorgesetzten Dienststellen.
ZitatDie GA findet dann in Heide an der USLw statt oder? Er meinte, ich soll vorab schon einmal anfragen, ob es dann möglich ist im November 2 Tage frei für die Abschlussprüfung zu kriegen. Er macht aber zu den Unterlagen auch einen entsprechenden Eintrag. Ist das in der GA ohne Probleme möglich? Ich denke später wird das eher schwieriger, die Möglichkeit besteht ja immer nur im Mai/November.
Ja in Heide, dann weiter nach Appen. Ob bzw. eher wann das in der GA möglich ist, muss man halt nach dem Dienstplan sehen, aber wenn Vorgesetzte das unterstützen und wollen, findet sich idR ein Weg.
ZitatAber wie in den Wald hineinruft... wenn der Bewerber sich nicht wirklich vorbereitet und auch nicht daran denkt, dass eine Wunschverwendung am Wunschstandort nicht immer möglich ist und nicht nur in böser Absicht verweigert wird
Absolut richtig.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Thomi35

Zitat von: DerSchorch95! am 12. Juli 2023, 13:20:10
Zitat von: Thomi35 am 12. Juli 2023, 12:20:08
Zitat von: DerSchorch95! am 11. Juli 2023, 21:02:04
Guten Tag,

bisher habe ich leider keinen Bestätigungslink erhalten (DerSchorch95), so schreibe ich als "Gast".

Erledigt!

Ich kann mich leider nicht anmelden, da kommt die Meldung dass die Email-Adresse vor dem Einloggen erst überprüft werden muss.

Jetzt sollte es funktionieren.

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