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MFT

Begonnen von Gast111, 14. Oktober 2023, 16:33:36

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Gast111

Hallo,
Habe da etwas gefunden wo ich eine frage habe.

§ 18
Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
(1) Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter ist zu folgenden Dienstgraden und nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1.
zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.
zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3.
zum Unteroffizier nach zwölf Monaten,
4.
zum Stabsunteroffizier nach 24 Monaten und
5.
zum Feldwebel nach 36 Monaten.
Die Mannschaftsdienstgrade ab dem Dienstgrad ,,Obergefreiter" müssen nicht durchlaufen werden.
(2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter erhalten eine allgemeinmilitärische Laufbahnausbildung und eine mehrmonatige militärfachliche Laufbahnausbildung in Form von Lehrgängen. Sie dürfen zum Feldwebel befördert werden, wenn sie eine Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss ersetzt werden. Im Falle des Nichtbestehens eines Teils der Feldwebelprüfung kann dieser Teil einmal wiederholt werden.

Heißt das wenn man eine ZAW erfolgreich abgeschlossen hat das man dort entspannt an die sache ran gehen kann ?

Und wie verhält es sich wenn man >36 Monate dabei ist muss man dann mit Ausbildung bzw. ZAW zum FW befördert werden ohne den MFT erfolgreich abgelegt zu haben ?

Ralf

Das kommt ja ganz auf die Verwendung an ob die ZAW der Anteil der LfbPrüfung ist.
Wenn du bspw. EinsFüFw wirst, machst du zwar eine ZAW BüroKfm, die ist aber nicht der militärfachliche Teil der LfbPrüfung.
Das ist dann der Fachlehrgang zum EinsFüFw, ohne den und Bestehen kein Fw.
Wenn die ZAW auch die entsprechende Qualifikation enthält (ich schätze mal bei den Notfallsanitär ist das der Fall), dann bedarf es keiner weiteren militärfachlichen LfbPrüfung.
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Helft mit, dass es so bleibt.

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