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ROA außer des Wehrdienstes als Polizeibeamter

Begonnen von Marcos, 26. Juni 2024, 20:53:26

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Marcos

Guten Tag zusammen,

ich bin Polizeibeamter im gehobenen Dienst und interessiere mich für die Reservistenlaufbahn  des Offizieranwärters außerhalb des Wehrdienstes. Ergänzen möchte ich, dass ich Grundwehrdienst vor einigen Jahren abgeleistet habe.

Meine Vorstellungen wären,  ggf. zu den Fallschirmjägern zu gehen und an Auslandseinsätzen teilzunehmen. Vorweg, ich war bereits bei einem Karriereberater der Bundeswehr, dieser konnte mir aber spezifische Fragen bzgl. der Polizei als mein Arbeitgeber und wie dieser zu dem Thema steht nicht beantworten...Weiterhin würde mich interessieren wie die 2,5 Tage im Auswahlverfahren dann ablaufen würden.

Vielleicht gibt es auch Polizeibeamte/Kollegen die mir per PN ihre Erfahrungen mitteilen könnten. Über Antworten freue ich mich.

PzPiKp360

Die Preisfrage ist, ob Dein aktueller Arbeitgeber/Dienstherr bereit wäre, Dich für sechs, acht, zehn Wochen pro Jahr für eine derartige Resi-Karriere freizugeben.

Ob die Fallschirmjägertruppe gegebenenfalls Deine Truppengattung für den Beorderungsdienstposten werden könnte, hängt von mehreren Faktoren ab: Warst Du dort schon? Von wegen Sprungdienst und so was... ansonsten werden die Truppengattungen/Einheiten für ROA a.d.W. nicht (nur) nach Wunsch zugeteilt, sondern danach, wo gemäß Deiner bisherigen Truppengattung, gesammelten Lebenserfahrungen, zivilberuflichen Qualifikationen usw. Deine zukünftige passende Verwendung gesehen werden könnte. Erschwerend kommt dazu, daß sich bemerkenswert viele für Kampftruppen interessieren, aber gerade dort solche a.d.W.-ResOffz mangels Zugführer-Ausbildung nicht wirklich eingesetzt werden können. Die aktuelle Ausschreibung für ROA a.d.W. mit Einstellung 2025, leider schon seit einigen Wochen geschlossen (https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74574.0.html), benannte die Aussichten daher ziemlich klar mit "Basisausbildung, die für eine Tätigkeit in Stäben (Verwaltungsanteilen) und Kommandobehörden qualifiziert." (Ja, mit genug Zeit für RDL und Lehrgänge geht noch mehr, fachliche ATNs usw.)

Hier ist übrigens nachzulesen, wie das vom Anfang bis zum Leutnant ungefähr abläuft, inkl. Assessmentcenter (bzgl. Assessment Offz gibt es hier im Forum noch viele weitere und neuere Berichte), in zarten sechs Jahren - been there, done that. Der Start des Bewerbungsverfahrens ist mittlerweile anders, siehe obigen Link, ansonsten: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62256.msg643862.html#msg643862

Bleibt noch das Thema "Auslandseinsätze". Das ist für Resis keinesfalls unmöglich, aber die notwendige Menge an Erfahrungen, Ausbildungen, ATNs usw. ist lang, das ist schon "Königsklasse". Was wolltest Du da denn machen? Gerade als "Kämpfer" halte ich es für einen via ROA a.d.W. aufgewachsenen ResOffz für nahezu aussichtslos, hierfür an voll ausgebildeten Vollzeit-Profis vorbeizukommen bzw. ausgewählt zu werden, bei fachlichen Spezialisten wäre die Chance größer, von wegen was mit Jura, Technik, Medizin, Verwaltung, ZMZ etc.

F_K

Anmerkungen:

- Sprungausbildung als Res? Nun ja ...
- Anzahl / Stellen der Einsätze derzeit niedrig - als junger RO wohl aussichtslos.
- Wehrdienst als jemand, der "eigentlich" aus der Nummer raus ist? Nunja ...
- Personallage bei der Polizei? Schwierig ...

Aber Träume darf man haben ...

