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Gepäck mit einem Mietauto zur Stammeineheit fahren erlaubt?

Begonnen von zoomspeedrider05, 23. Juni 2024, 16:54:41

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zoomspeedrider05

Guten Tag, Kameraden. Diesen Monat habe ich endlich die Grundausbildung überstanden und fahre am kommenden Montag zu meiner Stammeinheit. Jedoch gibt es einen Haken. Ich habe einen Teil des Gepäcks, in dem meine ganze militärische Ausrüstung usw. sind, bei mir zu Hause und dieses ist ziemlich schwer, sodass ich es niemals bis zu meiner Stammeinheit mit öffentlichen Verkehrsmitteln tragen könnte. Mir kam also die Idee, dass ich mir ein Mietauto leihe und mit diesem zu meiner Stammeinheit fahre. Komme ich mit einem Mietauto, z.B. von ShareNow, durch die Wache zu meiner Stammeinheit, oder werden die etwas dagegen sagen? Ich kenne sonst niemanden, der mich morgens um 6:00 Uhr zu meiner Kaserne fahren könnte.

Ps: Die Frage ist ernst, da ich am ersten Tag in meiner Stammeinheit einen guten Eindruck machen wil und bestens vorbereitet sein will.

KlausP

Woher soll hier jemand wissen, wie die Befahrbarkeit der Kaserne konkret geregelt ist, wenn Sie nicht mal den Ort angeben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HubschrauBär

Natürlich besteht ein gewisses Restrisiko, dass sie mit dem Fahrzeug nicht in die Kaserne kommen, aber das ist überschaubar gering.
(Wenn die Wache Probleme sieht kann man sich ja vielleicht darauf einigen, dass sie nur kurz zum Entladen rein fahren und den Mietwagen danach ausserhalb der Kaserne parken.

Selbst wenn man sie, aus welchen Gründen auch immer nicht in die Kaserne lässt kann man das Fahrzeug ja vor oder in der Nähe der Wache parken.

Insgesamt würde ich hier einfach ausreichend Zeit für Eventualitäten einplanen.

Die andere Frage ist, ob es seitens des Vermieters evtl. Probleme geben könnte.

Ralf

Solange in der Kasernenordnung nichts abweichendes geregelt ist zwischen Privatauto und Mietauto (warum sollte das auch so sein?), gelten die selben Regelungen. Manchen Mietautos sieht man es auch nicht an, dass sie ein Mietauto sind.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

InstUffzSEAKlima

Warum sollte es von Belang sein, welches Fahrzeug eine zur Kaserne zutrittsberechtigte Person mitführt? Ich weiß, dass es in einigen Kasernen da oft unnötige Probleme gab, wo man sog. Parkplaketten zum Ankleben auf die Scheibeninnenseite ausgab und pro Person nur eine möglich war. Das führte bei Leuten mit mehreren Fahrzeugen oft zu ewigen Diskussionen und früh zu langen Schlangen an der Einfahrt.

Warum sollte die Fahrzeugvermietung damit ein Problem haben? Der Mieter möchte damit doch nicht ins Ausland in ein Feldlager fahren, sondern nur eine Kaserne im Inland befahren, die ja nichts anderes wie ein Betriebsgelände einer Firma auch darstellt.

HubschrauBär

Mietwagen ist nicht gleich Mietwagen.

Der TE schreibt von mglw. Pool-/Sharing Fahrzeug "z.B. Share now"
Hier muss man schon genau in die AGB schauen, wo ein Fahrzeug abgestellt und ob die Miete beendet oder unterbrochen werden soll.

Ansonsten gibt es halt leider immer wieder seltsame Bestimmungen von Standort zu Standort... Ich habe mit einem Dienstfahrzeug schonmal schwachsinnigerweise einen "Strafzettel" an einem BwKrHs bekommen...

Es gibt bei dem Verein nichts was es nicht gibt

dunstig

Die Nutzung eines Carsharing-Fahrzeuges innerhalb einer militärischen Liegenschaft ist von Seiten des Anbieters erst einmal kein Problem. Ebenfalls das Pausieren der Miete nicht. Das Beenden der Miete wiederum darf nur im öffentlich zugänglichen Bereich erfolgen.

