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Dienst-KFZ bei Dienstantritt

Begonnen von DriveHomeNow, 09. September 2024, 15:06:23

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alpha_de

Bei der BwFuhrparkService kann ein Fahrzeug auch One-Way angefordert werden.

Maybach

Ist es auch möglich ein Dienst-KFZ für einen Lehrgang von ca. 3-4 Monaten zu nutzen?

Wenn das Fahrzeug Freitags in der Liegenschaft abgestellt wird und Sonntags wieder zur Kaserne genutzt wird und falls ja, kann ich das über die Pauschale bei der Steuer ansetzen?

alpha_de

Die Familienheimfahrten an Wochenenden sind keine Dienstreisen, man erhält eine Beihilfe dafür auch nur alle 2 Wochen.

Demzufolge scheidet die Nutzung eines Dienst Kfz aus (und was macht man mit dem Fahrzeug Mo-Fr, die Miete verursacht Kosten).

Über die Folgen eines wahrheitswidrigen Ansetzens einer  kostenloseneTransportmöglichkeit in der EStErkl kannst du ja mal selbst nachdenken.

FoxtrotUniform

Zitat von: alpha_de am 10. September 2024, 14:32:30
Bei der BwFuhrparkService kann ein Fahrzeug auch One-Way angefordert werden.
Daher Einzelfallbetrachtung.

Die Nutzung für mehrere Monate für private Fahrten - ohne die abschließend beschriebenen Ausnahmen der Regelung - wäre der Klassiker eines Beispiels einer Abgabe im Rechtsunterricht.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

Da haben wir doch Einigkeit - bis auf ganz wenige Ausnahmen dürfte die Nutzung eines Dienst KFZ für private Fahrten eine Dienstpflichtverletzung / Straftat sein - nicht nur das Regelbeispiel für eine Abgabe, sondern eher für die Folge Ende Dienstverhältnis.

Ansonsten:

Wenn der Vorgesetzte zustimmt (Prüfung Wirtschaftlichkeit u. A.), kann ein Dienst KFZ für Dienstfahrten (Versetzung) genutzt werden - es gibt mMn aber keinen Rechtsanspruch auf die Zustimmung, oder einen Anspruch auf ein nicht verfügbares KFZ.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: alpha_de am 09. September 2024, 21:15:21Die dienstliche Ausrüstung ist mittlerweile so umfangreich, dass sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr transportiert werden kann. Also wäre sie (zu zusätzlichen Kosten) dann mit einer Spedition zu transportieren.

Das ist nicht erst "mittlerweile" der Fall, sondern seit fast 20 Jahren. Bei uns gab es in der Kaserne eigens einen Lagerraum, in dem das von einer Spedition angelieferte Vollgepäck von z.B. zuversetzten Soldaten gelagert wurde. "Betrieben" wurde das Lager vom KasFw, der die Einlagerung und Registrierung der Gepäckstücke an die Wache deligiert hat. Die Wache hat dann die  Einheiten über eingelangtes Gepäck verständigt und die Abholung veranlasst. Umgekehrt konnte ein Transportauftrag ausgelöst werden, der die Abholung mit einer Spedition bewirkt hat.

alpha_de

Eine Dienstreise keine private Fahrt.

Und die Versetzungsreise ist eine Dienstreise. Und für Dienstreisen können auch DienstKfz eingesetzt werden. Punkt.

Wie oft denn nun noch?

SolSim

Zitat von: F_K am 10. September 2024, 17:35:38
für private Fahrten eine Dienstpflichtverletzung / Straftat sein


Welcher § im Strafgesetzbuch ist das?

InstUffzSEAKlima

"Früher" standen den Einheiten ja eigene Kleinfahrzeuge zur Verfügung, die man nicht eigens anmieten musste. Daher haben viele Vorgesetzte sicher teilweise noch ein anderes Verständnis, was die Nutzung dieser Fahrzeuge anbelangt. Es gab ja mal eine Bw, wo es noch keinen BwFuhrparkservice gab, sondern die KleinKfz (Golf, 5/8-Sitzer VW-Bus usw.) im Bestand der Truppe waren.



wolverine

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Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Denken, Drücken, Sprechen (und Gegenprobe).

Nicht gemacht - Ja, Unterschlagung wird es in den meisten Fällen nicht sein - der Juraprofi liegt richtig.

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