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Betrieblicher Lohnsteuerjahresausgleich???

Begonnen von Computerfreund, 18. November 2023, 16:32:53

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Computerfreund

Guten Tag zusammen,

ich habe am Anfang des Monats geheiratet und bin mit meiner Frau (Teilzeit ohne Abzüge) in die Steuerklassen 3/5 gewechselt.
Jetzt habe ich mir die ein oder andere Info im Elsterforum eingeholt.
Dort wurde mir geschrieben, dass die Bundeswehr jetzt automatisch einen betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich machen würde. Somit würde ich behandelt werden, als wäre ich schon seit dem 01.1.2023 verheiratet und könnte mit ner Nachzahlung rechnen.
Das hört sich sehr ominös an, wer kann mir da mal Infos zu rausgeben?

BulleMölders

Die Steuerklassen 3/5 sind immer ein wenig probematisch. Da kann es tatsächlich oftmals zu Nachzahlungen bei der Einkommensteuererklärung kommen. Das die Bundeswehr einen Lohnsteuerjahresausgleich vornimmt wage ich mal zu bezeweifeln. Eventuell werden die Abzüge anhand ihrer neuen Steuerklasse berechnet und Sie bekommen überzählich gezahlte Abzüge ausgezahlt.
Diese gut aufbewahren, denn wenn sie nicht 80% und mehr des Haushaltseinkommen erwirtschaften, dann kommt es bei der Einkommensteuerveranlagung für 2023 auf jeden Fall zu nachzahlungen an das Finanzamt. Es sei den sie haben hohe Werbungskosten oder andere negative Einkünfte, die mit den positiven aus der selbständigen Tätigket verrechnet werden können.

Deffinitiv kann das aber nur sagen wenn man die kompletten Steuerlichen Verhältnisse von Ihnen und Ihrer Frau kennt. Deshalb mein Rat, wenden Sie sich an einen Steuerberater/Steuerberaterin oder an einen Lohnsteuerhilfeverein.

justice005

Grob übern Daumen lohnt sich Steuerklasse 5/3, wenn der eine Partner mehr als das Doppelte des anderen verdient. Wenn dann noch ein paar Dinge zum Absetzen dazu kommen (ordentliche Pendlerpauschale, Dienstreisen, Kinderbetreuung, haushaltsnahe Dienstleistungen, berufsbedingte Aufwendungen, Versicherungen, Vorsorge etc.), dann kann man auch bei 5/3 mit einer Rückzahlung rechnen.

Im ersten Jahr (!) können die Zahlen aber noch variieren, weil man tatsächlich für das gesamte Jahr veranlagt wird. Es wäre also tatsächlich denkbar, dass sie jetzt eine Nachberechnung seitens der Bundeswehr kriegen und jede Menge Geld auf Ihrem Konto vorfinden, aber umgekehrt bei der nächsten Steuererklärung eine Nachzahlung droht. Ich weiß aber nicht, wie die Bundeswehr das macht. Daher würde ich in diesem Jahr (!) etwas von dem zusätzlichen Geld vorsichtshalber beiseite legen. Im nächsten Jahr geht dann alles den normalen Gang.

Thomi35

Zitat von: BulleMölders am 19. November 2023, 09:40:22
Deffinitiv kann das aber nur sagen wenn man die kompletten Steuerlichen Verhältnisse von Ihnen und Ihrer Frau kennt. Deshalb mein Rat, wenden Sie sich an einen Steuerberater/Steuerberaterin oder an einen Lohnsteuerhilfeverein.

Das kann ich nur unterstreichen.

Hinzu kommt, daß es sich -unabhängig von der Steuerklassenwahl- auch lohnen kann, sich ggf. nicht zusammen veranlagen zu lassen. Auch hier können die steuerberatenden Personen bzw. Vereine Empfehlungen erarbeiten.

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