Wie es wiederum von Seiten der Bundeswehr ausschaut, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel stellt es kein Problem dar. Gerade zum temporären Be- und Entladen. Da ich allerdings schon die wildesten Auswüchse an Regelungen bzgl. dem Befahren erlebt habe, schadet ein Anruf kurz vorher nicht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

thelastofus

Das einzige was man schauen müsste, ob das Carsharing Fahrzeug wieder genau an die Station muss wo man es geholt hat, oder in dem Bereich, oder "irgendwo" (was es kaum noch gibt). Manche Unternehmen erlauben auch keine längere Miete >24 bzw. wird es dann extraorbinant teuer, oder das Auto ist gar nicht so lange frei.

Falls man die Zufahrt aus irgendeinem Grund verweigeren sollte, so gibt es ja ggf. auch Parkplätze vor der Kaserne, nicht viele meist, aber immerhin.

Der TE wird ja in die Stammeinheit versetzt, da ist die Anreise mit dem PKW meist weniger ein Problem als bei der GA, wo manchmal davon abgeraten wird am ersten Tag mit dem Auto anzureisen. (Von Seiten der Einheit).

Ansonsten sind wir "damals" auch mit dem Mietauto in die Kaserne der Stammeinheit gekommen.

Zitat
Ebenfalls das Pausieren der Miete nicht. Das Beenden der Miete wiederum darf nur im öffentlich zugänglichen Bereich erfolgen.

Naja da gibt es schon schlimmere Anbieter. Flinkster ist da ganz radikal.  Da darf man das Auto genau 2x zu "spät" abgeben dann darf man nie wieder buchen.  Und wenn der zugewiesene Stellplatz von einem anderen vergeben ist (meist Falschparker weil kein Pfosten da) dann darf man schauen das man in der Mietdauer mit dem Support klarkommt, und das Auto woanders abstellt..

dunstig

Zitat von: thelastofus am 24. Juni 2024, 19:36:41
"irgendwo" (was es kaum noch gibt).
Zitat von: thelastofus am 24. Juni 2024, 19:36:41
Naja da gibt es schon schlimmere Anbieter. Flinkster ist da ganz radikal.  Da darf man das Auto genau 2x zu "spät" abgeben dann darf man nie wieder buchen.  Und wenn der zugewiesene Stellplatz von einem anderen vergeben ist (meist Falschparker weil kein Pfosten da) dann darf man schauen das man in der Mietdauer mit dem Support klarkommt, und das Auto woanders abstellt..
Unterschiedliche Brillen, mit denen wir auf Carsharing schauen. Für mich käme so etwas stationsbasiert nie in Frage. Da müsste man eher wissen, von welchen Geschäftsgebiet der TE spricht.  Hier in München wird nahezu fast ausschließlich Free-Floating Carsharing genutzt mit diversen Anbietern. Habe die letzten Jahre mehrere hundert Anmietungen, wobei es immer ausschließlich relevant ist, die Miete irgendwo im öffentlichen Bereich zu beenden. Dauer, Strecke, Zwischenstopps (bis auf Ausland) alles egal. Wird halt entsprechend abgerechnet.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

FoxtrotUniform

Für eine Parkberechtigung kann es seien, dass seitens Fahrzeughalter eine Einverständniserklärung erforderlich ist, Daten wie das Kennzeichen zu speichern. Weigert dieser sich, kann keine Berechtigung erteilt werden.

In der Realität sollte es aber in keiner mir bekannten Liegenschaft zu einem Problem führen, mit einem Mietfahrzeug temporär die Kaserne zu befahren.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

InstUffzSEAKlima

Zitat von: HubschrauBär am 24. Juni 2024, 11:40:02Hier muss man schon genau in die AGB schauen, wo ein Fahrzeug abgestellt und ob die Miete beendet oder unterbrochen werden soll.

Das ist dann aber kein Problem, was bundeswehr-/kasernenspezifisch wäre, sondern eine generelle Eigenart dieses Nutzungskonzeptes. Das gilt ja auch für diese neumodischen Elektroroller, die in einigen Städten dort stehen und liegen bleiben, wo sie dem letzten Mieter aus der Hand fallen, während es anderenorts erforderlich ist, sie zu genau definierten Standorten zu bringen, da nur dort das Nutzungsende erfasst wird und das Fahrzeug sich an vorher festgelegter Stelle befindet.

BulleMölders

Wollen wir nun die einzelnen AGB der Sharinganbieter durchgehen? Ich glaube nicht. Da muss sich der TE schon selber schlau machen.

Der einzige sinnvolle Tipp ist: Kasernenfeldwebel der Kaserne Anrufen und nach den dort herrschenden Gepflogenheiten fragen.

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