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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: EU auf Lehrgang nicht nehmen  (Gelesen 928 mal)

TimoP23

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EU auf Lehrgang nicht nehmen
« am: 23. November 2023, 20:23:29 »

Hallo Kameraden
Folgendes Problem bin im Juni bis September 2024 in der Logistikschule auf Lehrgang, heute im Lehrgangskatalog gesehen das einfach vom 1.7-26.7 EU drinnen steht. Einfach 20 EU Tage. Wegen meiner stammeinheit befohlenen Winter Urlaub hätte ich dann nur noch 3 EU zur Verfügung, des Weiteren bin ich aus Bayern und meine Frau hat da keinen Urlaub und kann auch keinen nehmen. Des Weiteren hätte ich auch keine EU für Brückentage und müsste dann entweder dort bleiben in der Stamm oder 260km einfach fahren. Da ich immer 2-3 Tage für Totfälle aufheben will.
Kann man irgendwie das machen, dass man die 4 Wochen in die Stammeinheit geht und dort Dienst macht? Finde echt krass, dass einfach 20 EU gefordert sind bei einem 3 monatigen Lehrgang.
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Ralf

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Antw:EU auf Lehrgang nicht nehmen
« Antwort #1 am: 24. November 2023, 05:46:22 »

Sprich doch mal mit deinem Chef, da findet sich doch sicherlich eine Lösung.
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Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

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Antw:EU auf Lehrgang nicht nehmen
« Antwort #2 am: 24. November 2023, 06:35:16 »

Und hierzu als Hinweis:


Wegen meiner Stammeinheit befohlenen ... Urlaub ...



A-1420/12  Ausführung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung

"106. Urlaub wird nur auf Antrag erteilt. Die Beantragung von Urlaub darf nicht befohlen werden."


Wie der DV damit sachgerecht umgeht ist nicht Problem des Soldaten. Siehe z.B. Nr. 107.


Deshalb müssen beide im Gespräch eine vernünftige Lösung finden. Aber "Befehl - ISSO" ist es definitiv nicht.  ;)



Und zum konkreten Problem des TE gilt z.B. für Heeresschulen (Allg AnO SdH / Stand: März 2022)

"Über zusätzlichen Urlaub, Dienstbefreiung und Familienheimfahrten entscheidet der jeweilige Disziplinarvorgesetzte, der das Trng durchführenden Dienststelle.

Erholungsurlaub nach der Zentralen Dienstvorschrift A-1420/12 „Ausführung der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung“ sollte nur während Trng von über 3 Monaten Dauer gewährt werden.
Bei solchen Trng sind die Zeiten für die Gewährung des Erholungsurlaubs einzuplanen und im TrngKatBw auszuweisen.
Trainingsteilnehmende sollen ihren Erholungsurlaub in diesem Zeitraum nehmen und entsprechend Urlaubstage vorhalten.
Ausnahmen sind nur aufgrund zwingender familiärer oder dienstlicher Belange möglich. Diese sind zu begründen und der Urlaubskartei beizufügen.

Kann der entsendende TrT nicht gewährleisten, dass der Trainingsteilnehmende über ausreichend Erholungsurlaub für diesen festgelegten Zeitraum verfügt, so ist durch diesen die
getrennte Kommandierung zu beiden Teilen des Trng (vor und nach der Urlaubspause) zu veranlassen.49  Diese zusätzlichen Dienstreisen gehen zu Lasten des entsendenden TrT."

49 Vgl. Zentralvorschrift A-1420/37 „Versetzung, Dienstpostenwechsel und Kommandierung von Soldatinnen und Soldaten; Kap 6.3 Kommandierung.


" ... sollen ... " ist nicht müssen !


Mir würde sich nicht erschließen, wenn dies nicht generell angewendet werden könnte... 

Also hier Unterbrechung der Kommandierung und Dienstleistung in der Stammeinheit.



« Letzte Änderung: 24. November 2023, 06:51:09 von LwPersFw »
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TimoP23

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Antw:EU auf Lehrgang nicht nehmen
« Antwort #3 am: 24. November 2023, 08:56:15 »

Der “Befohlene” Urlaub ist 1. Woche Januar und letzten beiden Dezember Wochen da die Kaserne da zu hat. Mit denen Tagen habe ich auch kein Problem.

Finde nur die 20 EU im Juli unnötig und an sich ist es ja auch irgendwie von der Schule befohlen wenn eig gesungen wird 20 EU zu nehmen.
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F_K

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Antw:EU auf Lehrgang nicht nehmen
« Antwort #4 am: 24. November 2023, 09:52:58 »

Wo ist jetzt das Problem?

Das Training ist offensichtlich einwandfrei / vorschriftenkonform geplant - und die individuelle Lösung ist aufgezeigt worden. Viel Erfolg.
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TimoP23

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Antw:EU auf Lehrgang nicht nehmen
« Antwort #5 am: 26. November 2023, 10:48:54 »

Das Problem ist, durch das habe ich nur 3 EU zur freien Verfügung und 20 Tage sind weg und kann das mit keinen nutzen den Urlaub. Da in Bayern da keine Ferien sind und meine Frau keinen Urlaub dann bekommt.
Ich würde deshalb lieber die 4 Wochen in meiner Stammeinheit verbringen, da wir sonst keine Tage zusammen Urlaub haben nächstes Jahr. Und wir eig ihre Familie einmal im Jahr besuchen da die in Mexiko leben.
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Maybach

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Antw:EU auf Lehrgang nicht nehmen
« Antwort #6 am: 26. November 2023, 10:57:20 »

Das Problem ist, durch das habe ich nur 3 EU zur freien Verfügung und 20 Tage sind weg und kann das mit keinen nutzen den Urlaub. Da in Bayern da keine Ferien sind und meine Frau keinen Urlaub dann bekommt.
Ich würde deshalb lieber die 4 Wochen in meiner Stammeinheit verbringen, da wir sonst keine Tage zusammen Urlaub haben nächstes Jahr. Und wir eig ihre Familie einmal im Jahr besuchen da die in Mexiko leben.

Wie oben geschrieben, einfach mal mit dem Chef sprechen, sprechenden Menschen kann geholfen werden.

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F_K

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Antw:EU auf Lehrgang nicht nehmen
« Antwort #7 am: 26. November 2023, 11:53:14 »

Die Lage habe ich verstanden - die Lösung wurde ausführlich beschrieben - daher kein Problem mehr sondern eine einfache Aufgabe.
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