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Fristlose Entlassung - rechtliche Möglichkeiten ?

Begonnen von medicus1970, 04. Juni 2024, 09:05:33

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medicus1970

Schöne guten Tag,
ich möchte an dieser Stelle kurz Schildern was dazu führte das meine Sohn letzte Woche aus der Bundeswehr entlassen wurde. Wir sind nun dran zu überlegen ob wir uns einen Rechtsanwalt nehmen und ohne Rechtsschutzversicherung auf Wiedereinstellung klagen. Bitte habt Verständnis dafür das ich hier keine Truppenteile oder Namen nennen kann.
Mein Sohn war in der Ausbildung zum Uffz hat den 1. Teil mit einer super Beurteilung abschlossen. Nun in seiner Kaserne zurück folgte Mobbing durch einen HG mir lauter Musik vor seiner Stubentür das Feuerlegen vor seiner Stubenzür (er und ein weiterer Kamerad waren im Zimmer) und das über einen längeren Zeitraum. Er hat das ganze über sich ergehen lassen und sich nicht an den Kpchef Gewand um nicht als "Loser" dazustehen.
Es Nachts folgte der selbe Terror Sodas er wach geworden ist und nicht mehr einschlafen konnte. Er begann aus langerWeile damit seine Blasen an den Füßen auszustechen die sich beim 30km Marsch zugezogen hatte. Nachdem das Mobbing nun endgültig die Spitze erreicht hat ging er vor die Tür und drückte den HG gegen ein Fenster mit mit der Aufforderung einfach mal Ruhe zu geben. Das Taschenmesser am langen Arm hinter seinen Rücken haltend um niemanden zu verletzten.
Schlußendlich haben zwei Soldaten unter Falschaussage behauptet er hätte gesagt:"Ich steche dich ab"!. Was aber nicht der Fall war da andere Soldaten diesen Wortlaut nicht gehört haben.
Nach 2 Wochen musste er zum Chef wurde vernommen und nun aus dem Dienstverhältnis entlassen. Keiner seiner Zeugen wurde gehört das Videomaterial was er dem Chef gemailt hat wurde nicht gesichtet. Es war eine einseitige Recherche des KpChef und aus meiner Sicht völlig inakzeptabel.
Ich habe mir das Videomaterial mal angesehen und wäre unter den gezeigte Umständen wahrscheinlich nicht so ruhig geblieben.
Ich will hier keine Rechtsberatung aber wie seht ihr das und kennt jemand einen wirklich guten Fachanwalt für Wehrrecht. Wie zahlen das aus eigener Tasche insofern wir überhaupt die Möglichkeit auf Wiedereinstellung haben. Danke im Voraus.

F_K

#1
Der Beitrag sollte abgetrennt werden.

Ansonsten:

Eine Person mit einem Messer attackieren ist eine Straftat und keine gute Idee - die Folgen hier sieht man.

Feuer in einer Unterkunft zu legen ist ein Verbrechen - dies nicht zu melden / anzuzeigen ist ebenfalls eine dumme Idee.

Insoweit - solches Fehkverhalten ist immer zu melden, auch Ruhestörung (wenn es vorsätzlich passiert).

medicus1970

#2
..... aber er hat niemanden bedroht deshalb das Messer am langen Arm auf dem Rücken also keine Bedrohnung. (natürlich wäre  es schlau gewesen es gar nicht mitzunehmen, war aber leider nicht der Fall)
Was heisst Beitrag abtrennen?

dunstig

#3
Wenn es Beweismittel gibt, die nicht ausreichend berücksichtigt wurden, können entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden und durchaus begründet sein und den Ausgang des Verfahrens erfolgreich ändern. Da das aber hier keiner beurteilen kann und wir weder alle Seiten, die Beweismittel noch die wirkliche Lage kennen oder ob die Beweismittel nicht doch vollstens berücksichtigt wurden, wird hier niemand eine verbindliche Aussage treffen können. Da kann eine anwaltliche Erstberatung durchaus Sinn machen. Es sollte darauf geachtet werden, dass dieser sich mit Wehrrecht auskennt.

Ist Ihr Sohn Mitglied im DBwV?

Persönliche Meinung: Meiner Erfahrung nach sollte man sich auf jeden Fall jetzt schon aktiv um einen Plan B bemühen was das weitere zivile Leben angeht.

Zitat von: medicus1970 am 04. Juni 2024, 10:11:12
Was heisst Beitrag abtrennen?
Das ein Moderator den Beitrag aus diesem Thema entfernt und ein eigenes Thema dazu eröffnet wird, da er mit dem ursprünglichen Thema nichts zu tun hat.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

medicus1970

#4
ja, er ist Mitglied im DBwV. Warum?
Wir haben auch schon einen Plan B da ich auch vom Negativscenario ausgehe.

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

#6
Zitat von: medicus1970 am 04. Juni 2024, 10:42:51
ja, er ist Mitglied im DBwV. Warum?
Wir haben auch schon einen Plan B da ich auch vom Negativscenario ausgehe.

Der DBwV bietet für seine Mitglieder Rechtsschutz durch seine Vertragsanwälte, die für solche Fälle eher kompetent sind als der normale ,,Feld-, Wald- und Wiesenanwalt", für solche Fälle an.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

#7
Anmerkung:

Beim "Ringen / Boxen" nutzt man beide Hände, ansonsten ist man im Nachteil - das Drängen gegen ein Fenster / Wand ist wohl Nötigung (oder weiteres) - mit Stichwaffe halt zusätzlich problematisch.

Ansonsten - Blasen werden mit Kanüle / Nadel bzw. kleiner Schere behandelt - selten Nachts im Bett - ein Messer ist dafür nicht gut nutzbar.

... aber meine Einschätzung ist hier unerheblich - der DV und die Entlassungsbehörde haben sich ein Bild gemacht - hier wäre die anwaltliche Vertretung gut gewesen.

thelastofus

Vllt wäre es geschickt gewesen die Wache oder den UvD zu informieren, aber meist gibt es beides ja nicht mehr, bzw die Wache ist nicht mehr militärisch.

Ein Plan B ist wohl erst mal eine gute Idee..

PzPiKp360

Aber auch bei ziviler Wache gibt es (fast) immer einen militärischen OvWa...  ::)

schlammtreiber

Was ich nicht ganz raffe - wie bitte soll das Feuerlegen in einer Unterkunft unbemerkt bleiben? Das hinterlässt Spuren.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

F_K

Der TE ist ja raus (aus der BW und dem Thread).

Ansonsten - ein Blatt brennendes Meldeblockpapier auf Steinboden ist nach Lüften und Wegfegen wohl restlos entfernt (ohne Spuren).

Es bleibt dabei - ohne Darstellung der Gegenseite / Vernehmung Aller ist eine Sachverhaltsdarstellung unmöglich.

justice005

Innerhalb von einem Monat nach Zustellung der Entlassungsverfügung kann man Beschwerde einlegen. Wenn die Frist abgelaufen ist, ist die Entlassung bestandskräftig.