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Freistellung vom mil.Dienst wg. Ausbildungsbeginn

Begonnen von Gast94, 21. September 2023, 14:02:24

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Gast94

Guten Tag,

meine Frage lautet ob es möglich ist sich  mehr als 3 Monate sich vom mil. Dienst freistellen zu lassen. Habe DZE 31.12.24 und die meisten Ausbildungen / Stellenangebote die für mich in Frage kommen beginnen am 01.09.24. ( alles im öffentlichen Dienst, Beamtenverhältniss).   Mit KpFw und KompaniChef habe ich bereits eine mündliche Zusage das Sie die Freistellung befürworten würden bzw. mir keine Steine in den Weg legen würden.( Mein Nachfolger ist da und wird bereits eingearbeit, sind zu 3 in einem Büro was nur für 2 DP vorgesehen ist. Und 1Sdt. ist mehr als ausreichend für die Arbeit. Der DP ist ein sehr "entspannter"). 

Mit den 3 Monaten Freistellung kann ich sozusagen ab dem 01.10. eine Ausbildung/ Direkteinstellung beginnen. Mir würde also 1 Monat fehlen. Beim KarrCenter habe ich angerufen aber die konnte mir nicht wirklich weiterhelfen. Bei meinen BFD Berater muss ich erst einen Termin vereinbaren.

Könnte man sich eventuell für den einen Monat kommandieren lassen ?  Oder den kompletten Monat September Urlaub nehmen ? Oder hat hier eventuell jemand einen anderen ratschlag ?

Der nächste Einstellungstermin wäre ab dem 01.05.25 glaube ich. Ich möchste aber nicht dann noch länger "rumsitzen" da dass einen wirklich belastet und krank macht.
Wie gesagt Chef und Spies unterstützen mich auch und würde alles befürworten was nach Vorschriftlage(Gesetzeslage möglich ist.

BulleMölders

#1
Urlaub aufsparen und soweit möglich Sonderdienste schieben und die Ausgleiche dafür in dem Monat nehmen. Da sieht der Chef auch gleich das einem das selber wichtig ist und man nicht nur auf das wohlwollen des Dienstherren hofft.

Habe ich zu meinem Dienstzeit ende auch gemacht. Mir fehlte auch ein Monat, zu den 3 Monaten vom Chef, welche ich mit Urlaub und "Überstunden" überbrückt habe. Und schon passte der 1.9. als Einstellung im Vorbereitungsdienst.
Allerdings war das auch noch in den 1990er Jahren.

Wenn es auch bei dir die Beamtenlaufbahn sein soll, dann solltest du vorab mit dem zukünftigen Dienstherrn abklären ob eine Einstellung rechtlich möglich ist, wenn due noch Soldat bist. Bei mir musste man damals ein wenig tricksen, da das Landesrecht zwei Dienstherren nicht zugelassen hat. Habe die ersten vier Monate dann als Praktikum absolviert.

Hängt aber von der Rechtslage der jeweils gültigen Beamtengesetze ab.

LwPersFw

Ich gehe einmal davon aus Sie sind im neuen BfD-Recht...

"Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten (Berufsförderungsverordnung - BFöV)

§ 16 Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung

(1) Maßnahmen der beruflichen Bildung werden nur gefördert, wenn sie bis zum Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses begonnen werden;
     die Förderung kann bis zum Erreichen der jeweiligen Förderungshöchstdauer nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes erfolgen.

(2) Eine Maßnahme der beruflichen Bildung in Vollzeitform kann ausnahmsweise bis zu drei Monate vor dem Dienstzeitende gefördert werden, wenn

1. der Beginn der Maßnahme unabänderlich ist und
2. durch die Förderung eine Verzögerung bei der Umsetzung des Förderungsplans vermieden wird."



Weitere Ausführungen dazu in A1-1355/0-5019 , Kap 5.2


Genau mit dem BfD besprechen...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


Gast94

#4
ZitatWenn es auch bei dir die Beamtenlaufbahn sein soll, dann solltest du vorab mit dem zukünftigen Dienstherrn abklären ob eine Einstellung rechtlich möglich ist, wenn due noch Soldat bist. Bei mir musste man damals ein wenig tricksen, da das Landesrecht zwei Dienstherren nicht zugelassen hat. Habe die ersten vier Monate dann als Praktikum absolviert.

Hängt aber von der Rechtslage der jeweils gültigen Beamtengesetze ab.
Lief das Praktikum dann auf Kommandierungsbasis ?

BulleMölders

Nein, war ja weiterhin in meiner Dienststelle auf dem Dienstposten und hatte ja "nur" Urlaub.

Wo und wie ich meinen Urlaub verbringe ist ja meine Sache. Und danach war ich ja in BfD der alten Art, also Freistellung vom Dienst für 15 Monate. In der Zeit war der Vorbereitungsdienst dann auf Sonderdienstvertrag. Dann kam irgendwann die Entlassung und ich wurde ganz normal Beamter auf Probe.

LwPersFw

Bitte beachten ... die Erfahrungen von @BulleMölders beruhen auf dem alten BfD-Recht !

Das neue BfD-Recht sieht z.B. grundsätzlich keine Freistellung während der Dienstzeit vor. Also wird auch nicht "ersatzweise" kommandiert...

Ausnahme bzgl. Freistellung : siehe oben zitiert und dazu die Ausführungen in der genannten Regelung


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Gast94

Alles klar danke für die Infos. Dann habe ich erstmal ein paar Pkte die ich mit meinem BFD Berater nochmal besprechen werde.


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