Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

7h Zugfahrt für eine Unterschrift?

Begonnen von D_s, 12. Mai 2024, 23:05:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

D_s

Zitat von: Nina P am 13. Mai 2024, 08:49:01
Nein eben nicht! Was hier mit dem Kameraden von Seiten der Vorgesetzten abgezogen wird, ist mies. Er ist KzH. Und sein Chef will das er in die Kaserne kommt und obwohl er KZH ist soll er 7 Stunden hin und her fahren, und dann wird wohl noch über ihn gelästert das er ja gar nicht so krank ist wenn er Zugfahren kann!
Und das er jetzt mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen soll und das klären soll ist auch unterirdisch passt aber zu BW! Normaler Weise ist das nicht die Aufgabe von dem betroffenen Soldaten das zu klären sondern das fällt unter Fürsorgepflicht von Disziplinarvorgesetzten!

Danke... die Worte stärken mich... aber gleichzeitig fühle ich mich wie ein Idiot und als ob ich die anderen an der Nase rumführen würde... was ja gar nicht meine Intension ist  ???
Habe jetzt den Termin zur Unterschrift verschoben... will bis dahin mit BAPersBw / dem TrArzt klären, inwiefern ich wirklich vor Ort sein muss...

dunstig

Zitat von: F_K am 13. Mai 2024, 08:52:30
Anmerkung:

- Befehl ist Befehl
- KzH ist NICHT gleich Reiseunfähigkeit
- Welche Zustellform zulässig ist bzw. genutzt wird, legt der Ersteller des Dokumentes fest.
Kann man so sehen, zeigt aber nur mal wieder mehr auf, dass es häufig einfach ums Prinzip bzw. dem Bestehen auf Vorschriften / hierarchischen Strukturen geht, statt für alle Seiten die pragmatische Lösung zu finden. So werden Termine verschoben, Ärzte / BAPersBw konsultiert, Beschwerden riskiert und zig Leuten Aufwände beschert, statt das Schreiben einfach Montags in die Post zu geben und am Freitag unterschrieben zurück zu haben.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

Zitat von: Nina P am 13. Mai 2024, 08:49:01
Nein eben nicht! Was hier mit dem Kameraden von Seiten der Vorgesetzten abgezogen wird, ist mies. Er ist KzH. Und sein Chef will das er in die Kaserne kommt und obwohl er KZH ist soll er 7 Stunden hin und her fahren, und dann wird wohl noch über ihn gelästert das er ja gar nicht so krank ist wenn er Zugfahren kann!
Und das er jetzt mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen soll und das klären soll ist auch unterirdisch passt aber zu BW! Normaler Weise ist das nicht die Aufgabe von dem betroffenen Soldaten das zu klären sondern das fällt unter Fürsorgepflicht von Disziplinarvorgesetzten!
Liebe Nina P,
du kannst gerne sachlich antworten, aber deine fortdauernden Unterstellungen
Zitatund dann wird wohl noch über ihn gelästert das er ja gar nicht so krank ist wenn er Zugfahren kann!
lässt du, ansonsten fliegen die Beiträge raus
ZitatUnd das er jetzt mit dem BAPersBw Kontakt aufnehmen soll und das klären soll ist auch unterirdisch passt aber zu BW! Normaler Weise ist das nicht die Aufgabe von dem betroffenen Soldaten das zu klären sondern das fällt unter Fürsorgepflicht von Disziplinarvorgesetzten!
Un das war die Empfehlung des Sozialdienstes und nicht der Befehl des BV.
Weiteren Unfug werde ich löschen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

@ Dunstig:

Eine Rose ist eine Rose - ISSO (kann man anders sehen - hat dann aber nichts mit der Realität oder einem guten Ratschlag zu tun)

Dementsprechend ist ein Befehl des DVs wohl ein Befehl -
Ratschläge, ob eine Nelke "besser" wäre, wurden gegeben.

Ceedich

Naja grundsätzlich ist es einfach. Wenn der DV nicht überzeugt wird, dass Ding mittels Einschreiben postalisch zu versenden, ist der Befehl vom DV mind. verbindlich.
Eine rechtliche Bewertung lass ich weg. Ist halt doof für dich. Alles andere ist dann ggf. im Nachgang zu klären.

