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Besoldung berechnen

Begonnen von urgestein, 15. Juli 2024, 12:39:38

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urgestein

Moin in die Runde


Fragen zu:Wieviel verdiene ich als Reservist? Gibts wohl reichlich.

Ich habe mich eingehend ( versucht) mit dem Unterhaltssicherungsgesetz auseinandergesetzt, aber wir werden keine Freunde denke ich.

Ich möchte KEINE!! Berechnung für meine Besoldung hier erhalten.

Den Situation.
Ich bin verheiratet, drei Kinder seit 25 jahren im Rettungsdienst ( Notfallsanitäter) 52 j alt.

Ich habe mich als langzeit Wehrübender gemeldet, einen Teil des Papierkrams  bereits erledigt.

Was mich jetzt bei dem persönlichem Gespräch etwas irritiert hat, war die Aussage , wenn die Besoldung zu gering ausfällt ( also weniger als ich Beruf verdiene) kann ich ja von heute auf morgen aufhören.
Was kaum geht ,da der Arbeitgeber ja auch planen muss.
Geplant ist, dass ich für 4 Monate meinen n Reservedienst versehen werde, voraussichtlich mit dem Dienstgrad Stabsfeldwebel.
Mein derzeitiges Nettogehalt liegt zwischen 3600€ und 4100€

Meine befürchtetung ist das wenn ich meinen Dienst antrete, am Ende weniger raus bekomme.

Es ist für mich ausreichend wenn ich nicht weniger verdiene.
Ein plus braucht es nicht.
Besteht die ,, Gefahr" dass ich mit meinem guten Verdienst im Zivilleben als Reservist evtl weniger raushabe??

Gruß aus dem Norden

F_K

Da der Verdienstausfall gezahlt wird, wird es in jedem Fall MEHR.

(Da unterhalb der Höchstgrenzen).

urgestein

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

So richtig sicher fühle ich mich allerdings noch nicht.
Ich werde da wohl noch ein Beratungsgespräch führen müssen.

Vielen Dank trotzdem.

F_K


wolverine

Sie füllen den Antrag auf USG-Leistungen aus und dort wird immer mindestens die Mindestleistung gem. Anl. 1 und Ihrem Dienstgrad/ Familienstand pro RDL-Tag gezahlt. Gleichzeitig geben Sie Gehaltsnachweise ab und dann findet eine "Günstigkeitsberechnung" statt: Sie bekommen immer den jeweils höheren Ersatz, als entweder Gehaltszahlung wenn höher oder Mindestleistung wenn höher.
Dann gibt es noch die Prämie nach Anl. 2.
Wenn Sie also aktuell ungekündigt beschäftigt sind, kann es eigentlich nicht weniger geben.
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urgestein

Danke. Das ist eine konkrete Antwort.


Das beruhigt mich dann doch.

Gruß

schlammtreiber

Zitat von: wolverine am 16. Juli 2024, 09:39:34
dann findet eine "Günstigkeitsberechnung" statt

Die Prüfung findet (glaube ich) nicht mehr statt?
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F_K

Richtig - aber die "Prüfung" ist ja einfach durchzuführen - der TE soll seinen Verdienstausfall beantragen, on top gibt es die Prämie und sonstige Zulagen.

seltsam_

Zitat von: schlammtreiber am 17. Juli 2024, 13:39:31
Zitat von: wolverine am 16. Juli 2024, 09:39:34
dann findet eine "Günstigkeitsberechnung" statt

Die Prüfung findet (glaube ich) nicht mehr statt?
Mit der Konsequenz, dass man selbst dafür verantwortlich ist, die Unterhaltssicherung nach dem richtigen Paragraphen zu beantragen. Macht man da einen Fehler besteht die oben beschriebene "Gefahr".

F_K

Da ist KEINE Gefahr.

Ich erhalte meine Verdienstbescheinigung beispielsweise sysrembedingt erst am Ende des Monats - also beantrage ich (vorläufig) Verdienstausfall nach Tagessatz, und dann am Monatsende die Differenz nach Verdienstbescheinigung - da entfällt sogar die "komplizierte" Berechnung 31/30/whatever Monatstage mal Tagessatz und der Vergleich zum Netto - die Kameraden beim BAPers arbeiten schon im Sinne der Sache.

urgestein

Moin

Ja,da hoffe ich drauf das es da kompetente Ansprechpartner gibt.

Für mich ist das eher ein Buch mit 7 Siegeln.

Mag sein wenn ich erst mal im Thema richtig drin stecke das es sich dann ändert.

Aber meine bedenken habt ihr schon mal zerstreut.

Danke


funker07

Betrifft der Verdienstausfall nur den regulären Lohn oder auch Schicht- und Nachtdienstzulagen?

F_K

Der Nettoverdienst, der z. B. im Urlaub gezahlt wird - da werden keine Nachtdienste absolviert.

Büchse

Es kommt darauf an, Schichtzulagen werden in der Regel unabhängig von Urlaub das ganze Jahr gezahlt. Steuerfreie Nachtzuschläge nur wenn auch gearbeitet wurde.
Allerdings wird bei Urlaub der Durchschnitt an Nacht/Feiertag/Sonntagzuschläge der letzten 13 Wochen berechnet, und dann für den Urlaub anteilig gezahlt, allerdings nicht mehr Steuerfrei ganz normal als Steuerpflichtiges Einkommen

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