Ralf

Als Fallschirmjäger ausgeschlossen als ROA adW in den Einsatz zu gehen. Nur ausgebildetes Personal geht in den Einsatz. Und selbst wenn, ist die Aufgabe dieses Offiziers das Führen seines Zuges. Dafür gibt es hauptamtliche Kräfte, die viele Monate bis Jahre mit ihrer Truppe üben, damit eine Kampfgemeinschaft entsteht.
Aus dem Grund hat bspw. das Heer 2024 ROA adW nur für Pers/Presse/Infü oder Plg/Org/Ausb oder Nschb gesucht.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

Zitat von: Marcos am 26. Juni 2024, 20:53:26

ich bin Polizeibeamter im gehobenen Dienst und interessiere mich für die Reservistenlaufbahn des Offizieranwärters außerhalb des Wehrdienstes.


A2-1300/0-0-2 "Die Reserve"

"3290. Der Rechtsgedanke, Kräfte zum Schutz der Bevölkerung dort einzusetzen, wo sie am
effektivsten sind, gilt unabhängig von der derzeitigen Aussetzung des § 42 WPflG weiterhin.

Deshalb und um eine Konkurrenzsituation zwischen Bund und Ländern hinsichtlich des Zugriffs auf
Einsatzpersonal zu verhindern, ist vor einer Beorderung und vor einer Heranziehung einer oder eines
Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes zu einem RD die Zustimmung ihrer oder seiner Dienstbehörde erforderlich.

Dazu setzt sich die für die Beorderung bzw. die Heranziehung zuständige Wehrersatzbehörde mit der DSt der
Reservistin oder des Reservisten in Verbindung, klärt diese über die Folgen einer Beorderung bzw. Heranziehung
auf und fordert sie auf, ihre Zustimmung zu geben oder diese zu versagen.

Erfolgt keine Antwort, ist nicht von einer Zustimmung auszugehen."


Um für alle Beteiligten den Aufwand klein zu halten, kann ich Ihnen nur empfehlen:

Sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten und Ihrer Personalabteilung ob man die o.g. Zustimmung erteilen würde.

Erhalten Sie ein "Nein" ... wird dies die Bw nicht "übersteuern".


Zitat von: Marcos am 26. Juni 2024, 20:53:26

...ich war bereits bei einem Karriereberater der Bundeswehr, dieser konnte mir aber spezifische Fragen bzgl. der Polizei als mein Arbeitgeber und wie dieser zu dem Thema steht ...


Woher sollte die Bw dies auch wissen ?  ;)

Das sollten Sie - wie oben empfohlen - mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Unproomn

Mal eine blöde Frage: Wenn man bereits Angehöriger der (inneren) Exekutive ist und da eigentlich bereits zu den bewaffneten Organen gehört, ergibt es dann überhaupt Sinn, zwischen beiden zu wechseln? Wenn man scheinbar mehr Action will (worunter ich das Interesse für Fallis und Einsätze verstehe), gibt es dann nicht entsprechende Einheiten innerhalb der Polizei?

Ich weiß, das ist nicht wirklich eine konkrete konstruktive Antwort, aber der Interesse halber...


thelastofus

Es gibt schon Einheiten wie SEK (das ist aber meist altersmäßig bis ca. 35 begrenzt), zudem ist das auch recht beliebt und damit viele Bewerber. Weiterhin gibt es noch USK/MEK je nach Bundesland. Und je nach BL sind in diesen Einheiten eher die mittleren Beamten (also mittlerer Dienst bzw. QE2) im Einsatz. Der gehobene Dienst (bzw. QE3) ist dann auch eher nicht mehr an der "Front". Anders sieht das natürlich in Ländern aus, wo es keinen mittleren Dienst mehr gibt, aber das wissen wir hier ja nicht.

Wir hatten auch in der RSU (und auch in der FF) einige Polizeivollzugsbeamte. In dem Fall hatten die Dienststellen nix dagegen. Wobei auch klar ist, das diejenige im Ernstfall nicht für die Bw abkömmlich wären..

Ansonsten ist es ja auch in den USA üblich das Polizisten usw. auch noch bei der Reserve sind und aktiv dort Aber wird sind ja nicht in den USA..

Zudem gibt es ja auch die Möglichkeit als Polizist in den Auslandseinsatz zu gehen, natürlich was anderes dann als Falli

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