Michael 1199

Zitat von: Ralf am 13. Mai 2024, 08:37:14
ZitatHab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Was ja völliger quatsch ist. Auch andere amtliche Dokumente kann man postalisch übersandt bekommen und den Empfang bestätigen und dieses zurücksenden. Diese Quelle, dass genau dieses Schreiben im Beisein des DV zu unterzeichnen ist, soll man dir mal zeigen.
Von einer elektronischen Kenntnisnahme per PKI mal ganz abgesehen. Selbst eine Beurteilung lässt sich heute bereits elektronisch eröffnen.
Wir haben das teilweise per Mail vorab gemacht. PDF mit Kennwort bezüglich Datenschutz usw. Keine Ahnung wo hier das Problem liegt
Wahrscheinlich wieder mal persönliche Befindlichkeiten aller Beteiligten.

LwPersFw

Zitat von: Ralf am 13. Mai 2024, 08:37:14
ZitatHab gerade mit meinem Chef Rs gehalten und dieser hat darauf mit dem PersFw gesprochen, inwiefern es wie möglich wäre die Empfangsbestätigung zu eröffnen... geht wohl leider nur persönlich vor Ort  ::)
Was ja völliger quatsch ist. Auch andere amtliche Dokumente kann man postalisch übersandt bekommen und den Empfang bestätigen und dieses zurücksenden.

Bevor dies hier wieder ausartet... 

A-1350/67 Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit

"805. Die Urkunde und das Begleitschreiben sind der Soldatin bzw. dem Soldaten erforderlichenfalls per Postzustellungsurkunde zuzustellen."

Ob diese Karte gezogen wird - entscheidet der Disziplinarvorgesetzte, ggf. nach Rücksprache mit dem Truppenarzt bzgl. der Reisefähigkeit...


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

christoph1972

Ich bin da eher der Freund des Pragmatismus, aber bestimmte Dinge, insbesondere Schreiben, deren Inhalt als PersDat 3 eingestuft sind, können eben nicht einfach mal so eben vom DV oder KpFw oder PersFw eröffnet werden, wenn die herausgebende Stelle, den "persönlichen" Empfang gegen Unterschrift wünscht.

Wenn es um die Zurruhesetzung bzw. Entlassung geht, ist eben der Erhalt der Urkunde und des Begleitschreibens zu quittieren.

Bei einer Person, die wegen DU entlassen bzw. eine Zurruhesetzung erfährt, sollte allerdings so viel Fingerspitzengefühl vorhanden sein, dass man die Urkunde ggf. wie von LwPersFw zitiert, per PZU versendet.

Gesetzliche Grundlage ist das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Das ist sicherlich nicht optimal gelaufen, weil ein eingeleitetes DU-Verfahren schon darauf hindeutet, dass es erhebliche gesundheitliche Einschränkungen gibt.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

didi62

Zitat von: MikeEchoGolf am 13. Mai 2024, 07:34:42
ZitatEin Erhalt von Dokumenten gegen Empfangsbekenntnis geht per Definition nur persönlich.
Einschreiben mit Rückschein
Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) steht einem Empfangsbekenntnis nicht gleich, da hieraus nicht hervorgeht was der Inhalt des Briefes ist. Dies wäre nur mit Postzustellungsurkunde möglich.

D_s

Danke an alle!

Laut der Bearbeiterin im BAPersBw, die ich heute Mittag erreichen konnte -> die Anhörung KANN/DARF auch telefonisch erfolgen und dem Soldaten somit telefonisch eröffnet werden, dies muss natürlich als Anmerkung angegeben werden.

Das war mir wichtig und hab mich auch gut aufgehoben gefühlt bei ihr. Sprich, sie war nicht geschockt von meiner Frage oder gar empört darüber, dass ich sie deswegen anrufe. Sie hat mir sogar sehr ausführlich und kompetent die weiteren Schritte erklärt, welche durchaus knifflig zu verstehen sind... aber passt!

MikeEchoGolf

Zitat von: didi62 am 13. Mai 2024, 14:25:30
Zitat von: MikeEchoGolf am 13. Mai 2024, 07:34:42
ZitatEin Erhalt von Dokumenten gegen Empfangsbekenntnis geht per Definition nur persönlich.
Einschreiben mit Rückschein
Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) steht einem Empfangsbekenntnis nicht gleich, da hieraus nicht hervorgeht was der Inhalt des Briefes ist. Dies wäre nur mit Postzustellungsurkunde möglich.

Verwaltungszustellungsgesetz (Bund)
§ 4
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben
(1) Ein Dokument kann durch die Post mittels Einschreiben durch Übergabe oder mittels Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
(2) Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein. Im Übrigen gilt das Dokument am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, dass es nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten zu vermerken

Ralf

Es geht hier um die Anhörung, nicht die Entlassungsverfügung.
Da der TE seine kompetente Antwort von der Bearbeiterin bekommen hat, schließe ich hier, bevor wir in die Postgeheimnisse abdriften.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.